Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

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SusanneBerlin
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich meine, ich hätte da im Notargesetz was von "Aufklärunspflicht" gelesen. Und über Rechtsfolgen des Erbverzichts ist definitiv nicht aufgeklärt worden.
Woher wollen Sie das wissen? Gestern schrieben Sie noch:
Was dem Notar berichtet wurde (Ziele) weiß ich nicht, ich war nicht dabei. Ich weiß nur das es meiner Frau wichtig war die Tochter und mich abzusichern.
Möglicherweise hat der Notar darauf hingewiesen, dass wegen dem Erbverzicht der Tochter, die Geschwister erben und wenn man das ausschließen will, ein Testament erforderlich ist.

Wäre das Testament wirksam gewesen, dann wäre auch alles gekommen wie geplant.
Grüße, Susanne
thommioh
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von thommioh »

Stimmt. Ich war nicht dabei. Aber ich weiß das ich (auch wenn ich direkt nicht involviert war) den Vertrag in dieser Form nicht akzeptiert hätte und auch meine Frau den so nicht unterschrieben hätte.

Wie schon geschrieben, es war auch das Berliner Testament im Gespräch bzw. als Alternative ins Auge gefasst.

Es kam aber für mich zu der Zeit nicht in Frage, der Stieftochter auch "meinen" Teil des Hauses zu vererben. Aus den verschiedensten Motiven die ich hier nicht ausbreiten möchte. Und wohl auch nicht muss.

Da meine verstorbene Frau zu keinem Zeitpunkt über mögliche Veränderungen der Erbfolge etwas verlauten lies wird in diese Richtung auch nichts besprochen worden sein.

Ich habe auch gerade nochmal geschaut, im Schreiben des Notars heißt es: Anbei Vertragsentwurf. Nichts weiter....
SusanneBerlin
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich habe auch gerade nochmal geschaut, im Schreiben des Notars heißt es: Anbei Vertragsentwurf. Nichts weiter....
Ja das ist normal. Die Aufklärung (und Beratung falls erwünscht) erfolgt mündlich.
Wie schon geschrieben, es war auch das Berliner Testament im Gespräch bzw. als Alternative ins Auge gefasst.

Es kam aber für mich zu der Zeit nicht in Frage, der Stieftochter auch "meinen" Teil des Hauses zu vererben.
Man kann sich als Ehepaar im gemeinsamen Testament auch gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, ohne die (Stief-)tochter zur Schlusserbin des gemeinsamen Vermögens zu machen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten wie man erreicht, dass der Ehemann Alleinerbe wird. Wenn der Notar eine dieser Möglichkeiten als Gesamtlösung beurkundet hätte wären die Notargebühren natürlich höher gewesen, als wenn man isoliert nur den Erb- und Pflichtteilsverzicht der Tochter beurkunden lässt und die testamentarische Verfügung selbst abfasst. Der Notar tut sich also keinen Gefallen damit, wenn er nicht darüber aufklärt, dass das gewünschte Ziel mit dem Erb- und Pflichtteilsverzicht der Tochter nicht erreicht wird.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von khmlev »

Der Notar fertigt einen Vertragsentwurf nach den Vorgaben der Beteiligten.

Wenn in dem Vertragsentwurf ein Erbverzicht enthalten ist, dann wurde darüber auch gesprochen. Der Erbverzicht ist bei einer Übertragung von Grundbesitz keine Standardklausel, sondern immer ein Sonderwunsch. Insoweit erscheint mir die Schilderung unglaubhaft, dass die Beteiligten vom Notar völlig überraschend ein Erbverzicht untergeschoben wurde.

Auch ist unglaubwürdig dass nicht bedacht wurde, dass wenn die Tochter auf ihr Erbrecht verzichtet, der Mann nicht automatisch Alleinerbe wird, da schließlich ein Berliner Testament im Gespräch war. Dass die Eheleute dies nicht abgeschlossen haben, kann wohl nicht ernsthaft dem Notar angelastet werden.

Hier wurde offensichtlich ein Gesamtpaket nur teilweise umgesetzt und die daraus resultierenden Konsequenzen bewusst oder fahrlässig ignoriert.
Gruß
khmlev
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SusanneBerlin
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von SusanneBerlin »

Meine Frau übergab im Wege des Vorerbes ihre Haushälfte an ihre leibliche Tochter aus 1. Ehe.
Um mich vor weiteren Ansprüchen (Pflichtteile) zu bewahren wurde im Übergabevertrag ein weiterer Pflichtteilsverzicht aufgenommen.
Gab es denn außer den halben Hausanteil noch großes Vermögen im Eigentum der Mutter? Denn wenn die Tochter das halbe Haus geschenkt bekommt und die andere Hälfte im Eigentum des (nicht nit der Tichter verwandten) Ehemannes ist, ist das Haus bei der Pflichtteilsanspruch außen vor. Der Pflichtteil ergibt sich nur aus dem sonstigen Nachlass der Mutter.
Grüße, Susanne
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von Name4711 »

khmlev hat geschrieben:Der Notar fertigt einen Vertragsentwurf nach den Vorgaben der Beteiligten.

Wenn in dem Vertragsentwurf ein Erbverzicht enthalten ist, dann wurde darüber auch gesprochen. Der Erbverzicht ist bei einer Übertragung von Grundbesitz keine Standardklausel, sondern immer ein Sonderwunsch. Insoweit erscheint mir die Schilderung unglaubhaft, dass die Beteiligten vom Notar völlig überraschend ein Erbverzicht untergeschoben wurde.
Darüber könnte ich mich stundenlang kaputt lachen:

Was eine entlarvende Logik. Genau das Gleiche Behauptet der TE ja auch. Darüber wurde wohl gesprochen.
Der Fehler, der die Haftung auslösen würde, wäre ja gerade, dass darüber gesprochen wurde - aber eben nicht die Role der Geschwister bedacht. Diese wurden mutmaßlich vom Notar üersehen.

