Guten Tag,
ein fiktiver Fall: wenn in einer Grundschule von einer privaten Englischschule zusätzlich kostenpflichtiger Unterricht angeboten würde, und die Eltern nach Ausfüllen des Vertrages selber keine Durchschrift erhalten; und selbige fiktive Eltern nach eineinhalb Jahren feststellen dass der Unterricht nicht adäquat durchgeführt wird, die fünfzehn erlernten Vokabeln so auch zuhause erarbeitet hätten werden können; der Unterricht gestaffelt auf 10 Stunden jeweils abgerechnet wird, die Kündigung nach Stunde eins eines solchen Blockes erfolgte; die Lehrerin nun behauptete, keine Kündigung erhalten zu haben, die Eltern jedoch einen Sendebericht des Fax‘ hätten und die Richtigkeit der Nummer anhand der Nummer auf der HP nachweisen könnten; wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern die 9 nicht in Anspruch genommenen Stunden erstattet bekämen, in unserem fiktiven Fall?
Ich verbleibe interessiert,
Fiktive Mutter
Kündigung private Sprachschule
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Re: Kündigung private Sprachschule
Fehlende Durchschrift und Qualität des Unterrichts tun hier erstmal nichts zur Sache.modusfahrer hat geschrieben:Guten Tag,
ein fiktiver Fall: wenn in einer Grundschule von einer privaten Englischschule zusätzlich kostenpflichtiger Unterricht angeboten würde, und die Eltern nach Ausfüllen des Vertrages selber keine Durchschrift erhalten; und selbige fiktive Eltern nach eineinhalb Jahren feststellen dass der Unterricht nicht adäquat durchgeführt wird, die fünfzehn erlernten Vokabeln so auch zuhause erarbeitet hätten werden können; der Unterricht gestaffelt auf 10 Stunden jeweils abgerechnet wird, die Kündigung nach Stunde eins eines solchen Blockes erfolgte; die Lehrerin nun behauptete, keine Kündigung erhalten zu haben, die Eltern jedoch einen Sendebericht des Fax‘ hätten und die Richtigkeit der Nummer anhand der Nummer auf der HP nachweisen könnten; wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern die 9 nicht in Anspruch genommenen Stunden erstattet bekämen, in unserem fiktiven Fall?
Die Frage ist, ob die Kündigung nach Stunde 1 eines 10er Blocks vertrags- und fristgemäß ist.
Wenn ja und die Kündigung nachweisbar, ist sie wirksam. Sieht der Vertrag die Rückzahlung vor, so hat sie zu erfolgen.
Wenn nein, gilt die Kündigung erst zum nächsten 10er Block.
Re: Kündigung private Sprachschule
modusfahrer hat geschrieben:... die Lehrerin nun behauptete, keine Kündigung erhalten zu haben, die Eltern jedoch einen Sendebericht des Fax‘ hätten und die Richtigkeit der Nummer anhand der Nummer auf der HP nachweisen könnten; wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern die 9 nicht in Anspruch genommenen Stunden erstattet bekämen, in unserem fiktiven Fall?
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Hallo,
den Nachweis, dass die Kündigung den Empfänger erreicht hat, muss der Absender führen, vorher wird die Kündigung nicht wirksam.
Der Fax-Sendebericht mit dem ok-Vermerk reicht nicht aus, den Zugang zu beweisen. So ist das jedenfalls nach der Rechtsauffassung des BGH.
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Re: Kündigung private Sprachschule
Vielen Dank!
Bei Interesse berichten wir gerne weiter über die Folgen diesen rein fiktiven Falles!
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Re: Kündigung private Sprachschule
Hallo,
Immer doch
MfG
modusfahrer hat geschrieben: Bei Interesse ...
Immer doch
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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