misterx25 hat geschrieben:Hi,
kann mir wer kurz weiterhelfen, leider finde ich nicht wirklich etwas.
Ist es möglich ein Verein "Anonym" anzumelden (Sicherheitsbedenken)
Nach
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__64.html wohl nicht. Bei "Mitglieder des Vorstands wird man wohl kaum Anonymus-1 bis Anonymus-10 angeben dürfen....
Darf ein Verein schon spenden einsammeln obwohl noch in Gründung?
Sind steuerlich absetzbare Spenden an einen gemeinnützigen Verein gemeint? Dann nein - diese können erst mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit anerkannt werden. Spenden sammeln darf man natürlich auch als Privatperson... (aka "Betteln").
Wenn Fehler gemacht wurde auf Webseite zu schreiben das es den e.V. schon gibt und spenden
eingesammelt werden auf Grundlage dieser "Lüge", könnte es Probleme geben bei der Gründung?
Sicher - von der kompletten Ablehnung über die nicht-Anerkennung einer evtl. Gemeinnützigkeit bis hin zu einer Strafzahlung nach Vereinsgründung (
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__78.html) wäre da so einiges möglich an Konsequenzen. Steuerbetrug oder ähnliches kommt ggf. noch hinzu bei widerrechtlich ausgestellten Spendenquittungen.
im Impressum der Webseite soll keine Adresse angegeben werden, nur ein Anonymes Postfach.
Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift, wird also ggf. für Abmahnungen sorgen.
Also kurz - erst gründen, dann spenden.