Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Recht der Gefahrenabwehr

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gmmg
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von gmmg »

Tom Ate hat geschrieben:Weil der Verdacht besteht, dass er fahruntüchtig aufgrund von Alkohol ist. Ihm wird die Weiterfahrt untersagt. Es gibt somit keinen Grund ihn zum Auto zurück zufahren.
Im Ausgangfall ist der Verdacht eben haltlos.
Deputy hat geschrieben:Jede einzelne polizeiliche Maßnahme kann im Nachhinein von einen Gericht überprüft werden, und dann muss die Polizei dem Gericht genau begründen, warum sie wie gehandelt hat.
Was nützt es einem im Nachhinein, wenn man in seiner Freiheit eingeschränkt wurde? Und was kann man schon beweisen, wenn einem der Corpsgeist gegenübersteht?
Solche Sprüche, dass man ja eine Maßnahme überprüfen lassen kann, kenne ich gut. Gern gepaart mit der Drohung, dass nun eine Anzeige geschrieben würde. Dass dann hinterher überhaupt nichts kommt belegt doch, dass es keine legale Grundlage für das Handeln der Polizei gab.
Sich dagegen zu wehren bedeutet Energie und ggf. Kosten aufzubringen, und evtl. weitere Nachteile in Kauf zu nehmen, während die gegenseite für ihre falschen Handlungen auch noch bezahlt wird. Und wer will schon, dass einem die Polente ständig auf dem Kieker hat. Fakttisch sitzen die am längeren Hebel und es existiert eine Tendenz zum Machtmißbrauch, der man als Bürger wenig entgegenzusetzen hat.
Deputy hat geschrieben:1. Die Polizei lässt niemand mit seinem eigenen Fahrzeug einer Streife zu einem Atemalkoholtestgerät hinterherfahren; wenn die Polizei davon ausgeht, dass der Fahrer getrunken hat, fährt der keinen Meter mehr.
Stimmt, mitunter setzt sich der Polizist ans Steuer, fährt den Wagen des Verdächtigen und dieser im Streifenwagen mit, bis endlich der erneute Test einen Wert anzeigt, dass der Delinquent das Steuer wieder übergeben bekommen kann. Auf dem Land geht so einiges, wenn man sich kennt. Versicherungstechnische Fragen spielen da auch pkötzlich keine Rolle. Hör mal auf so zu tun, als wenn alles mit rechten Dingen zugehen müsste, nur weil eine Uniform im Spiel ist.
Gerade mal 1 Prozent der Anzeigen gegen Polizisten laden vor einem Gericht, was selbst schon die UNO bemängelt hat. Und diese Schieflage nimmt weiterhin zu. Solch ein Zustand ist in einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
Deputy
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Deputy »

gmmg hat geschrieben:Fakttisch sitzen die am längeren Hebel und es existiert eine Tendenz zum Machtmißbrauch, der man als Bürger wenig entgegenzusetzen hat.
Und deswegen lnadet die Polizei bei umfragen zu den Vertrauenswürdigsten Berufen regelmäßig unter den top ten.
gmmg hat geschrieben:Gerade mal 1 Prozent der Anzeigen gegen Polizisten laden vor einem Gericht, was selbst schon die UNO bemängelt hat. Und diese Schieflage nimmt weiterhin zu. Solch ein Zustand ist in einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
Doch, sind sie. Die Zahlen sind so nämlich nicht aussagekräftig.

Um das zu sein müsste man Vergleichszahlen haben, wie viele Anzeigen pro Polizist in anderen Ländern vorkommen. Dann müsste geklärt werden, in wie weit eine Anzeige gegen Polizisten in anderen Ländern überhaupt den Status "Anzeige" erreicht und nicht schon vorher platt gemacht wird - sei es, dass die Aufnahme verweigert wird oder das Papier anschließend einfach entsorgt wird.

Dann kommt dazu, dass etliches in Deutschland ganz klar als Straftat gilt, was in anderen Ländern klaglos akzeptiert wird - zB dass man eine Strafe / einem Bußgeld gegen eine Trinkgeld an die kontrollierende Streife entgeht, und das gesellschaftlich als normal akzeptiert ist.

Der Schwager der Schwester eines Kollegen ist Polizist in Mittel-/Südamerika; der wusste, dass es einen Polizisten in der Familie gibt und wollte sich mit dem unterhalten und sich ein deutsche Revier anschauen. Dabei fragt er, was für ein Trinkgeld bei einer Kontrolle denn üblich sei, dass es keine Probleme gibt und war dann völlig erstaunt, als ihm erklärt wurde, dass gerade das Trinkgeld hier zu einem Problem führt. Bei ihnen sei das normal, er hätte das auch schonmal an Polizisten einer anderen Behörde gezahlt. Das sah er nicht als Korruption an, das war halt normal ...

