Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Moderator: FDR-Team
Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Hallo,
folgender Fall: Im Juli 2017 wurde ein Bauantrag gestellt (in Niedersachsen). Im November wurden weitere Bauvorlagen angefordert. Die Unterlagen wurden innerhalb von fünf Tagen nachgereicht. Anfang März 2018 haben wir eine Anfrage per E-Mail gestellt, wie der Stand der Bearbeitung sei. Heute haben wir den Antrag zurückerhalten, die Bauvorlagen seien unvollständig und nicht prüfbar.
Bei den Gründen der Ablehnung stehen jetzt zum Teil andere Punkte als bei den im November genannten Punkten.
Wie sollte ein Widerspruch nun aussehen? Welche Möglichkeiten haben wir außerdem, um das ganze Verfahren zu beschleunigen?
Dürfen die das überhaupt? Einen Antrag ablehnen mit nur einer Aufforderung auf Vervollständigung, der man auch zeitnah nachgekommen ist? Insbesondere die langen Zeiten dazwischen (jeweils vier Monate) sollten doch nicht einfach so Rechtens zumutbar sein? Und durch den Widerspruch und evtl. Klage bzw. Neueinreichung des Antrages werden wieder Monate verloren gehen.
Zusatz: Die Mail an das Bauamt wurde am 26.02.2018 versandt. Das Datum in der Ablehnung ist der 23.02.2018. Auf dem Briefumschlag steht jedoch der 08.03.2018 als Datum. Heute bekamen wir die Ablehnung. Eine Antwort auf die E-Mail ist nie erfolgt.
Vielen Dank im Voraus
Mike
folgender Fall: Im Juli 2017 wurde ein Bauantrag gestellt (in Niedersachsen). Im November wurden weitere Bauvorlagen angefordert. Die Unterlagen wurden innerhalb von fünf Tagen nachgereicht. Anfang März 2018 haben wir eine Anfrage per E-Mail gestellt, wie der Stand der Bearbeitung sei. Heute haben wir den Antrag zurückerhalten, die Bauvorlagen seien unvollständig und nicht prüfbar.
Bei den Gründen der Ablehnung stehen jetzt zum Teil andere Punkte als bei den im November genannten Punkten.
Wie sollte ein Widerspruch nun aussehen? Welche Möglichkeiten haben wir außerdem, um das ganze Verfahren zu beschleunigen?
Dürfen die das überhaupt? Einen Antrag ablehnen mit nur einer Aufforderung auf Vervollständigung, der man auch zeitnah nachgekommen ist? Insbesondere die langen Zeiten dazwischen (jeweils vier Monate) sollten doch nicht einfach so Rechtens zumutbar sein? Und durch den Widerspruch und evtl. Klage bzw. Neueinreichung des Antrages werden wieder Monate verloren gehen.
Zusatz: Die Mail an das Bauamt wurde am 26.02.2018 versandt. Das Datum in der Ablehnung ist der 23.02.2018. Auf dem Briefumschlag steht jedoch der 08.03.2018 als Datum. Heute bekamen wir die Ablehnung. Eine Antwort auf die E-Mail ist nie erfolgt.
Vielen Dank im Voraus
Mike
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Wieso Widerspruch? Der Bauantrag wurde doch nicht abgelehnt, sondern mit dem Hinweis der Unvollständigkeit zurück geschickt. Üblich ist, dass in diesem Schreiben aufgeführt wird, was nicht korrekt ist. Weiterhin sollte man eigentlich einen Architekten an der Hand haben, der erstens wissen sollte was notwendig ist und zweitens mit diesem Schreiben nun den Bauherrn beraten kann.m34 hat geschrieben:Wie sollte ein Widerspruch nun aussehen?
Die Bauunterlagen gemäß den Anforderungen korrigieren.m34 hat geschrieben:Welche Möglichkeiten haben wir außerdem, um das ganze Verfahren zu beschleunigen?
