Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

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Frisch_ling
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Frisch_ling »

Klassenfahrten fallen ja nicht einfach vom Himmel. Hier werden sie lange im Voraus in der Elternpflegschaft besprochen, incl. Kostenrahmen und Kostenübernahmemöglichkeiten durch BuT oder der schulischen Förderverein. Die Klassenlehrer meiner Kinder tun dies nicht nur für mehrtägige Fahrten, sondern auch für eintägige Veranstaltungen mit Kosten im einstelligen Euro Bereich.

Dass eine Kostenübernahmeerklärung gefordert wird, erscheint auch logisch. Schließlich sind mit der Buchung finanzielle Verpflichtungen verbunden, die irgendwer tragen muss. Und es sind verschiedene Gründe denkbar, dass ein Schüler auch kurzfristig nicht mitfahren kann oder darf. Hierfür sind die Regelungen (wer übernimmt was) bekanntzugeben. Das würde ich als Lehrer ganz genauso machen.

Sich einfach auf die nicht unterschriebene Kostenübernahmeerklärung zu berufen, und zu denken, die Schule wisse schließlich Bescheid, halte ich aber für zu kurz gegriffen. Wurde denn - im fraglichen Bundesland sind Klassenfahrten ja Pflichtveranstaltungen - im Vorfeld eine Beurlaubung von der Fahrt beantragt und diese von der Schulleitung genehmigt? Was waren die vereinbarten Bedingungen?
alana4
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von alana4 »

Sich einfach auf die nicht unterschriebene Kostenübernahmeerklärung zu berufen, und zu denken, die Schule wisse schließlich Bescheid, halte ich aber für zu kurz gegriffen.
wieso?
Welchen Zweck erfüllt den die vorab eingeholte Kostenübernahme-Erklärung? Wenn die Eltern sowieso zahlen müssen, wäre es ja widersinnig, sich das vorab unterschreiben zu lassen.

sie meinen also, der Rückgriff auf die elterliche Brieftasche sei in beliebiger Höhe jederzeit möglich? Nun denn freie Fahrt für freie Schüler! Möge also der nächste Klassenausflug nach Jamaika geplant werden- die Eltern müssen's zahlen, ob sie wollen oder nicht.
noidic
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von noidic »

alana4 hat geschrieben: sie meinen also, der Rückgriff auf die elterliche Brieftasche sei in beliebiger Höhe jederzeit möglich? Nun denn freie Fahrt für freie Schüler! Möge also der nächste Klassenausflug nach Jamaika geplant werden- die Eltern müssen's zahlen, ob sie wollen oder nicht.
Ohne jetzt die einschlägigen Gesetze genau zu kennen ist ja aber wohl schon so, dass die Klassenfahrten von der jeweiligen Klassenpflegschaft genehmigt werden müssen (zumindest scheint es in NRW so zu sein). Damit dürfte Jamaika dann in den allermeisten Fällen raus sein.
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Biggi0001
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Biggi0001 »

süsse hat geschrieben:Die Eltern haben aber keine Einwilligung zur Übernahme der Kosten unterschrieben und unter Zwang fährt das Kind nicht mit. Die Eltern hätten, wenn sie das Kind unter Zwang mitfahren lassen, das Problem wenn das Kind während der Klassenfahrt Theater macht, das sie es 100 km entfernt abholen müssten und das kann doch nicht im Sinne des Erfinders liegen.
Die Eltern hätten vielleicht das Problem, daß sie mal das Kind abholen müssten... Aber oft und gerade bei sowas "kommt der Appetit beim Essen".

