Im Ausgangfall ist der Verdacht eben haltlos.Tom Ate hat geschrieben:Weil der Verdacht besteht, dass er fahruntüchtig aufgrund von Alkohol ist. Ihm wird die Weiterfahrt untersagt. Es gibt somit keinen Grund ihn zum Auto zurück zufahren.
Was nützt es einem im Nachhinein, wenn man in seiner Freiheit eingeschränkt wurde? Und was kann man schon beweisen, wenn einem der Corpsgeist gegenübersteht?Deputy hat geschrieben:Jede einzelne polizeiliche Maßnahme kann im Nachhinein von einen Gericht überprüft werden, und dann muss die Polizei dem Gericht genau begründen, warum sie wie gehandelt hat.
Solche Sprüche, dass man ja eine Maßnahme überprüfen lassen kann, kenne ich gut. Gern gepaart mit der Drohung, dass nun eine Anzeige geschrieben würde. Dass dann hinterher überhaupt nichts kommt belegt doch, dass es keine legale Grundlage für das Handeln der Polizei gab.
Sich dagegen zu wehren bedeutet Energie und ggf. Kosten aufzubringen, und evtl. weitere Nachteile in Kauf zu nehmen, während die gegenseite für ihre falschen Handlungen auch noch bezahlt wird. Und wer will schon, dass einem die Polente ständig auf dem Kieker hat. Fakttisch sitzen die am längeren Hebel und es existiert eine Tendenz zum Machtmißbrauch, der man als Bürger wenig entgegenzusetzen hat.
Stimmt, mitunter setzt sich der Polizist ans Steuer, fährt den Wagen des Verdächtigen und dieser im Streifenwagen mit, bis endlich der erneute Test einen Wert anzeigt, dass der Delinquent das Steuer wieder übergeben bekommen kann. Auf dem Land geht so einiges, wenn man sich kennt. Versicherungstechnische Fragen spielen da auch pkötzlich keine Rolle. Hör mal auf so zu tun, als wenn alles mit rechten Dingen zugehen müsste, nur weil eine Uniform im Spiel ist.Deputy hat geschrieben:1. Die Polizei lässt niemand mit seinem eigenen Fahrzeug einer Streife zu einem Atemalkoholtestgerät hinterherfahren; wenn die Polizei davon ausgeht, dass der Fahrer getrunken hat, fährt der keinen Meter mehr.
Gerade mal 1 Prozent der Anzeigen gegen Polizisten laden vor einem Gericht, was selbst schon die UNO bemängelt hat. Und diese Schieflage nimmt weiterhin zu. Solch ein Zustand ist in einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.