Ja. Leider gibt die NBauO nichts her bezüglich irgendwelcher Prüffristen. Da sind andere Bundesländer schon weiter.m34 hat geschrieben:Dürfen die das überhaupt?
Wieso Ablehnung?m34 hat geschrieben:Heute bekamen wir die Ablehnung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Dann ist der Antrag nicht abgelehnt worden. Er ist einfach nicht geprüft worden.m34 hat geschrieben: Heute haben wir den Antrag zurückerhalten, die Bauvorlagen seien unvollständig und nicht prüfbar.
Wer hat den eingereicht? Doch wohl ein Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur? Dann soll der seinen Mist doch in Ordnung bringen bzw. mit den Behörden abklären, was genau denn nun das Problem ist. Üblicherweise wendet sich die Behörde da doch auch an den Entwurfsverfasser und nicht an den Bauherren. Oder hat der Bauherr hier selber eingereicht?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Das kommt auf die Baufirma und deren Vorgehensweise an. Von unserer Baufirma haben wir letztes Jahr auch alle notwendigen Unterlagen inkl. ausgefüllten Bauantrag erhalten und mussten diesen dann selbst bei Bauamt einreichen. Somit waren wir auch der Ansprechpartner fürs Bauamt.lottchen hat geschrieben:Üblicherweise wendet sich die Behörde da doch auch an den Entwurfsverfasser und nicht an den Bauherren. Oder hat der Bauherr hier selber eingereicht?
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Wenn es eine Baufirma ist!-q- hat geschrieben:Das kommt auf die Baufirma und deren Vorgehensweise an.
Was normal ist.-q- hat geschrieben:Von unserer Baufirma haben wir letztes Jahr auch alle notwendigen Unterlagen inkl. ausgefüllten Bauantrag erhalten und mussten diesen dann selbst bei Bauamt einreichen.
Jein. Kommt auf den Sachbearbeiter an. Da der Bauvorlageberechtigte namentlich genannt sein muss und man sich üblicherweise kennt, kommt es auch vor, dass man sich direkt an den Bauvorlageberechtigten wendet. Rein formal muss es aber über den Bauherrn laufen.-q- hat geschrieben:Somit waren wir auch der Ansprechpartner fürs Bauamt.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Der Bauantrag wurde von unserem Architekten eingereicht - dieser hat die entsprechenden Vollmachten erhalten. Die Zurückweisung haben wir erhalten. In dem Schreiben steht, dass wir jetzt einen Monat Zeit haben, diesem Bescheid zu widersprechen. Das Wort "Ablehnung" kommt zwar in dem Schreiben nicht vor, aber für mich klingt das wie eine Ablehnung inkl. mit Zurückweisungskosten, die jetzt zu zahlen sind.
Bei der ersten und einzigen Aufforderung zur Vervollständigung von Bauvorlagen stand folgendes:
"Die Zeichnungen sind aufgrund von widersprüchlichen Darstellungen und fehlenden Vermaßungen bzw. Beschriftungen, nicht prüffähig, so dass hierzu vollständige, nachvollziehbare und abschließend prüfbare Zeichnungen auf Grundlage der "Bauvorlagenverordnung" (BauVorlVO) einzureichen sind."
Unser Architekt hat nach bestem Wissen und Gewissen die Zeichnungen überarbeitet und zeitnah eingereicht. 4 Monate Funkstille. Erst auf meine Statusrückfrage hin kam eine Reaktion ... undzwar die Zurückweisung des Antrages. Und erst in diesem Schreiben nannte das Bauamt die konkreten Punkte, die sie bei der Zeichnung bemängelten.
Ich finde das aller sehr willkürlich. Aus meiner Sicht hatte unser Architekt keine reale Chance den Antrag auf Grundlage des ersten Schreibens so zu überarbeiten, dass dieser vollständig ist.