Die Eltern haben aber durch ihre Helikopterhaltung das reale Problem, ein Weichei herangezogen zu haben, das sich offensichtlich überhaupt nicht von den Eltern trennen kann (oder darf, weil es den Eltern ja zuviel sein könnte, wenn es denn schief ginge)...
karli hat geschrieben:Sowas kriegt man hin, wenn man sämtliche Unannehmlichkeiten von einem Menschen fern hält und bei jedem Mimimi reagiert und dem Willen des Kindes nachgibt.
Meiner Ansicht nach wäre hier für Eltern und Kind psychologische Hilfe angesagt.
In der Tat.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
alana4
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von alana4 »

noidic hat geschrieben:
alana4 hat geschrieben: sie meinen also, der Rückgriff auf die elterliche Brieftasche sei in beliebiger Höhe jederzeit möglich? Nun denn freie Fahrt für freie Schüler! Möge also der nächste Klassenausflug nach Jamaika geplant werden- die Eltern müssen's zahlen, ob sie wollen oder nicht.
Ohne jetzt die einschlägigen Gesetze genau zu kennen ist ja aber wohl schon so, dass die Klassenfahrten von der jeweiligen Klassenpflegschaft genehmigt werden müssen (zumindest scheint es in NRW so zu sein). Damit dürfte Jamaika dann in den allermeisten Fällen raus sein.
und wenn mir als Elternteil das "um die Ecke" liegende Arschbackenrode zu teuer ist, gibt es von mir KEINE Kostenübernahmeerklärung dafür und ist damit auch raus.

Wenn ich Kostenübernahme erkläre, weil ich möchte, dass mein Kind da mitfährt (ich hab das immer "gemöchtet" :wink: ) dann ist das eine verbindlich Zusage und ich zahle, was zu zahlen ist. Wenn ich diese verbindliche Zusage NICHT gegeben habe, dann hat auch keiner Geld von mir zu fordern.
alana4
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von alana4 »

Biggi0001 hat geschrieben:
süsse hat geschrieben:Die Eltern haben aber keine Einwilligung zur Übernahme der Kosten unterschrieben und unter Zwang fährt das Kind nicht mit. Die Eltern hätten, wenn sie das Kind unter Zwang mitfahren lassen, das Problem wenn das Kind während der Klassenfahrt Theater macht, das sie es 100 km entfernt abholen müssten und das kann doch nicht im Sinne des Erfinders liegen.
Die Eltern hätten vielleicht das Problem, daß sie mal das Kind abholen müssten... Aber oft und gerade bei sowas "kommt der Appetit beim Essen".

Die Eltern haben aber durch ihre Helikopterhaltung das reale Problem, ein Weichei herangezogen zu haben, das sich offensichtlich überhaupt nicht von den Eltern trennen kann (oder darf, weil es den Eltern ja zuviel sein könnte, wenn es denn schief ginge)...
karli hat geschrieben:Sowas kriegt man hin, wenn man sämtliche Unannehmlichkeiten von einem Menschen fern hält und bei jedem Mimimi reagiert und dem Willen des Kindes nachgibt.
Meiner Ansicht nach wäre hier für Eltern und Kind psychologische Hilfe angesagt.
In der Tat.
Das sind zwar alles nachvollziehbare Hinweise von Leuten, die es besser wissen- aber keine Antwort auf die Frage nach der Rechtslage. Müssen Eltern zahlen, obwohl sie a) KEINE Kostenübernahme unterschrieben haben und b) das Kind nicht an der Fahrt teilnimmt. Und vielleicht eventuell noch die Frage, ob eine mehrtägige Fahrt überhaupt Pflicht sein kann.
Luan
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Luan »

alana4 hat geschrieben:und wenn mir als Elternteil das "um die Ecke" liegende Arschbackenrode zu teuer ist, gibt es von mir KEINE Kostenübernahmeerklärung dafür und ist damit auch raus.

