Rückzahlung von Krankentransporten
Moderator: FDR-Team
Rückzahlung von Krankentransporten
bis zum Ableben meiner Mutter am 02.08.2017 hatte ich eine Generalvollmacht für meine Mutter, ich ging davon aus, dass mit allen Kostenträgern abschließend abgerechnet worden ist. Das Konto ist aufgelöst, eine Erbmasse nicht vorhanden. Im letzten Jahr wohnte meine Mutter in einem Seniorenheim, von hier aus wurden mehrere Krankentransporte bestellt ins Krankenhaus oder zum Arzt, durch eine Hüft OP konnte meine Mutter nicht mehr laufen.
Nunmehr nach fast 8 Monaten erhalte ich von der Krankenkasse eine anteilige Zuzahlungsaufforderung für mehrere Krankentransporte, bin ich zahlungspflichtig, wie ist die Rechtslage?
Danke für Ihre Antworten.
Nunmehr nach fast 8 Monaten erhalte ich von der Krankenkasse eine anteilige Zuzahlungsaufforderung für mehrere Krankentransporte, bin ich zahlungspflichtig, wie ist die Rechtslage?
Danke für Ihre Antworten.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Ich sehe das hier einfach im Erbrecht - die Rechnung wäre ja normalerweise der Patientin zugegangen, nach deren Ableben sind die Erben die Schuldner. Mit Vollmacht oder Betreuung hat das eher wenig zu tun denke ich.
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Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Richtig.
Wenn Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben, sind die Forderungen der Krankenkasse an Sie als Erbin übergegangen.
Wenn Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben, sind die Forderungen der Krankenkasse an Sie als Erbin übergegangen.
Grüße, Susanne
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Danke, ich habe das Erbe nicht ausgeschlagen, weil es nichts zu erben gab. An spätere Forderungen habe ich nicht gedacht.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Eigentlich schlägt man genau dann ein Erbe aus. Weil es eben nur Nachteile und keine Vorteile haben kann...Danke, ich habe das Erbe nicht ausgeschlagen, weil es nichts zu erben gab.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Wenn die Mutter im Pflegeheim war und wegen verschiedener Krankheiten in Behandlung, hat sie sehr wahrscheinlich die Zuzahlungsgrenze überschritten. Könnte am Ende sogar sein, dass die Krankenkasse etwas an die Erbin zahlen muss, wenn man genauer nachforscht. Aber das geht nur auf Antrag, die Krankenkasse ermittelt das nicht von sich aus.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
es war bereits mit Seniorenheim, Krankenkasse, Pflegekasse abgerechnet, wie sollte ich ahnen, dass die Krankenkasse nach 8 Monaten neue Forderungen stellt, zumal ich das erste Mal diese Aufgaben zu erledigen hatte.windalf hat geschrieben:Eigentlich schlägt man genau dann ein Erbe aus. Weil es eben nur Nachteile und keine Vorteile haben kann...Danke, ich habe das Erbe nicht ausgeschlagen, weil es nichts zu erben gab.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Man sollte wohl nicht unerwähnt lassen, dass Ausschlagen des Erbe bedeutet, dass man wirklich nichts aus dem Nachlass übernehmen darf. Auch keine ideellen Güter.DaraReich hat geschrieben:es war bereits mit Seniorenheim, Krankenkasse, Pflegekasse abgerechnet, wie sollte ich ahnen, dass die Krankenkasse nach 8 Monaten neue Forderungen stellt, zumal ich das erste Mal diese Aufgaben zu erledigen hatte.windalf hat geschrieben:Eigentlich schlägt man genau dann ein Erbe aus. Weil es eben nur Nachteile und keine Vorteile haben kann...Danke, ich habe das Erbe nicht ausgeschlagen, weil es nichts zu erben gab.
Man sollte die Rechtmäßigkeit der Zuzahlung überprüfen. Einfache Nachfrage bei der KK. Manchmal irrt sich jemand und man bekommt eine Zahlungsaufforderung, weil was übersehen wurde.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Danke, ich habe Widerspruch eingelegt und warte nun die Anwort ab.
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Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Mit welcher Begründung?DaraReich hat geschrieben:Danke, ich habe Widerspruch eingelegt
Grüße, Susanne
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
die Krankenkasse hat bereits abschließend abgerechnet und nicht darauf hingewiesen, dass sie sich spätere Forderungen offen lassen.
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Selbst wenn da das Wort "abschließend" vorkam, bedeutete das wohl keine Verzichtserklärung.
Was kam denn nun bei der Berechnung nach der Härtefallregelung heraus?
Was kam denn nun bei der Berechnung nach der Härtefallregelung heraus?
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Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Klingt nicht danach, dass der TE die Härtefallregelung beansprucht hätte. Und selbst wenn, hat die Krankenkasse von vorgestern bis heute wahrscheinlich noch nicht auf denm schriftlichen Weg darüber entschieden.FM hat geschrieben:Was kam denn nun bei der Berechnung nach der Härtefallregelung heraus?
Grüße, Susanne
Re: Rückzahlung von Krankentransporten
so ist es, Härtefallregelung habe ich nicht beansprucht, bisher habe ich eine Antwort, dass mein Widerpruch sich in Bearbeitung befindet.
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Re: Rückzahlung von Krankentransporten
Kam denn mittlerweile etwas heraus?
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