Bei der ersten und einzigen Aufforderung zur Vervollständigung von Bauvorlagen stand folgendes:
"Die Zeichnungen sind aufgrund von widersprüchlichen Darstellungen und fehlenden Vermaßungen bzw. Beschriftungen, nicht prüffähig, so dass hierzu vollständige, nachvollziehbare und abschließend prüfbare Zeichnungen auf Grundlage der "Bauvorlagenverordnung" (BauVorlVO) einzureichen sind."
Unser Architekt hat nach bestem Wissen und Gewissen die Zeichnungen überarbeitet und zeitnah eingereicht. 4 Monate Funkstille. Erst auf meine Statusrückfrage hin kam eine Reaktion ... undzwar die Zurückweisung des Antrages. Und erst in diesem Schreiben nannte das Bauamt die konkreten Punkte, die sie bei der Zeichnung bemängelten.
Ich finde das aller sehr willkürlich. Aus meiner Sicht hatte unser Architekt keine reale Chance den Antrag auf Grundlage des ersten Schreibens so zu überarbeiten, dass dieser vollständig ist.
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Dann scheint er von der Materie nicht all zu viel Ahnung zu haben. Sonst hätte die Baubehörde nicht den Antrag komplett zurück gewiesen. Die Bauordnungsbehörde ist nicht dafür zuständig Anträge Korrektur zu lesen. Wenn selbst beim zweiten Mal einreichen noch Fehler drin sind, dann sollte der Architekt die nun anfallenden Kosten tragen, da er diesen Bockmist fabriziert hat.m34 hat geschrieben:Unser Architekt hat nach bestem Wissen und Gewissen die Zeichnungen überarbeitet und zeitnah eingereicht.
Das ist nicht willkürlich, sondern konsequent.m34 hat geschrieben:Ich finde das aller sehr willkürlich.
Wie schon gesagt, sollte der Architekt wissen. Fragen sie ihn mal, ob er die BauVorlVO kennt.m34 hat geschrieben:Aus meiner Sicht hatte unser Architekt keine reale Chance den Antrag auf Grundlage des ersten Schreibens so zu überarbeiten, dass dieser vollständig ist.

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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Tut mir leid, da bin ich anderer Meinung. Zwischen Antragstellung und erster Rückmeldung vergingen vier Monate. Nach Einreichung der Korrektur und Zurückweisung vergingen wieder vier Monate. Wie ist das denn zu erklären?
Auf E-Mails werden nicht geantwortet. Stattdessen erfolgt die Zurückweisung des Antrages als Reaktion.
Konsequent ist hier lediglich die Willkürlichkeit.
Auf E-Mails werden nicht geantwortet. Stattdessen erfolgt die Zurückweisung des Antrages als Reaktion.
Konsequent ist hier lediglich die Willkürlichkeit.
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Dies steht ihnen zu.m34 hat geschrieben:Tut mir leid, da bin ich anderer Meinung.
m34 hat geschrieben:Zwischen Antragstellung und erster Rückmeldung vergingen vier Monate.
Das ist ärgerlich, aber für den Sachverhalt nicht relevant.m34 hat geschrieben:Nach Einreichung der Korrektur und Zurückweisung vergingen wieder vier Monate.
Geringer Personalstand viele Bauanträge! Leider sieht die NBauO keine zeitliche Grenze vor.m34 hat geschrieben:Wie ist das denn zu erklären?
das ist eine subjektive Ansicht, oder haben sie Kenntnis, dass andere Bauanträge mit der selben Qualität nicht zurück gewiesen wurden? Was sagt den der Architekt denn dazu? Bei ihm droht ja, dass er seinen Werklohn nicht bekommt.m34 hat geschrieben:Konsequent ist hier lediglich die Willkürlichkeit.
