WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

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wosik97
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WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von wosik97 »

Hallo, wir haben hier innerhalb unserer WEG eine Reihenhaussiedlung mit verschiedenen Zuwegen zu den jeweiligen Haustüren. Es gibt aber EINEN Zuweg, der nur zu EINER Haustür führt und auch durch das Grundstück des Bewohners führt. Dieser Weg wird also nur von den Bewohnern benutzt, oder von den jeweiligen Besuchern. Trotzdem ist der Zuweg offiziell Gemeinschaftseigentum. Da die Haustür schwierig zu finden ist, möchten die Bewohner nun am Anfang des Zuweges (schon auf Höhe ihres Grundstücks) ein kleines Gartentörchen installieren, damit dort die Hausnummer installiert werden kann und die Haustür leichter gefunden wird.

Nun die Frage. Theoretisch müssten die Bewohner sich ja eine Genehmigung von der WEG einholen. In diesem Fall bin ich mir rechtlich aber nicht sicher, da diese kleine Veränderung ja keinen Nachteil oder baulichen Nachteil für die WEG bedeuten würde. Und nach dem Kriterium „baulicher Nachteil, ja oder nein" entscheiden die Richter ja bei den Verfahren.

Wie schätzt ihr die Situation ein ?
Etienne777
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Etienne777 »

Über gemeinschaftliches Eigentum, auch in Bezug auf die Benutzung, kann nur die Gemeinschaft als solche entscheiden. Man wird nicht umhinkommen, die WEG damit zu befassen. Die Errichtung einer Gartenpforte verkörpert zugleich eine bauliche Veränderung, die schon für sich genommen die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erfordert. Es ist zu bedenken, daß mit der Schaffung einer solchen Pforte das einheitliche Bild der gemeinschaftlichen Anlage gestört werden dürfte und, soweit man die Pforte abschließt, die anderen Miteigentümer des Weges von der ihnen an sich zustehenden Benutzung ihres Miteigentums faktisch ausgesperrt werden würden.
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SusanneBerlin
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Es gibt aber EINEN Zuweg, der nur zu EINER Haustür führt und auch durch das Grundstück des Bewohners führt.
Das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum, und wer in dem Haus wohnt ist unerheblich. Es könnte ja auch vermietet sein.

Meinen Sie also, der Weg führt durch das Sondernutzungsrecht des WEG-Mitglieds, das das Sondereigentum an dem betreffenden Haus hat?
Grüße, Susanne
wosik97
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von wosik97 »

Na ja, man muss den Zuweg schon etwas relativieren. Dieser Zuweg zur Haustür ist ja nur für den einen Egentümer gedacht und es macht überhaupt keinen Sinn, wenn ein anderer ausser der Eigentümer selber diesen Weg benutzt. Da dieser Zuweg auch noch direkt durch das Sondereigentum (Garten und Terrasse) führt, würde ein erheblicher Nachteil für den Eigentümer entstehen, wenn dieser Weg willkürlich genutzt werden würde. Von daher würde der Richter dieses sicherlich verbieten, weil er der Frage der „ Benachteiligung“ bewerten müsste. Eine Benachteiligung würde aber nicht für die WEG entstehen, wenn dort ein Törchen installiert werden würde, da der Weg wie schon erwähnt nur von diesem einen Eigentümer genutzt wird und auch werden sollte.

Nur in der Frage der optischen Beeinträchtigung und damit baulichen Veränderung könnte diskutiert werden. Auch hier müsste man aber den Richter überzeugen, ob durch die sehr versteckte und kaum einsehbare kleine Pforte wirklich eine Beeinträchtigung entsteht.
fodeure
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von fodeure »

Wieso werden nicht einfach mal die Miteigentümer gefragt, bevor man daran denkt, wie ein Richter entscheiden könnte?
wosik97
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von wosik97 »

fodeure hat geschrieben:Wieso werden nicht einfach mal die Miteigentümer gefragt, bevor man daran denkt, wie ein Richter entscheiden könnte?
Das werden die Eigentümer sicherlich auch machen. Es ist mehr eine theoretische und interessante rechtliche Frage wie ich finde...
Tobis F
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Tobis F »

wosik97 hat geschrieben:Da dieser Zuweg auch noch direkt durch das Sondereigentum (Garten und Terrasse) führt
Wie im anderen Forum schon geschrieben, macht das was Du hier schreibst nicht wirklich Sinn.
wosik97 hat geschrieben:Da dieser Zuweg auch noch direkt durch das Sondereigentum (Garten und Terrasse) führt
Es gibt in einer WEG kein Sondereigentum an Garten und Terrasse. Es gibt an diesen Flächen allenfalls ein Sondernutzungsrecht. Und nur so ergibt sich aus dem was Du schreibst auch etwas Sinn.
Möglichkeit 1:
Weg ist Gemeinschaftseigentum. Dann steht es jedem Mitglied der Gemeinschaft frei diesen Weg, wieso auch immer, zu nutzen.