In der Forumslogik wird daraus: Der Fehler passiert nicht - schilderung nglaubwürig. Das ist ein klassischer Zirkelschluss:
Es gibt keine Haftung, weil die Behauptung unglaubwürdig ist, denn es gäbe ja eine BEratung.

Ihr ergänzt euch da im übrigen super:

Verteidiger Nr.1.:
Sollte dem Notar lediglich erklärt worden sein, dass der 50%-Anteil am Haus an die Tochter übertragen werden soll, dann hat der Notar doch alles richtig gemacht.
nd jetzt Verteidiger Nr.2:
Wenn in dem Vertragsentwurf ein Erbverzicht enthalten ist, dann wurde darüber auch gesprochen. Der Erbverzicht ist bei einer Übertragung von Grundbesitz keine Standardklausel, sondern immer ein Sonderwunsch.
Die Vereidigung sollte sich argumentativ ggf. mal besser abstimmen (ich hab auch nirgendwo gelesen, dass der Erbverzicht überraschend kan.. lol)
Name4711
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von Name4711 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Meine Frau übergab im Wege des Vorerbes ihre Haushälfte an ihre leibliche Tochter aus 1. Ehe.
Um mich vor weiteren Ansprüchen (Pflichtteile) zu bewahren wurde im Übergabevertrag ein weiterer Pflichtteilsverzicht aufgenommen.
Gab es denn außer den halben Hausanteil noch großes Vermögen im Eigentum der Mutter? Denn wenn die Tochter das halbe Haus geschenkt bekommt und die andere Hälfte im Eigentum des (nicht nit der Tichter verwandten) Ehemannes ist, ist das Haus bei der Pflichtteilsanspruch außen vor. Der Pflichtteil ergibt sich nur aus dem sonstigen Nachlass der Mutter.
Spannend wäre da dann doch die Frage, ob ein Pflichteilverzicht überhaupt dazu führt, dass die Geschwister nachrücken.
Das kann doch ein Laie beim besten Willen nicht wissen. Dazu braucht es Beratung!

Gibt also 2 mögliche Fehler:

A.) Keine Beratung oder B.) aus dem Pflichtteiverzicht ist etwas anderes geworden, was nicht gewollt war - sowas wie ein ausgeschlagenes Erbe...
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von khmlev »

Ein Pflichtteilsverzicht hat keinerlei Einfluss auf die Erbfolge.
Gruß
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von Name4711 »

khmlev hat geschrieben:Ein Pflichtteilsverzicht hat keinerlei Einfluss auf die Erbfolge.
Vermute ich auch ganz stark: Wenn in dem Fall wie hier dann aber ein Erbverzicht, statt eines Pflichteilverzichts vereinbart wurde - wer hat dann gepennt?

A.) Der Mandant
B.) Der Notar

Selbst wenn der Mandant ausdrücklich sagt "Erbverzicht" müsste dem Rchtsgelehrten wohl klar sein was gewollt ist.
Ansonsten machte das ganze Notariatswesen gar keinen Sinn: Es geht doch dabei im Grunde darum, den Laien vor unsinn zu schützen, wennn es diese Formforschrift gibt.
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von khmlev »

Es muss das Gesamtpaket gesehen werden. Hier war geplant Miteigentumsanteil an Tochter und im Gegenzug Erbverzicht durch die Tochter. Im zweiten Schritt Berliner Testament. Dadurch wird das gewünschte Ziel erreicht. Der zweite Schritt wurde aber nicht gegangen und jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Gruß
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von Name4711 »

khmlev hat geschrieben:Es muss das Gesamtpaket gesehen werden. Hier war geplant Miteigentumsanteil an Tochter und im Gegenzug Erbverzicht durch die Tochter. Im zweiten Schritt Berliner Testament. Dadurch wird das gewünschte Ziel erreicht. Der zweite Schritt wurde aber nicht gegangen und jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Ja und?
Es gab ein Testament (in dem die Tochter aus 1. Ehe zu der Haushälfte zusätzlich bekommt: 1 XXXXX, 2: XXXXX 3: XXXXXX

Das Testament wurde seitens des Rechtspflegers für ungültig erklärt.
Auch wenn das Testament als Testament "ein Kalter" war, ist hier ein Schaden entstanden. Erstaunlicher weise zumindest der Tochter. Ohne den Erbverzicht (der wohl ein Pflichteilverzicht werden sollte) hätte sie als gesetzliche Erbin anspruch auf XXXX gehabt. Ganz ohne Testament.

Durch die Beurkundung treten an die Stelle die Geschwister der Erblasserin - was wohl erkennbar in keinem Fall gewollt war. Und nun?
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von khmlev »

Und was kann der Notar dazu, wenn die Beteiligten den zweiten Schritt nicht bzw. unwirksam umsetzen? Er kann niemanden zu seinem Glück zwingen.
Gruß
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von Name4711 »

Wieso? Zumindest für den Schaden der Tochter ist doch unerheblich ob das Testamnt Käse war oder nicht.
khmlev
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von khmlev »

Der Tochter ist kein Schaden entstanden.
Ich weiß nur das es meiner Frau wichtig war die Tochter und mich abzusichern.
Sie ist durch die Übertragung des Miteigentumsanteils abgesichert. Genau das war gewollt.
Gruß
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Re: Notarhaftung, Landgericht oder Notarkammer?

Beitrag von Name4711 »

....und wie kommt die Tochter jetzt an XXXXX? uups - das erbt ja die Tante :mrgreen:
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