fragenfueralle hat geschrieben:
Einzig hilfreich für eine Diskussion ist hier nur der Link von michael61s zu den Bestimmungen für den Schulsport.
Ich hatte nicht vor, mich zum Verlauf der Beiträge inhaltlich zu äußern.
Wer auch immer "fragenfueralle" sein mag, den ignoranten Beitrag von Michael61s als maßgebend hervorzuheben, ist neben der Spur.
Michael61s in unsachlicher und irriger, aber sachbezogen den Eindruck eines Kenners schulrechtlicher Fragen erweckend, ist doch wohl wenig glaubwürdig, wenn er einen Fragesteller aus NS mit einem Hinweis auf die Veröffentlichung von Sicherheitshinweisen von Frau Löhrmann aus NRW zu unterstützen versucht. Dies geht fehl. Ebenso wie ein vermeintliches Zitat von ihm, welches in der Verlinkung nicht verifiziert werden kann. Was soll das?
Einige Gedanken zu Opa G.
Es gibt Aspekte zur Situation, in der sich zwei Lehrkräfte nach Ausfall eines Kollegen gefunden haben mögen.
Sie haben die Trennwände entfernt und sich entschlossen, die Aufsicht über drei Klassen zu führen.
Die Auswahl der Sportinhalte lässt gewiss hinterfragen, ob zugleich betreuungsintensive Aktivitäten wie Trampolinspringen und Geräteturnen realisierbar sind. Basketball spielen ist ein zu vernachlässigender Selbstläufer.
Es wird nicht weiter thematisiert, in wie weit in den Sportbereichen mit erhöhtem Eingriffsbedarfs einer Fachkraft Auflagen erfolgten, welche das Anforderungsprofil der Akteure betreffent, die SchülerInnen auf der Grundlage erlernter Handlungprofile gemäß der Vorgaben Sicherheits- oder Hilfeleistungen in der Lage gewesen wären zu leisten. Dies gehört im übrigen zur Zielsetzung eines Fachunterrichts. Die SchülerInnen sollten befähigt werden, ihre Mitschüler begleitend und helfend zu unterstützen, Bewegungsvermögen zu entwickeln und auszugestalten.
Es erscheint nirgendwo der Hinweis darauf, ob die situatiuonsbezogene Aufgabenstellung für die Schüler der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht zutäglich wäre oder sein könnte.
Zu Opa G:
15 min dauernde Schlägerei? No go! Irgend etwas ist nicht stimmig in der Schuilderung Ihres Enkels. Warum auch immer. Dann sollten auch noch Schülrinnnen davon einer Lehrkraft berichtet haben, ohne weiteres Handeln. Da stimmt etwas nicht.
Vorherige Auseinadersetzungen zwischen den Jungs lassen sich erahnen. Sie zusammen als Schüler verschiedener Klassenstufen ans Reck zu lassen könnte gegebenfalls hinterfragt werden.
Dennoch bleibt über alles der Vorwurf der möglichen Körperverletzung. Dies alleine ist hier tragend und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Ich verstehe nicht ganz den Hinweis von Kurt Knitz auf die möglicherweise erzieherische Wirkung eines Verweises von der Schule. Das ist schon eine relativ scharfe Maßnahme, die als eine der möglichen den Betroffenen in der Regel nicht gering zu treffen vermag, wie gefordert.
Vielleicht könnte ich auch noch einen Gedanken zum Geräteturnen als früherem Unterrichtsgegenstand des Sportunterrichts wiedergeben. Bezogen auf NRW gibt es diesen Sportartenbezug nicht mehr.
Aber immerhin kan man bei der Ausführung spezifischer Abläufe den Körper in Dynamik, Struktur und Koordination in seiner Dreidimensionalität erleben.
Dies in Frage zu stellen verwundert. Sollte ich etwa das körperliche Erleben der Rolle vorwärts Englisch Unterricht erfahren?
Statistisch gesehen sterben jährlich im Zusammenhang mit Schule zwischen 16 und 24 Personen. Dies im Vergleich zu einer Person, welche nach einem Sportunfall eine Bewegungseinschränkung hat.
Welches Handeln resultiert daraus? Ich schicke mein Kind nicht mehr in die Schule?
Na ja
Ich hoffe, Opa G versteht die Konferenz so, wie sie aus Verpflichtung einberufen wurde. Schläger sind zu sanktionieren. Aber in angemessener Form und auf der Grundlage des geltenen Rechts.
Gruß
Ei