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Ich gehe stark davon aus, dass ihr Bauantrag nicht der einzige Vorgang dort ist.m34 hat geschrieben:Tut mir leid, da bin ich anderer Meinung. Zwischen Antragstellung und erster Rückmeldung vergingen vier Monate. Nach Einreichung der Korrektur und Zurückweisung vergingen wieder vier Monate. Wie ist das denn zu erklären?
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Nein, leider nicht. Hätte ich denn eine Chance mit einer Dienstaufsichtsbehörde, dies herauszufinden? Oder im Rahmen einer Klage beim Verwaltungsgericht?ktown hat geschrieben:haben sie Kenntnis, dass andere Bauanträge mit der selben Qualität nicht zurück gewiesen wurden?
Im Übrigen sind die 8 Monate Wartezeit nicht ärgerlich, sondern nicht zumutbar - ganz gleich, ob im NBauO Fristen stehen oder nicht. Heißt das, dass Anträge jahrelang dort verweilen können, nur weil im NBauO keine Fristen stehen? Das ist doch keine Begründung.
Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
und woher wissen sie dann das dies Willkür ist?m34 hat geschrieben:Nein, leider nicht.
Anstatt unnötig Energie für was zu verschwenden, was letztlich eine subjetive Ansicht ist, sollte man den Architekten in die Pflicht nehmen. Schließlich hat er seine Leistung nicht mangelfrei ausgeführt.m34 hat geschrieben:Hätte ich denn eine Chance mit einer Dienstaufsichtsbehörde, dies herauszufinden?
Es steht ihnen natürlich frei, den Sachverhalt durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Der kann erstens prüfen, ob das rücksenden der Unterlagen rechtens war, wie die extrem lange Zeit der Prüfung durch die Behörden zu bewerten ist und auch ob der Architekt mangelhaft gearbeitet hat. Aber ich sag es nochmal:
Das im November 2017 Unterlagen nachgefordert wurden lag sicherlich daran, dass die Baugenehmigung nach landesrechtlichen Vorschriften der Zustimmung oder des Einvernehmens einer anderen Behörde bedarf und diese was nachforderte. Dazu ist sie nicht verpflichtet. Wenn die Mängel derart groß sind, kann sie die Prüfung ablehnen und der Antrag wird, wie hier geschehen, letztlich im ganzen an den Antragssteller zurück geschickt.ktown hat geschrieben:Die Bauordnungsbehörde ist nicht dafür zuständig Anträge Korrektur zu lesen.
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Hat der Architekt in diesen 8 Monaten mal was getan? Der kennt doch die Bearbeiter bei der Behörde, der kann anrufen oder zu den Öffnungszeiten hingehen und alles besprechen, nachfragen, intervenieren. Er hat doch dafür zu sorgen, dass der Bauherr seine Baugenehmigung bekommt! Wenn er sauber gearbeitet hat und genehmigungsfähige Unterlagen eingereicht hat ist es fast gar nicht möglich, dass eine Genehmigung nicht erteilt wird. Ist dem Architekten nicht aufgefallen, dass niemals die Unterlagenvollständigkeit bestätigt wurde? Ab da beginnen doch die 3-Monate-Bearbeitungszeit erst zu laufen.
Ich verstehe nicht, warum Du hier so gegen die Behörde schießt und mit keinem Wort auf die Verantwortung Deines Architekten eingehst. Ist das ein Berufsanfänger?
Ich verstehe nicht, warum Du hier so gegen die Behörde schießt und mit keinem Wort auf die Verantwortung Deines Architekten eingehst. Ist das ein Berufsanfänger?
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Gibt es die in Niedersachsen? Ich hab diesbezüglich nix gefunden.lottchen hat geschrieben:Ab da beginnen doch die 3-Monate-Bearbeitungszeit erst zu laufen.
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?
Hatte ich nicht explizit nachgeschaut. Ich dachte, das gilt überall. In NRW (§54 LBO) gilt das, in Sachsen....Aber Du hast Recht, in Niedersachsen steht da recht wenig zu Fristen drinnen (§69NbauO).
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