Möglichkeit 2:
Weg ist Gemeinschaftseigentum, steht aber im Sondernutzungsrecht. Dann darf der Inhaber des Sondernutzungsrechtes diesen Weg, unter Ausschluss der Anderen, nutzen.

Möglichkeit 3:
Es ist keine WEG, der Weg ist nicht Gemeinschaftseigentum, ....................... - :roll:


wosik97 hat geschrieben:würde ein erheblicher Nachteil für den Eigentümer entstehen, wenn dieser Weg willkürlich genutzt werden würde. Von daher würde der Richter dieses sicherlich verbieten, weil er der Frage der „ Benachteiligung“ bewerten müsste.
Eine mehr als gewagte Aussage. Da zudem davon auszugehen ist, dass nur der Eigentümer selbst (nebst Familie/Freunden/Postbote/...) den Weg, der an seinem Haus endet, benutzen werden frage ich mich wo hier durch das nicht vorhanden sein einen Tores eine Benachteiligung wäre die man höher zu gewichten hätte als das Wohnungseigentumsgesetz.
wosik97 hat geschrieben:Eine Benachteiligung würde aber nicht für die WEG entstehen, wenn dort ein Törchen installiert werden würde, da der Weg wie schon erwähnt nur von diesem einen Eigentümer genutzt wird und auch werden sollte.
Siehe oben.
wosik97 hat geschrieben:Nur in der Frage der optischen Beeinträchtigung und damit baulichen Veränderung könnte diskutiert werden. Auch hier müsste man aber den Richter überzeugen, ob durch die sehr versteckte und kaum einsehbare kleine Pforte wirklich eine Beeinträchtigung entsteht.
Man müsste den Richter eher davon überzeugen das der Wille von Eigentümer x, und sein sich durch ....(wen überhaupt, wenn der Weg doch an seiner Haustüre endet) gestört fühlen, mehr Gewicht hat als das WEG.



Aber da dies alles sowieso reine Fiktion ist, man sich grundsätzlich fragen muss warum man nicht lieber mit den Miteigentümern redet, ..................
Etienne777
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Etienne777 »

@wosik97: Gemeinschaftseigentum ist und bleibt Gemeinschaftseigentum, völlig unabhängig davon, ob die Gemeinschaft insgesamt dieses tatsächlich benutzt, oder lediglich ein einziger Teilhaber. Eine Veränderung des gemeinschaftlichen Gegenstands bedarf zwingend der Zustimmung sämtlicher Eigentümer, macht auch nur ein einziger nicht mit, ist die Veränderung eben nicht statthaft. Klingt doof, ist aber so. Der Eigentümer der das nicht mitmachen will, braucht sich nicht einmal dafür zu rechtfertigen oder seine Ablehnung zu begründen. Mit solchen Widrigkeiten muß man als Teil einer WEG leben und auch damit rechnen, das ist eben der Unterschied zum Alleineigentum an einer Sache.

Ein Schild mit der Hausnummer könnte man doch auch schnell und unbürokratisch an einem kleinen Holzpfahl anbringen, der am Abzweig vom Hauptweg aufgestellt wird. Dagegen wird niemand etwas haben, zumal das in aller Regel in den Kommunen sogar vorgeschrieben ist, daß man Hausnummern gut sichtbar anbringen muß. Dazu bedarf es aber keiner Gartenpforte.
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SusanneBerlin
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Da dieser Zuweg auch noch direkt durch das Sondereigentum (Garten und Terrasse) führt, würde ein erheblicher Nachteil für den Eigentümer entstehen, wenn dieser Weg willkürlich genutzt werden würde.
Anscheinend ist es bislang noch gar nicht vorgekommen, dass Fremde dieses Wegstück durch das Sondereigentum des gartentörchenbegehrenden Eigentümers betraten.
Die theoretisch mögliche Störung durch verirrte Besucher der anderen Bewohner wird mE. nicht so gravierend sein, dass der WEG das Gestaltungsrecht des Gemeinschaftseigentums abgesprochen wird.
Grüße, Susanne
fodeure
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von fodeure »

