Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester?

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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zerosnow
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Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester?

Beitrag von zerosnow »

Hallo,

betrachten wir folgenden fiktiven Fall:

ein Student hat seit mehreren Semestern bestimmte Beschwerden und sucht einen Facharzt auf. Die Behandlung kann ihm jedoch keine Besserung seiner Beschwerden erbringen und daher sucht er einen Facharzt aus einem anderen Teilgebiet der Medizin auf. Seit ca. einem halben Jahr macht der Student bei ihm eine Medikamententherapie, die Dosierung wird dabei schrittweise erhöht.
Aufgrund der Nebenwirkungen der Medikamente fühlt er sich nicht mehr leistungsfähig was ihm besonders bei den Klausuren aufgefallen ist.
Die Nebenwirkungen hat er dem Arzt bei einem Termin letzte Woche auch mitgeteilt. Da die Beschwerden jedoch weiterhin bestehen soll die Dosierung jetzt nochmals deutlich erhöht werden.

Laut Studienordnung muss der Antrag unverzüglich nach Eintritt des Grundes beantragt werden. Wäre die Unverzüglichkeit noch eingehalten wenn der Student jetzt einen Antrag stellt und für dieses Wintersemester noch beurlaubt werden möchte?

Danke im Voraus!
SusanneBerlin
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

Was hindert den Studenten daran, es zu versuchen?
Er könnte eine Erklärung beifügen, dass der lange Krankheitsverlauf für ihn unerwartet war, die Nebenwirkungen für ihn nicht vorhersehbar war und er jetzt doch das restliche Semester ausfällt statt nach 4 Wochen wieder fit zu sein. Die Klausuren werden aber trotzdem zählen und die Noten nicht nachträglich gestrichen werden, gehe ich davon aus.
Grüße, Susanne
zerosnow
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von zerosnow »

Danke für die schnelle Antwort! Wenn man sich näheres anschaut ergibt sich vielleicht das Problem, dass die Erkrankung bereits so lange bestanden hat und der Termin beim neuen Arzt und die 1. Verordnung noch vor diesem Verwaltungssemester stattgefunden hat. Bei einer Erkrankung während eines Semesters soll eine Beurlaubung nur möglich sein, wenn die Erkrankung erst nachträglich eintritt und unverzüglich mit einem ärztlichen Attest angezeigt wird. Selbiges muss eingehalten werden, wenn sich eine bestehende Krankheit erst während des Semesters verschlechtert.

Dass die Nebenwirkungen zu verminderter Leistungsfähgikeit und zur Studierunfähigkeit führen wird ihm der Arzt schon attestieren aber ob die Unverzüglichkeit bei dem Krankheitsverlauf jetzt noch eingehalten werden kann bezweifle ich fast.

Je nachdem ob die Krankheit wegen der die Medikamente verordnet werden oder die Nebenwirkungen an sich bei solchen Anträgen als "Eintritt einer Erkrankung" angesehen werden.
zerosnow
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von zerosnow »

Wann würdest du den Eintritt der Erkrankung festnageln, wenn noch eine Klausur am 31.03 ansteht, das Semester für den Stud prüfungstechnisch also noch nicht vorbei ist? Ändert das etwas daran, dass der unvorhersehbare Krankheitsverlauf und die Nebenwirkungen während der Vorlesungszeit gar nicht erst erwähnt werden sollten sondern stattdessen einfach erst ab heute eine starke Beeinträchtigung bis zum Ende des Verwaltungssemesters besteht?
ExDevil67
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von ExDevil67 »

zerosnow hat geschrieben: Aufgrund der Nebenwirkungen der Medikamente fühlt er sich nicht mehr leistungsfähig was ihm besonders bei den Klausuren aufgefallen ist.
So wie ich das kenne, erfolgte zu Beginn der Klausur, vor Ausgabe der Aufgaben, eine Abfrage ob sich auch jeder fit fühlt jetzt die Klausur zu schreiben. Das man gefühlt nicht mehr so leistungsfähig ist, sollte einem also spätestens in Klausur 1 auffallen. Mit der Konsequenz das man sich vorher für die Klausuren 2-x wegen Krankheit hätte abmelden können.
Von daher würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen.
SusanneBerlin
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von SusanneBerlin »

Wann würdest du den Eintritt der Erkrankung festnageln, wenn noch eine Klausur am 31.03 ansteht, das Semester für den Stud prüfungstechnisch also noch nicht vorbei ist?
Wenn man sich am Tag der Klausur nicht fit fühlt, geht man nicht hin und schreibt die Klausur beim nächsten Termin, dafür muss man kein Urlaubssemester beantragen.

