Heute beschäftigt mich folgende Situation:
Person A erwirbt von Gemeinde B ein Grundstück. Der Kaufvertrag wird bei Notar N geschlossen.
Nach dem Kauf ergibt sich durch die Erschließung des Grundstücks mit Wasser eine Forderung deren Grundlage aus Sicht von Person A durch den Kaufvertrag nicht begründet, gar ausgeschlossen scheint.
Person A erhofft sich von Notar N eine Klarstellung der Lage - leider reagiert der Notar nicht auf schriftliche Anfragen.
Daher ganz simpel gefragt: gibt es auch nach dem Vertragsschluss einen Anspruch auf schriftliche Auskunft vom Notar? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlage kann sich Person A beim anfordern der Auskunft berufen?
Besten Dank!
