Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilfe
Moderator: FDR-Team
Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilfe
Guten Tag , ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe etwas gebrauchtes bei Internetauktionshaus [Name geändert] als neu verkauft. Aus Versehen . Sofort nach dem Verkauf habe ich es festgestellt , mich bei dem Käufer entschuldigt und das geld zurückerstattet (Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]) .den Abruch hat der Käufer nicht zugestimmt. In der Artikelbeschreibung hatte ich nur erwähnt dass es in einem guten Zustand sei.
Der Käufer fordert einen neuen Artikel oder seinen Kauf aber für weniger als die Hälfte davon was er bezahlt hat .
Ich habe mich mehrmals entschuldigt und ihm angeboten als kleine Entschädigung 20€ zu überweisen . Dieser besteht aber auf seiner Forderung .
Es geht um ein Betrag von 350€
Bitte um Hilfe . Wie sieht die Rechtslage aus ?
Ich habe etwas gebrauchtes bei Internetauktionshaus [Name geändert] als neu verkauft. Aus Versehen . Sofort nach dem Verkauf habe ich es festgestellt , mich bei dem Käufer entschuldigt und das geld zurückerstattet (Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]) .den Abruch hat der Käufer nicht zugestimmt. In der Artikelbeschreibung hatte ich nur erwähnt dass es in einem guten Zustand sei.
Der Käufer fordert einen neuen Artikel oder seinen Kauf aber für weniger als die Hälfte davon was er bezahlt hat .
Ich habe mich mehrmals entschuldigt und ihm angeboten als kleine Entschädigung 20€ zu überweisen . Dieser besteht aber auf seiner Forderung .
Es geht um ein Betrag von 350€
Bitte um Hilfe . Wie sieht die Rechtslage aus ?
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Hallo,Denik hat geschrieben:...
Bitte um Hilfe . Wie sieht die Rechtslage aus ?
ich denke, das kann man abkürzen. Was da in Betracht kommt ist Schadensersatz.
In dem Fall ist das sogar der "große" Schadensersatz, d.h. der Käufer müsste so gestellt werden, als ob ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Aber wenn man sich das genauer ansieht, ist wahrscheinlich gar kein Schaden entstanden, den der Käufer fordern könnte.
Wenn "Neu" für "350" gekauft wurde und der Verkäufer liefert nicht, hat der Käufer erst dann einen Schaden, wenn er nicht anderswo Neu für 350 kaufen kann. Dabei ist nicht der Ladenpreis das Maß der Dinge, sondern der Preis, zu dem der Artikel neu auf dem Portal gehandelt wird. Leicht feststellbar, wenn man sich die "beendeten Auktionen" ansieht.
Gut möglich, dass der Käufer sogar einen "Gewinn" macht, weil die Ware für weniger gehandelt wird. Irgendwelche Phantasieforederungen kann er jedenfalls nicht stellen
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Ich hab die Antwort nicht ganz verstanden . Der Artikel wird neu für 600€ gehandelt . Das heißt es ist ihm ein schaden entstanden ?
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Lohnt es sich da einen Anwalt einzuschalten . Oder erstmal abwarten was der Käufer macht ?
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Denik hat geschrieben:Ich hab die Antwort nicht ganz verstanden . Der Artikel wird neu für 600€ gehandelt . Das heißt es ist ihm ein schaden entstanden ?
Das kommt darauf an, für wie viel er den Artikel gekauft hat.
Wenn es ein Schnäppchen war, d.h. sonst wird der Artikel auf dem Portal (! nicht im Laden) für 600 verkauft, die hier angesprochene Auktion hätte aber mit 350 geendet, wäre der Schaden theoretisch 250.
Der Käufer muss eben so gestellt werden, damit er für 350 die neue Ware erhält, dazu hat sich der Verkäufer vertraglich verpflichtet.
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Vielen Dank für die schnellen Antworten . Sehr schade das so ein kleiner Fehler so große Auswirkung hat . Und schade dass es solche Leute gibt's die nur nach solchen Fehlern suchen . Ich bin mir sicher dass der Käufer es absichtlich gemacht hat .
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Spielt es auch ne Rolle was der Käufer auf den Bildern sieht ? Den obwohl es als neu angegeben war sah man Kratzer drauf . Im Text war angegeben dass es ohne Verpackung geliefert wird. Es kann man ja schlecht sagen zu welchem Preis er es im gleichen Zustand kaufen könnte. Vergleichbare Angebote gibt es nicht . Bzw auch da kostete es so viel wie im Laden aber wirklich nagelneu .