Etienne777 hat geschrieben:Eine Veränderung des gemeinschaftlichen Gegenstands bedarf zwingend der Zustimmung sämtlicher Eigentümer, macht auch nur ein einziger nicht mit, ist die Veränderung eben nicht statthaft.
Das ist falsch. Es müssen nur die Eigentümer zustimmen, für die durch die bauliche Veränderung ein Nachteil entsteht.
Etienne777
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Etienne777 »

fodeure hat geschrieben:Es müssen nur die Eigentümer zustimmen, für die durch die bauliche Veränderung ein Nachteil entsteht.
In der Veränderung des einheitlichen Gesamtbildes dürfte ein entsprechender Nachteil zu erblicken sein, denn allgemein ist es nicht gewollt, das Gemeinschaftseigentum - und sei es auch nur optisch - zu zerhacken. Erfahrungsgemäß folgt dann ein Rattenschwanz anderer Begehrlichkeiten, wenn man die Schleuse erst einmal geöffnet und einem Eigentümer Derartiges gestattet hat. Wer sich mit der Gemeinschaftlichkeit des Grundstücks nicht anfreunden kann, sollte sich nicht in eine WEG einkaufen, denn das ist dort wesenstypisch.
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fodeure
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von fodeure »

Etienne777 hat geschrieben:In der Veränderung des einheitlichen Gesamtbildes dürfte ein entsprechender Nachteil zu erblicken sein,
Wenn sich durch die Veränderung auch das einheitliche Gesamtbild ändern, dann kann es so sein, muß es aber nicht. Das ändert aber nichts daran, daß deine Behauptung
Eine Veränderung des gemeinschaftlichen Gegenstands bedarf zwingend der Zustimmung sämtlicher Eigentümer, macht auch nur ein einziger nicht mit, ist die Veränderung eben nicht statthaft.
nunmal falsch ist.
Etienne777 hat geschrieben:Erfahrungsgemäß folgt dann ein Rattenschwanz anderer Begehrlichkeiten, wenn man die Schleuse erst einmal geöffnet und einem Eigentümer Derartiges gestattet hat.
Auch das kann möglicherweise passieren, muß es aber nicht. Rechtlich ist dies ohnehin belanglos.
Etienne777 hat geschrieben:Wer sich mit der Gemeinschaftlichkeit des Grundstücks nicht anfreunden kann, sollte sich nicht in eine WEG einkaufen, denn das ist dort wesenstypisch.
Das ist zwar richtig, ist im vorliegenden Sachverhalt aber kein Aspekt, der thematisiert werden muß.
Verpflichteter
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

vorher reden ist immer gut, aber nicht alternativlos.

Einfach ein Tor aufstellen und fertig.
Wenn es einem nicht passt, kann er ja klagen.
Wenn er die anderen davon überzeugt, kann die Gemeinschaft die Klage an sich ziehen.

MfG
uwe
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von wosik97 »

In § 14 WEG, der Sonder- und Gemeinschaftseigentum betrifft, ist ergänzend insbesondere geregelt, dass das Eigentum nur so genutzt werden darf, dass keinem anderen Eigentümer dadurch ein über das übliche Maß hinaus unvermeidlicher Nachteil entsteht. §§ 14, 15 WEG regeln also Grenzen des Eigentumsgebrauchs.

Das könnte man in diesem Fall aber so sehen, wenn andere Eigentümer einen kleinen Zuweg regelmäßig nutzen oder sich dort aufhalten, der ausschließlich zu Zwecken gebaut wurde, damit dieser eine Eigentümer zu seiner Haustür gelangen kann. Da der Zuweg zusätzlich durch den Garten (Sondernutzungsrecht) und direkt an der Terrasse der Eigentümer führt, wäre die Nutzung ein erheblicher Nachteil für den Eigentümer.

Und genau das wäre so ein Einzelfall, bei dem der Richter diesen Paragraphen berücksichtigen müsste.

Ich rede jetzt gar nicht mal von dem Törchen, sondern ob die anderen Eigentümer willkürlich diesen kleinen Zuweg nutzen dürfen.

Wir reden hier sowieso sehr theoretisch, da es in der Praxis zu 99,9% keine Einwände geben wird. Ich finde es aber rechtlich sehr interessant, deswegen die Diskussion die ich ins Leben gerufen habe..
SusanneBerlin
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Re: WEG Recht - Zuweg zur Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich fasse mal zusammen, wie sich mir der Fall darstellt:
Es gibt einen Gemeinschaftsweg, der zu den einzelnen Sondereigentumen führt. Das letzte Stück des Weges führt über das Sondereigentum des letzten Hauses in der Reihe bis zu dessen Haustüre. Die anderen Eigentümer benutzen das letzte Stück des Weges nicht, sie wollen es auch nicht benutzen, sie haben gar keinen Anlass das letzte Wegstück zu benutzen weil es nirgends hinführt außer zum Sondereigentum des letzten WEG-Mitglieds.

Der Besitzer des letzten Sondereigentums in der Reihe sagt sich nun: Es könnte aber doch mal jemand auf die Idee kommen, den Weg bis zum Ende zu gehen, in mein Sondereigentum, und damit erst niemand auf die Idee kommt, und weil theoretisch jeder Hinz und Kunz da langlaufen könnte will ich da ein Törchen hin haben. Notfalls geh ich bis vors Gericht damit!

So richtig?
Grüße, Susanne
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