Oder läuft die Zeit ab und das Urlaubssemester soll einen Aufschub bringen? Dann muss man in der Prüfungsordnung nachlesen, ob der Plan überhaupt aufgeht, d.h. ob Urlaubssemester beim Zeitablauf mitzählen.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von winterspaziergang »

zerosnow hat geschrieben: Laut Studienordnung muss der Antrag unverzüglich nach Eintritt des Grundes beantragt werden. Wäre die Unverzüglichkeit noch eingehalten wenn der Student jetzt einen Antrag stellt und für dieses Wintersemester noch beurlaubt werden möchte?
schwierig, zumal er offenbar fit genug war, an den Klausuren teilzunehmen. Falls man sich darauf einlässt, könnte eine Prüfung durch den Amtsarzt denkbar sein.

Das Hauptproblem ist, dass er sich rückwirkend beurlauben lassen will.
...das restliche Semester ausfällt statt nach 4 Wochen wieder fit zu sein.
Das Wintersemester endet doch gerade, oder nicht?
Wenn dem Studenten durch die laufende Behandlung auffällt, dass er gesundheitlich so eingeschränkt ist, dies vorher nicht absehbar war, kann er sich bestimmt für das Sommersemester beurlauben lassen.
zerosnow
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von zerosnow »

ExDevil67 hat geschrieben:
zerosnow hat geschrieben: Aufgrund der Nebenwirkungen der Medikamente fühlt er sich nicht mehr leistungsfähig was ihm besonders bei den Klausuren aufgefallen ist.
So wie ich das kenne, erfolgte zu Beginn der Klausur, vor Ausgabe der Aufgaben, eine Abfrage ob sich auch jeder fit fühlt jetzt die Klausur zu schreiben. Das man gefühlt nicht mehr so leistungsfähig ist, sollte einem also spätestens in Klausur 1 auffallen. Mit der Konsequenz das man sich vorher für die Klausuren 2-x wegen Krankheit hätte abmelden können.
Von daher würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen.
Das muss er ja auch nicht unbedingt in den Antrag schreiben, dass er alle Klausuren in den Sand gesetzt hat.
zerosnow
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von zerosnow »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Oder läuft die Zeit ab und das Urlaubssemester soll einen Aufschub bringen? Dann muss man in der Prüfungsordnung nachlesen, ob der Plan überhaupt aufgeht, d.h. ob Urlaubssemester beim Zeitablauf mitzählen.
Ja, genau die Urlaubssemester zählen nicht zu den Fachsemestern, dafür gibt es die Urlaubssemester. Bei dem Studenten hier ist auch genau das der Fall, dass er ansonsten das Studium in der vorgegebenen Höchststudiendauer nicht mehr abschließen könnte.
zerosnow
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von zerosnow »

winterspaziergang hat geschrieben: schwierig, zumal er offenbar fit genug war, an den Klausuren teilzunehmen. Falls man sich darauf einlässt, könnte eine Prüfung durch den Amtsarzt denkbar sein.
Würde das so gewertet werden oder kann man nicht einfach auch nicht fit genug trotzdem an den Klausuren teilnehmen?
Was würde einem ein amtsärztliches Attest hier an Mehrwert bringen?
winterspaziergang hat geschrieben: Das Hauptproblem ist, dass er sich rückwirkend beurlauben lassen will.
...das restliche Semester ausfällt statt nach 4 Wochen wieder fit zu sein.
Das Wintersemester endet doch gerade, oder nicht?
Wenn dem Studenten durch die laufende Behandlung auffällt, dass er gesundheitlich so eingeschränkt ist, dies vorher nicht absehbar war, kann er sich bestimmt für das Sommersemester beurlauben lassen.
Vielleicht stellt er ja den Antrag auch einfach für das Sommersemester gleich mit, laut Studienordnung sind sowieso zwei Urlaubssemester möglich.
ExDevil67
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von ExDevil67 »