Wenn ich Kostenübernahme erkläre, weil ich möchte, dass mein Kind da mitfährt (ich hab das immer "gemöchtet" :wink: ) dann ist das eine verbindlich Zusage und ich zahle, was zu zahlen ist. Wenn ich diese verbindliche Zusage NICHT gegeben habe, dann hat auch keiner Geld von mir zu fordern.
Das funktioniert aber nur in den Bundesländern, in denen mehrtägige Schulfahrten keine Pflicht sind.
Dahingegen geht es hier um ein Bundesland, in dem Schüler an Klassenfahrten teilnehmen müssen. Das wird dann auch nicht irgendeine, durch nur einen Lehrer ausgewählte Fahrt sein, sondern sich innerhalb eines schulischen Rahmens, innerhalb von Beschlüssen mehrerer Personen oder Gremien bewegen. Zum Beispiel könnte die Mehrheit der Eltern einer Klasse dem Vorschlag des Klassenlehrers zustimmen, nach A. zu fahren - an den Mehrheitsbeschluss sind dann alle gebunden (auch diejenigen, die vielleicht gar nicht erst zum Elternabend gekommen sind). Da gibt es dann kein: Gefällt mir nicht, da fährt mein Kind nicht mit. (Ist ja per Schulgesetz bzw. Erlass verpflichtend.)
karli
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von karli »

Sorry, ich hatte keine Ahnung, daß das ganze Mimimi nur ein Vorwand war um das Kind zuhause zu lassen.
süsse hat geschrieben:Die Eltern haben keine Einverständniserklärung für die Übernahme der Kosten unterschrieben
Gab es ein solches Schriftstück, das nicht unterschrieben wurde oder beschreibt das einfach nur ihre Grundhaltung?

Ich denke nicht daß die nicht unterschriebene Kostenübernahmeerklärung das Kind von der allgemeinen Schulpflicht befreit. Genau so wenig, wie sie sagen können, mein Kind nimmt wegen Mimimi nicht am Sportunterricht teil, nur weil sie keinen Bock haben jedes halbe Jahr neue Sportschuhe zu kaufen.
Wie siehts eigentlich mit anderen Schulmaterialien aus, wollen sie die auch nicht kaufen?

Das Problem scheint zu sein, daß sie die Schulbildung ihres Sprösslings nicht bezahlen wollen und lieber selbst entscheiden möchten, wofür sie das Geld ausgeben.

Vielleicht opfern sie einfach mal einen Teil des Kindergeldes oder den Steuerfreibetrag um ihr Kind am sozialen Leben teilhaben zu lassen, denn wenn man ein Kind bei solchen Gelegenheiten ausgrenzt, werden bald noch mehr Probleme aufpoppen.

Und wenn ihr Einkommen tatsächlich so niedrig ist, daß sie eine solche Veranstaltung nicht finanzieren können, dann gibt es Möglichkeiten Unterstützung zu bekommen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
winterspaziergang

Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von winterspaziergang »

alana4 hat geschrieben: Aber! Ich bin absolut dagegen, dass Schule einen freien Zugang zum Geldbeutel der Eltern hat.
:roll: na, was ein Glück, dass das in keinem Bundesland der Fall ist
Roderik
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Roderik »

alana4 hat geschrieben:mag ja sein, dass Schulfahrten verpflichtend sind. Und ich bin auch absolut der Ansicht, dass Kindern so etwas gut tut. Auch und gerade den schüchternen und ängstlichen unter ihnen.
Aber! Ich bin absolut dagegen, dass Schule einen freien Zugang zum Geldbeutel der Eltern hat.
Und wenn- wie hier- die Eltern KEINE Kostenübernahme erklärt haben, sind auch keine Forderungen seitens der Schule zu erheben. Denn die hat gewusst, dass dieses Kind nicht mitfahren will oder wird und die Eltern deswegen nicht zahlen.
Seit 20 Jahren habe ich Kinder in Kita und Schule, mit gefühlten 1000 Mehrtagesfahrten. Es war finanziell oft nicht einfach- aber IMMER, ausnahmslos IMMER wurde VOR Buchung einer Reise/Klassenfahrt die Kostenübernahme der Eltern eingefordert. Die war dann verbindlich und so Grundlage für die Organisation der Fahrt.
Wenn die Schule eine Klassenfahrt bucht, über den Kopf der Eltern hinweg, dann hat sie Pech gehabt. wo soll das auch hinführen- Schule beschließt 10 Tage DomRep, bucht Flug und Hotel für alle Kinder, und kassiert dann bei den Eltern nur noch ab?
Das halte ich für eine hinsichtlich der in der Regel im Schulprogramm aufgeführten Fahrten sowie des Rechts zumindest in NRW, dass Fahrtenprogramme von den Mitwirkungsgremien entschieden werden und auch Klassenfahrten von den Pflegschaften mitbestimmt werden, für eine sehr extreme Ansicht.