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Was natürlich völlig offen ist: Wie war die Auktion gestaltet, AB, Fotos.Denik hat geschrieben:Vielen Dank für die schnellen Antworten . Sehr schade das so ein kleiner Fehler so große Auswirkung hat . Und schade dass es solche Leute gibt's die nur nach solchen Fehlern suchen . Ich bin mir sicher dass der Käufer es absichtlich gemacht hat .
D.h. durfte ein durchschnittlich begabter Käufer überhaupt davon ausgehen, dass die Ware "neu" war, oder war die Auktion "gebraucht". Weshalb lag das Auktionsergebnis so weit unter dem sonst gängigen Erlös für Neuware?
Die Kategorie ist nicht das einzige Kriterium, das Gesamtbild entscheidet, welchen konkreten Inhalt ein Kaufangebot hat. AB, Fotos sind da auch zu berücksichtigen.
Das kann und darf man hier aber nicht beurteilen, da wäre fachlicher Rat sicher nicht schlecht.
Es spricht aber nie etwas dagegen, sich mit einem Käufer "friedlich" zu einigen.
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Nein man könnte meiner Meinung nach definitiv nicht sehen dass es neu ist . Ich persönlich würde vorher fragen bevor ich es kaufe . Aber der Käufer hat genau darauf abgesehen
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Denik hat geschrieben:Nein man könnte meiner Meinung nach definitiv nicht sehen dass es neu ist . Ich persönlich würde vorher fragen bevor ich es kaufe . Aber der Käufer hat genau darauf abgesehen
Was heisst "abgesehen". Der "objektivierte Empfängerhorizont" ist entscheidend, danach beurteilt sich, wie ein Angebot zu verstehen ist. Entscheidend ist nicht was der Käufer lesen möchte, sondern wie die Auktion insgesamt, objektiv und unvoreingenommen zu verstehen ist.
Wenn die OVP fehlt und sogar Kratzer sichtbar sind, ist das keine Neuware. Und weshalb soll ich denn über das Portal zum Ladenpreis von Privat kaufen? Dann kaufe ich doch gleich im Laden bzw. beim Hersteller, dann geht kein Tag der Gewährleistung/Garantie verloren.
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Wahrscheinlich erhofft er sich damit so ein neues Gerät zu erhalten . Gibt es ein Unterschied wenn es bei dem Fall um einen gewerblichen Verkäufer handelt und Privat ? Sind die rechte gleich ? Es geht um ein Privates Verkauf
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Das unterscheidet sich insofern, als ein privater Verkäufer nur in den seltensten Fällen "Neuware" verkauft.Denik hat geschrieben:Wahrscheinlich erhofft er sich damit so ein neues Gerät zu erhalten . Gibt es ein Unterschied wenn es bei dem Fall um einen gewerblichen Verkäufer handelt und Privat ? Sind die rechte gleich ? Es geht um ein Privates Verkauf
Die Garantiezeit, Sachmängelhaftung läuft schon, die Ware wird bereits zum zweiten mal verkauft. Der Kaufpreis liegt also, sogar wenn die Ware völlig untadelig ist, immer unter dem Ladenpreis. Sonst könnte man doch gleich im Laden kaufen.
Der Sofortkaufpreis von gewerblichen Händlern ist hier deswegen kein taugliches Vergleichskriterium bei einem Privatkauf.
Einzige Ausnahme sind extrem begehrte Waren mit langen Lieferzeiten, Supersportwagen, Technikgimmicks, Mode usf.
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
OK , also am besten abwarten wie der Käufer reagiert und falls der Verkäufer ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt bekommt dann erst tätig werden . Verstehe ich es richtig ?
Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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Re: Aus Versehen gebrauchten Artikel als neu verkauft . Hilf
Nein, irgendwelche Handlungsanweisungen sollten das nicht sein, das dürfen Sie hier auch nicht erwarten.Denik hat geschrieben:OK , also am besten abwarten wie der Käufer reagiert und falls der Verkäufer ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt bekommt dann erst tätig werden . Verstehe ich es richtig ?
Das darf hier nicht sein, irgendwelche Schlüsse müssen Sie selbst ziehen.
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