Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

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Merewen123
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Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von Merewen123 »

Guten Tag,

Der Arbeitgeber meiner Mutter wollte sie Kündigen deswegen, nahm sie sich einen Anwalt. Dieser führte ein beratungsgespräch durch und schickte ein Schreiben an den Arbeitgeber meiner Mutter. Danach verlangte er einen Vorschuss von 1500€ welchen wir bezahlten. Das war am Montag. Am Dienstag reichte der Anwalt eine Kündigungsschutzklage ein. Heute erhielt sie eine erneute Rechnung über 1300 Euro. Der streitwert beläuft sich auf ca. 7800€. Der Vorschuss kommt mir sehr hoch vor. Ist das so üblich ? Oder verlangt er einen überhöten Vorschuss.

Mfg
Merewen
Nordlicht14
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Re: Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von Nordlicht14 »

Bei einem Streitwert von 7.800,- entstehen für die Kündigungsschutzklage an Anwaltsgebühren 1. Instanz für Verfahrensgebühr sowie der Terminsgebühr gesamt € 1.380,- brutto inkl MwSt.
Diese dürfen als Vorschuss zu Beginn einverlabgt werden, was auch üblich ist.
Da vorher aussergerichtlich der Arbeitgeber nich angeschrieben worden war, statt gleich zu klagen dinnvollerweise, kommen als Geschäftsgebühr inkl der hälftigen Anrechnung noch € 372,52 dazu. Insgesamt entstehen also € 1.756,52; mehr darf nicht einverlangt werden als Vorschuss zunächst. Ggf kann bei Vergleich noch eine Einigungsgebühr dazu kommen, die aber nicht vorschüssig herein genommen werden darf.
Merewen123
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Re: Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von Merewen123 »

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Bei der geschäftsgebür wurd ein satz von 1,5 berechnet ist dies normal ? In meinen Augen war seine Arbeit nicht besonders schwierig, müsste deshalb nicht ein satz von 1,3 berechnet werden? Anscheinend handelt es sich bei den 1500€ nur um die Vorgerichtlichen Tätigkeiten. Kann das sein ? Auf welcher grundlage wird soetwas berechnet? Die 2. Rechnung enthielt keine kostenaufstellung, nur die Begründung das durch die gerichtliche Tätigkeit kosten von 1300€ entstanden sind.
Gibt es eine stelle die die höhe der anwaltskosten prüft sollten die Gebühren einem übertrieben vorkommen ?
Bekommt man nach abschluss des Verfahrens den zuviel gezahlten Vorschuss zurück ?

Vielen dank nochmals für die informative antwort
Nordlicht14
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Re: Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von Nordlicht14 »

Dass das nicht sein kann, 1.500 nur für die vorgerichtlichen Kosten, ergibt sich ais den Zahlen der Antwort davor.

Überprüfen lassen kann man die Vorschussrechnungen entweder bei einem anderen Rechtsanwalt, ansonsten nur beim Gericht, wenn man sie nicht bezahlt und der Anwalt dann niederlegt und Schlussrechnung machen muss und man sich verklagen lässt, oder man kann auch eine Schlichtungsanfrage machen bei der Bundes-Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin,

http://www.schlichtungsstelle-der-recht ... schaft.de/.

Das kann man dort selbst, mit einem Schreiben und die Rechnungen beifügen; einen Anwalt braucht man dafür nicht.
Merewen123
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Re: Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von Merewen123 »

Hallo,

Habe gerade festgestellt das eine 2. Geschäftsgebür und Termiengebühr berechnet wurde . Außerdem wurde der Streitwert verdoppelt. Darf man das ohne absprache mit dem Klienten ?
Wir werde jetzt erstmal versuchen das persönlich mit dem Anwalt zu klären da meine Mutter auf rechtlichen beistand angwiesen ist.

Vielen dank für die nette Hilfe
Milo
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Re: Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von Milo »

In den meisten Fällen hat ein Anwalt keinen Einfluss auf Streitwerte, da sich diese entweder aus der Forderungshöhe oder aus dem Gesetz oder Streitwertkatalogen ergeben.
Daher muss ein Anwalt auch gar nicht über die Gebührenhöhe aufklären, wohl aber, dass sich diese nach dem Gegenstandswert richten.