Und dieses Land wird dann 1:1 mit Deutschland an Hand einer Statistik verglichen; das ist allein schon deswegen Unsinn, weil völlig verschiedenen Voraussetzungen vorliegen.

edit:
Dazu kommt kommt, dass es auch Ländern gibt, wo es ebenfalls als normal akzeptiert wird, dass man bei einer entsprechenden Kontrolle als Straftäter von der Polizei "aufs Maul" bekommt und niemand auf die Idee käme, deswegen Anzeige zu erstatten.
Tom Ate
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Tom Ate »

gmmg

- der Ausgsgangssachverhalt ist falsch er unterstellt unrichtiges. Hier im Thema wurde nun einiges dazu gesagt.
Alkohol - Verdacht Straftat oder Ordnungswidrigkeit - Pusten um Verdacht auszuräumen - Einstufung als Beschuldigten - Blutprobe

Genau deswegen fährt er nicht mehr.
Wenn er, wie der Ausgangssachverhalt erzählt, nüchtern ist hat er Pech. Fraglich dann nur, woher die Polizei einen Straftatverdacht hat und warum der Fahrer nicht gepustet hat.

- Polizeiverfügungen kann man nur im Nachhinein überprüfen. Alles andere Macht kein Sinn. Die Polizei muss doch vor Ort ihre Maßnahmen durchführen können und nicht 8 Wochen auf eine Entscheidung bezüglich eines Widerspruchd warten
Wie stellst du dir das vor? Der maskierte Räuber läuft weg. Polizist ruft: stehen bleiben. Räuber sagt Widerspruch. Verwaltungsgericht entscheidet nach 3 Monaten, dass der Räuber stehen bleiben muss.
- was meinst du mit Corpsgeist der Polizei gegenüberstehen?
- Polizei wird nicht für falsche Handlungen bezahlt! Auf Polizisten lasset jedoch, als einzige legale Gewalt, eine hohe Verantwortung.
- der Verwaltungsrechtschutz in Deutschland ist umfassend. Die Behauptung, dass der Bürger Machtmissbrauch nichts entgegenzusetzen hat ist falsch. Wobei Machtmissbrauch eine ungerechte Unterstellung gegen überwiegend gute Polizeiarbeit ist und pauschal eine gute und rechtsstaatliche Polizei bzw. Polizisten abwertet.
- Anzeigen gegen Polizisten unterlaufen einem fairen Verfahren. Wenn es stimmen würde, dass gerade 1% vor Gericht landet, man eine gewisse Anzahl an Einstellungen gegen Auflagen, Strafbefehl, geringe Schuld und einige nicht beweisbare und anklagbare Taten abrechnet bleibt noch eine ungewöhnlich hohe Quote von ungerechtfertigt gestellten Anzeigen bestehen.
gmmg
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von gmmg »

Tom Ate hat geschrieben:der Ausgsgangssachverhalt ist falsch er unterstellt unrichtiges. Hier im Thema wurde nun einiges dazu gesagt.
Das nennt man den Sachverhalt zu verdrehen.
Tom Ate hat geschrieben:Fraglich dann nur, woher die Polizei einen Straftatverdacht hat und warum der Fahrer nicht gepustet hat.
Es steht einem doch frei zu pusten. Unhaltbare Verdächtigungen stellt die Polizei doch am laufenden Bande auf.
Tom Ate hat geschrieben:was meinst du mit Corpsgeist der Polizei gegenüberstehen?
Dass Polizisten sehr häufig sich gegenseitig decken durch entsprechende Aussagen. Da werden auch schoin mal Schüsse überhört, im Versuch den Kollegen reinzuwaschen.
Das das ganze System hat, ist vielmals belegt wurden, wird aber weiterhin von der Politik ignoriert.
Tom Ate hat geschrieben:Polizei wird nicht für falsche Handlungen bezahlt!
Meinst du? Wie viel musste der obige Todesschütze zurückzahlen? Wie viel die zwei Streifenwagenbesatzuungen, die mich damals ohne Grund nötigten?
Ist es doch eher umgekehrt, für Versäumnisse wird noch Befördert: http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 86272.html
Tom Ate hat geschrieben:der Verwaltungsrechtschutz in Deutschland ist umfassend
Im nachhinein nützt das sicher viel, wenn man ungerecht behandelt worden bist. Vor allem, wenn man das nicht hinreichend belegen kannst und vom Gericht noch einmal eine Watsche bekommt. Die Aussagen der umstehenden Cops werden einem wenig nützen.