zerosnow hat geschrieben:Das muss er ja auch nicht unbedingt in den Antrag schreiben, dass er alle Klausuren in den Sand gesetzt hat.
Richtig, reinschreiben muss man das nicht. Allerdings dürfte das der Uni im Rahmen der Bearbeitung evtl selber auffallen und 1 und 1 addieren wird die Verwaltung auch können.
zerosnow hat geschrieben: Ja, genau die Urlaubssemester zählen nicht zu den Fachsemestern, Bei dem Studenten hier ist auch genau das der Fall, dass er ansonsten das Studium in der vorgegebenen Höchststudiendauer nicht mehr abschließen könnte.
Daher weht der Wind. Da ist aber hoffentlich jemandem klar das, auch wenn das mit dem Urlaubssemester noch klappt, es nicht einfacher wird noch pünktlich fertig zu werden? Neben den noch ausstehenden Prüfungsleistungen müssen ja noch zusätzlich die jetzt nicht bestandenen Leistungen erbracht werden.
FelixSt
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von FelixSt »

Wer (Zitat) "alle Klausuren in den Sand gesetzt hat", sollte den Wechsel des Studiengangs oder den Beginn einer Berufsausbildung erwägen anstatt in einem Rechtsforum zu fragen, ob es hilfreich wäre, sich mit Krankschreibungen, Urlaubssemestern und sonstigen halbgaren Plänen bis zum nächsten Schlag ins Wasser durchzumogeln...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
winterspaziergang

Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von winterspaziergang »

zerosnow hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben: schwierig, zumal er offenbar fit genug war, an den Klausuren teilzunehmen. Falls man sich darauf einlässt, könnte eine Prüfung durch den Amtsarzt denkbar sein.
Würde das so gewertet werden oder kann man nicht einfach auch nicht fit genug trotzdem an den Klausuren teilnehmen?
Was würde einem ein amtsärztliches Attest hier an Mehrwert bringen?
Wenn man fit genug war, um an den Klausuren teilzunehmen, wird man kaum im Nachhinein begründen können, man sei nicht fit genug gewesen und habe dennoch teilgenommen.

Wenn man nicht vor Beginn der Klausur feststellt, dass man nicht fit genug ist, sondern erst, wenn einem z.B. angesichts der Prüfungsfragen schlecht wird und geht, gilt die Klausur als nicht bestanden.
Hier möchte man im Nachhinein, Wochen bis Monate später, mittels ärztlicher Bescheinigung den Nachweis bringen. Das darf der Arzt gar nicht ausstellen.

Das amtsärztliche Attest soll nicht dem Studenten Mehrwert bringen, das Dekanat oder Prüfungsamt könnte, wenn es sich überhaupt darauf einlässt, eine Einschätzung von dieser Seite fordern.
zerosnow hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben: Das Hauptproblem ist, dass er sich rückwirkend beurlauben lassen will.
...das restliche Semester ausfällt statt nach 4 Wochen wieder fit zu sein.
Das Wintersemester endet doch gerade, oder nicht?
Wenn dem Studenten durch die laufende Behandlung auffällt, dass er gesundheitlich so eingeschränkt ist, dies vorher nicht absehbar war, kann er sich bestimmt für das Sommersemester beurlauben lassen.
Vielleicht stellt er ja den Antrag auch einfach für das Sommersemester gleich mit, laut Studienordnung sind sowieso zwei Urlaubssemester möglich.
Damit dürfte kaum das Problem zu lösen sein, dass er auch für das fast schon beendete Wintersemester beurlaubt werden möchte.
zerosnow
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Re: Urlaubssemester wegen Krankheit noch für dieses Semester

Beitrag von zerosnow »

Den Antrag auf Beurlaubung hatte er anders geschrieben, die Klausuren waren nur der Auslöser. Es steht natürlilch noch eine Klausur für diesen Monat an, die er jetzt nicht mehr belegen kann. Der Arzt hatte geschrieben, dass er wegen der Medikamente den ganzen Monat nicht studierfähig war.
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