Insbesondere kann sich der Streitwert während der anwaltlichen Tätigkeit erhöhen. z.B. ist der Gegenstandswert am Tag der Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 1 Jahr Dauer mit 3 Monatsbruttogehältern anzusetzen (§ 42 Abs. 4 GKG).
Sollten jedoch nunmehr Lohnrückstände hinzukommen, erhöhen diese den Gegenstandswert. Auch der Wunsch nach einem Arbeitszeugnis wirkt sich auf den Gegenstandswert aus.

Auch nachgeschobene Kündigungen des Arbeitgebers können den Streitwert noch erhöhen.

Mangels Erfahrung im Arbeitsrecht kann ich nicht beurteilen, ob außergerichtliche Schreiben bei Kündigungen wirklich Sinn machen. Man hat ja nur drei Wochen Zeit für die Klage. Bis der Mandant beim Anwalt aufschlägt, dieser einen Schriftsatz verschickt und der Arbeitgeber darauf reagiert, sind die doch fast um... In Hinblick darauf dass der Mandant die eigenen Anwaltskosten in jedem Fall bezahlt, sollte ein Anwalt hier meines Erachtens eigentlich die Geschäftsgebühr nur auslösen, wenn er sich relativ sicher ist, dass damit die Klage vermieden werden kann.

Man darf aber bei der ganzen Diskussion über die gesetzlichen Gebühren eine Sache nicht vergessen: Bei einer Gebührenvereinbarung zählt das vereinbarte Entgelt, sofern die Form eingehalten und die Höhe nicht sittenwidrig ist.

Ich stelle hier im Forum immer wieder fest, wie sorglos manche Rechtsuchenden ein Stapel Formulare beim Anwalt unterzeichnen, ohne sich klar zu sein, was da drin steht. Ein Anwalt kann sowohl ein Pauschalhonorar, als auch ein Stundenhonorar vereinbaren. Er kann aber auch bestimmte Gebührensätze (z.B. stets die gesetzliche Höchstgebühr) oder ein fiktiven Streitwert vereinbaren.

Also sollte dieser Punkt ausgeschlossen werden.

Der Streitwert lässt sich ja aus der Kündigungsschutzklage "rauslesen". Wenn also einem Anwalt die Klage vorgelegt wird, kann er einschätzen, ob der Streitwert stimmt.

Aus den Vorschüssen werde ich nicht schlau. Zum "Gebührenprogramm" bei Streitwert 7.800,- hat ja Nordlicht schon ausgeführt.
Bei doppeltem Streitwert von 15.600,- € wäre selbiges bei 2.484,13 €. Wie man da auf 2.800,- € Vorschüsse ohne Gebührenvereinbarung kommt, erschließt sich mir aus dem knappen Vortrag des TE nicht.

Nochmal: das kann theoretisch schon passieren, aber nicht bei dem Auftrag: Beseitige die eine Kündigung, die ich erhalten habe, sofern das Bruttogehalt nicht deutlich über 5.000,- € liegt.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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mwjm
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Re: Normale höhe eines Anwalt Vorschusses ?

Beitrag von mwjm »

Merewen123 hat geschrieben:Bei der geschäftsgebür wurd ein satz von 1,5 berechnet ist dies normal ?
Nein, ein Satz von 1,5 ist nicht normal. Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof seine Sichtweise, dass das die Mittelgebühr darstelle, nicht aufrecht erhalten. Seither gilt wieder 1,3 als Mittelgebühr. Die Geschäftsgebühr reicht aber von 0,5 bis 2,5. Will ein Rechtsanwalt mehr als die Mittelgebühr verlangen, muss er das begründen. Die Kriterien sind: Umfang der Tätigkeit, Schwierigkeit, Bedeutung der Sache, Vermögensverhältnisses des Mandanten usw. Diese Begründung ist gerichtlich überprüfbar. Ohne dass eine Begründung vorliegt, sollte man nicht mehr als 1,3 bezahlen.
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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