Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
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Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Das könnte ich mir im Sinne eines "Unterrichts in anderer Form" durchaus vorstellen.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Der Absatz sagtFM hat geschrieben:Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
und die Frage war
Also Schüler/innen, die ohnehin -freiwillig gewählt- den dazu gehörigen Religionsunterricht besucheneinen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Ich betrachte eher diese Regelung
als nicht zulässig. Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und diese ist zu erfüllen.Frisch_ling hat geschrieben:Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Das erstaunt mich jetzt. Demnach dürfte in weiterführenden Schulen kein Unterricht in den Randstunden entfallen.ktown hat geschrieben:Ich betrachte eher diese Regelungals nicht zulässig. Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und diese ist zu erfüllen.Frisch_ling hat geschrieben:Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
Ich konkretisiere das Beispiel noch ein wenig. Der Schulgottesdienst wird angekündigt. Auf dem Vertretrungsplan stünde z. B.
- 1. /2. Stunde Entfall, statt dessen ökumenischer Gottesdienst
- 3. Stunde Unterricht nach Plan
Mein Gedanke war, dass zum Religionsunterricht auch die Teilnahme / das Kennenlernen religiöser Veranstaltungen gehört. Ein von der Schule organisierter Gottesdienst wäre hierzu eine passende Gelegenheit.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Sagt wer?Frisch_ling hat geschrieben:Das erstaunt mich jetzt. Demnach dürfte in weiterführenden Schulen kein Unterricht in den Randstunden entfallen.
Nimmt man das Beispiel Hessen: Dort besteht eine Aufsichtspflicht bis zu 9.Klasse.
Ab Jahrgangsstufe 9 kann sich die Aufsicht auf allgemeine Verhaltensanordnungen und gelegentliche Überprüfung beschränken.
In der Jahrgangsstufe 12 und 13 und wenn das Kind volljährig ist entfällt die Aufsichtspflicht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Unterricht ist aber eben keine kirchliche Handlung - ein Gottesdienst schon. Aus der freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht eine Einwilligung zur Teilnahme am Gottesdienst zu konstruieren halte ich zumindest für gewagt....winterspaziergang hat geschrieben:Der Absatz sagtFM hat geschrieben:Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
und die Frage warAlso Schüler/innen, die ohnehin -freiwillig gewählt- den dazu gehörigen Religionsunterricht besucheneinen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
und wo ist das Problem?Frisch_ling hat geschrieben:Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
Dann beginnt für das nichtteilnehmende Kind der Unterricht zur 3.Stunde und es wird sich rechtzeitig in der Schule einfinden.
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Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
@alana4
Die Frage steht im ersten Beitrag.
"Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?"
Die Frage steht im ersten Beitrag.
"Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?"
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Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Nein.Frisch_ling hat geschrieben:Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Abschnitt I. Punkt 1 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift Schul- und Schülergottesdienste BW lautet:
"Die Teilnahme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist freiwillig."
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
@Kurt
Danke für Antwort und Link zur Verwaltungsvorschrift. Das ist eindeutig.
Danke für Antwort und Link zur Verwaltungsvorschrift. Das ist eindeutig.
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