Warum wechselst du eigentlich zwischen dieser naiven Gutgläubigkeit und machst dir dann wieder Sorgen, dass bei einer lapidaren Kontolle ein Unbewaffneter erschossen werden könnte? Du weisst doch gar nicht wo dein Standpunkt sein soll.

Deputy hat geschrieben:Um das zu sein müsste man Vergleichszahlen haben, wie viele Anzeigen pro Polizist in anderen Ländern vorkommen. Dann müsste geklärt werden, in wie weit eine Anzeige gegen Polizisten in anderen Ländern überhaupt den Status "Anzeige" erreicht und nicht schon vorher platt gemacht wird - sei es, dass die Aufnahme verweigert wird oder das Papier anschließend einfach entsorgt wird.

Dann kommt dazu, dass etliches in Deutschland ganz klar als Straftat gilt, was in anderen Ländern klaglos akzeptiert wird - zB dass man eine Strafe / einem Bußgeld gegen eine Trinkgeld an die kontrollierende Streife entgeht, und das gesellschaftlich als normal akzeptiert ist.
Es geht in erster Linie um Zahlen in Deutschlang, nicht im internationalen Vergleich. Tätigst du deise Ablenkungsmanöver eigentlich von Dienstrechner aus, oder ereiferst du dich auch in der Freizeit so für deinen Berufsstand? Da lässt der Corpsgeist grüßen.
Tom Ate
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Tom Ate »

gmmg

Du bist unsachlich, vorurteilsbehaftet und uneinsichtig.

Wegen Sinnlosigkeit beende ich hiermit die Kommunikation mit dir. Lediglich sachbezogen Beiträge, Fragen werde ich noch von dir beantworten.
FelixSt
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von FelixSt »

Die Wahrheit kann eben manchmal sehr unbequem sein.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Tom Ate
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Tom Ate »

Dumme unsachliche Behauptungen sind jedoch nicht die Wahrheit.
gmmg
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von gmmg »

Na wer wird denn hier unsachlich. :lachen: Ich habe vor allem belegbare Tatsachen aufgezählt. Du hast hingegen nur deinen Glauben in die Polizei als dein Freund und Helfer. Leb glücklich und in Frieden damit.
Deputy
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Deputy »

Wie wurde belegt dass du durch die Polizei genötigt wurdest?
Tom Ate
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Tom Ate »

Wir sollten wieder zum Thema zurück kommen.
gmmg
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von gmmg »

Deputy hat geschrieben:Wie wurde belegt dass du durch die Polizei genötigt wurdest?
Ich wurde unter Androhung von Gewalt ohne Rechtsgrundlage eines Ortes verwiesen.
Deputy
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Deputy »

Das ist die Beschreibung was passiert ist und nicht wie festgestellt wurde, dass es eine Nötigung war.

Hat ein Gericht die Nötigung festgestellt? Wurden die Polizisten wegen Nötigung verurteilt? Oder ist es deine persönliche Meinung?

Ansonsten nennt sie das Platzverweis und findet regelmäßig statt, obwohl die Rechtsgrundlage vom Betroffenen als als nicht gegeben angesehen wird bzw. er nicht gehen will. Zwangsläufig, denn würde er gehen wollen wäre ein Platzverweis nicht notwendig.
Tom Ate
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Tom Ate »

Platzverweis
Rechtsgrundlage muss nicht genannt werden
Androhung von Zwang
Wenn dem nicht nachgekommen wird folgt die Durchsetzung

Nennt sich Verwaltungsrecht
Vor Ort kein Rechtschutz möglich, da Pol.Verfügung unaufschiebbar sind und sofort vollzogen werden können




Damit kann der Troll Ruhe geben
gmmg
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von gmmg »

Hat ein Gericht die Nötigung festgestellt? Wurden die Polizisten wegen Nötigung verurteilt? Oder ist es deine persönliche Meinung?
Ich habe kein Gericht angerufen, um mir vorführen zu lassen, wie die Cops den Sachverhalt hinterher verdrehen und vielleicht noch eine Widerstandshandlung dazu erfinden. So etwas passiert sehr häufig, und der Bürger ist nahezu schutzlos.

Aber die haben es eben auch nicht. Sie haben mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht, in einem Park! Aber es kam gar nichts. Entweder lag dann Strafvereitelung vor, oder es lag meinerseits nichts Strafbares vor, und damit war es Nötigung, dies zu unterbinden. Gefahrenabwehr kam nicht in Frage.



@Tomate: arbeitest du auch für eine Behörde, dass du in dem Ton daherkommst?
Tom Ate
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?

Beitrag von Tom Ate »

Platzverweise passieren tatsächlich sehr häufig.

Frag dich mal lieber, warum du einen bekommen hast. Normalerweise haben sich diese Menschen nämlich falsch verhalten.
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