Die Schule hat keinen freien Zugang zum Geldbeutel der Eltern - Sie unterliegen mit schulpflichtigen Kindern wie alle anderen auch dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, das nun einmal vorsieht, dass Klassenfahrten teil der Schulpflicht sind. Um Ihren Geldbeutel geht es da seitens der Schule überhaupt nicht.

Die Schule bucht auch keine Fahrt über den Kopf der Eltern hinweg - deswegen werden die Kostenübernahmeerklärungen in der Regel VOR Buchung eingeholt. Wir sind ja auch nicht ganz doof.
Ferner gibt es Kostenobergrenzen für Fahrten, die gesetzlich geregelt sind. Dom.Rep. ginge somit wenn überhaupt nur als Sonderfahrt auf freiwilliger Basis.

Die Argumentation mit solchen Extremen zeigt letztlich, dass Sie auf der Sachebene hier nichts beizutragen haben und über irreale Schreckensszenarien argumentativ punkten möchten. Das funktioniert hier nur leider mal so gar nicht.

Viele Grüße
Roderik
Frisch_ling
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Frisch_ling »

alana4 hat geschrieben:
Sich einfach auf die nicht unterschriebene Kostenübernahmeerklärung zu berufen, und zu denken, die Schule wisse schließlich Bescheid, halte ich aber für zu kurz gegriffen.
wieso?
Welchen Zweck erfüllt den die vorab eingeholte Kostenübernahme-Erklärung? Wenn die Eltern sowieso zahlen müssen, wäre es ja widersinnig, sich das vorab unterschreiben zu lassen.

sie meinen also, der Rückgriff auf die elterliche Brieftasche sei in beliebiger Höhe jederzeit möglich? Nun denn freie Fahrt für freie Schüler! Möge also der nächste Klassenausflug nach Jamaika geplant werden- die Eltern müssen's zahlen, ob sie wollen oder nicht.
Natürlich hat die Schule keinen Zugriff auf die elterliche Brieftasche. Einem solchen Vorhaben geht ja auch ein entsprechendes Votum der Elternschaft voraus. Generell scheint der Fahrt somit zugestimmt worden zu sein.

Was ich sagen wollte war lediglich, dass die Kenntnis einer nicht unterschriebenen Kostenübernahme nicht mit einer ordnungsgemäßen Beurlaubung von einer schulischen Pflichtveranstaltung gleichzusetzen ist. Diese Beurlaubung hätte von den Eltern beantragt und von der Schulleitung genehmigt werden müssen.
Altbauer
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Altbauer »

Mir stellt sich mal die Frage, wie es im betreffenden Bundesland geregelt ist, in welcher Höhe Eltern
verpflichtet werden können, für Schulveranstaltungen zu zahlen.

Oder anders gefragt:
Wie groß ist die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Schule, den geforderten Beitrag auf dem Klageweg
einzutreiben?
Frisch_ling
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von Frisch_ling »

Im Ausgangspost geht es lediglich um die Buskosten, nicht die Kosten der gesamten Fahrt.

Den Anteil für einen Schüler würde ich kaum höher einschätzen als die Kosten eines Mahnverfahrens. Würde das den Aufwand lohnen?
karli
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von karli »

Frisch_ling hat geschrieben:Den Anteil für einen Schüler würde ich kaum höher einschätzen als die Kosten eines Mahnverfahrens.
Selbst eine Dreitägige Fahrt, die mit einem Bus bewältigt werden kann wird, keine unzumutbaren Summen kosten.
Schon gar nicht, wenn man die Kosten, die Zuhause eingespart werden, gegenrechnet.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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michael61s
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Re: Nichtteilnahme einer Klassenfahrt

Beitrag von michael61s »

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