Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Moderator: FDR-Team

Frisch_ling
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 102
Registriert: 23.05.14, 10:56

Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von Frisch_ling »

Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger

Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?

Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
Roderik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 846
Registriert: 03.06.10, 13:55

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von Roderik »

Das könnte ich mir im Sinne eines "Unterrichts in anderer Form" durchaus vorstellen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von FM »

Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
winterspaziergang

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von winterspaziergang »

FM hat geschrieben:Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
Der Absatz sagt
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

und die Frage war
einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Also Schüler/innen, die ohnehin -freiwillig gewählt- den dazu gehörigen Religionsunterricht besuchen
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von ktown »

Ich betrachte eher diese Regelung
Frisch_ling hat geschrieben:Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
als nicht zulässig. Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und diese ist zu erfüllen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Frisch_ling
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 102
Registriert: 23.05.14, 10:56

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von Frisch_ling »

ktown hat geschrieben:Ich betrachte eher diese Regelung
Frisch_ling hat geschrieben:Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
als nicht zulässig. Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und diese ist zu erfüllen.
Das erstaunt mich jetzt. Demnach dürfte in weiterführenden Schulen kein Unterricht in den Randstunden entfallen.

Ich konkretisiere das Beispiel noch ein wenig. Der Schulgottesdienst wird angekündigt. Auf dem Vertretrungsplan stünde z. B.
- 1. /2. Stunde Entfall, statt dessen ökumenischer Gottesdienst
- 3. Stunde Unterricht nach Plan

Mein Gedanke war, dass zum Religionsunterricht auch die Teilnahme / das Kennenlernen religiöser Veranstaltungen gehört. Ein von der Schule organisierter Gottesdienst wäre hierzu eine passende Gelegenheit.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von ktown »

Frisch_ling hat geschrieben:Das erstaunt mich jetzt. Demnach dürfte in weiterführenden Schulen kein Unterricht in den Randstunden entfallen.
Sagt wer?
Nimmt man das Beispiel Hessen: Dort besteht eine Aufsichtspflicht bis zu 9.Klasse.
Ab Jahrgangsstufe 9 kann sich die Aufsicht auf allgemeine Verhaltensanordnungen und gelegentliche Überprüfung beschränken.
In der Jahrgangsstufe 12 und 13 und wenn das Kind volljährig ist entfällt die Aufsichtspflicht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
zimtrecht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 707
Registriert: 04.11.16, 10:18

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von zimtrecht »

winterspaziergang hat geschrieben:
FM hat geschrieben:Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
Der Absatz sagt
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
und die Frage war
einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Also Schüler/innen, die ohnehin -freiwillig gewählt- den dazu gehörigen Religionsunterricht besuchen
Unterricht ist aber eben keine kirchliche Handlung - ein Gottesdienst schon. Aus der freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht eine Einwilligung zur Teilnahme am Gottesdienst zu konstruieren halte ich zumindest für gewagt....
alana4
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 484
Registriert: 01.02.13, 18:31

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von alana4 »

Frisch_ling hat geschrieben:Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger

Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?

Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
und wo ist das Problem?
Dann beginnt für das nichtteilnehmende Kind der Unterricht zur 3.Stunde und es wird sich rechtzeitig in der Schule einfinden.
Frisch_ling
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 102
Registriert: 23.05.14, 10:56

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von Frisch_ling »

@alana4
Die Frage steht im ersten Beitrag.
"Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?"
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3699
Registriert: 16.10.05, 21:46
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von Kurt Knitz »

Frisch_ling hat geschrieben:Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger

Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Nein.

Abschnitt I. Punkt 1 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift Schul- und Schülergottesdienste BW lautet:

"Die Teilnahme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist freiwillig."
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Frisch_ling
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 102
Registriert: 23.05.14, 10:56

Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?

Beitrag von Frisch_ling »

@Kurt
Danke für Antwort und Link zur Verwaltungsvorschrift. Das ist eindeutig.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen