Leben im Außenbereich (Thüringen)
Moderator: FDR-Team
Leben im Außenbereich (Thüringen)
Hallo Forengemeinde
Bei uns in Thüringen ist es erlaubt ein 40qm Bungalow im Außenbereich (sprichwörtlich Garten genannt) zu errichten.
Wenn ich eine feste Meldeadresse wo anders habe und der Garten einen Direktstromanschluss und einen Direktwasseranschluss von der Stadtwerken hat, darf ich mich dann ununterbrochen dort aufhalten?
Das Bauland (Dorfgebiet) endet genau an der Grundstücksgrenze und es gibt sogar mehrere Zufahrten zu dem Grundstück.
Die Nachbarn (mit normalen neuen Häusern) mussten sehr viel Geld für das Bauland bezahlen und könnten einen unter Umständen "anzinken".
Es gibt ja Mittel und Wege den Bungalow sehr gut auszustatten (Fußbodenheizung, Infrarotwellenheizkörper, Durchlauferhitzer usw...)
Nur das mit der Toilettensache ist mir noch nicht soooo ganz klar
Möchte ja nicht mein eigenes Grundstück schädigen...
Kann der Staat einem verbieten dort zu wohnen?
Bei uns in Thüringen ist es erlaubt ein 40qm Bungalow im Außenbereich (sprichwörtlich Garten genannt) zu errichten.
Wenn ich eine feste Meldeadresse wo anders habe und der Garten einen Direktstromanschluss und einen Direktwasseranschluss von der Stadtwerken hat, darf ich mich dann ununterbrochen dort aufhalten?
Das Bauland (Dorfgebiet) endet genau an der Grundstücksgrenze und es gibt sogar mehrere Zufahrten zu dem Grundstück.
Die Nachbarn (mit normalen neuen Häusern) mussten sehr viel Geld für das Bauland bezahlen und könnten einen unter Umständen "anzinken".
Es gibt ja Mittel und Wege den Bungalow sehr gut auszustatten (Fußbodenheizung, Infrarotwellenheizkörper, Durchlauferhitzer usw...)
Nur das mit der Toilettensache ist mir noch nicht soooo ganz klar
Möchte ja nicht mein eigenes Grundstück schädigen...
Kann der Staat einem verbieten dort zu wohnen?
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Wegen § 35 BauGB erscheint es mir ausgeschlossen, daß es erlaubt sein soll, besagten Bungalow (neu) im Außenbereich zu errichten. Landesrecht bricht nicht Bundesrecht, das heißt, die Regelungen des Bundesrechts gehen immer vor. Soweit der Bungalow noch in der DDR errichtet worden wäre, wäre das etwas Anderes, aber bei einem Neubau ist das zu dieser Zeit geltende Recht maßgeblich. Weder handelt es sich bei einem Bungalow um ein Bauwerk im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb, noch um ein Bauvorhaben zur energetischen Versorgung (z. B. Windrad, Biogasanlage). Die Errichtung dürfte daher grundsätzlich unzulässig sein, völlig unabhängig von der Nutzung und Möglichkeiten der Erschließung. Den baurechtlichen Außenbereich bestimmt man gerade dazu, damit er von Bebauung - bis auf privilegierte Bauvorhaben - grundsätzlich freigehalten wird.
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auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Vielen Dank für Deine Antwort !
Ich habe jetzt einmal in Hinblick auf Deinen Hinweis detaillierter geschaut und folgendes gefunden:
§ 63 ThürBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
i) Wochenendhäuser mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2 und einer Firsthöhe bis zu 4 m auf genehmigten Wochenendplätzen;
d.h. man muss das Grundstück was derzeit eine Obstplantage ist als Wochenendplatz abändern lassen....
Ich habe jetzt einmal in Hinblick auf Deinen Hinweis detaillierter geschaut und folgendes gefunden:
§ 63 ThürBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
i) Wochenendhäuser mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2 und einer Firsthöhe bis zu 4 m auf genehmigten Wochenendplätzen;
d.h. man muss das Grundstück was derzeit eine Obstplantage ist als Wochenendplatz abändern lassen....
Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Man darf beim Baurecht nicht nur die Rosinen rauspicken.
1. Sie zitieren nicht aus der aktuellen ThürBO. In der Aktuellen beindet sich dieser Sachverhalt in §60.
2. Sie zitieren die Regelung für ein Wochenendhaus und was hier gewünscht ist, ist per se ein normales Wohnhaus.
3. Wie sie ja selbst schon rausgefunden haben, müsste eine Umnutzung erfolgen und wieso dieser die gemeinde zustimmen sollte, werden sie sicherlich nicht begründen können.
1. Sie zitieren nicht aus der aktuellen ThürBO. In der Aktuellen beindet sich dieser Sachverhalt in §60.
2. Sie zitieren die Regelung für ein Wochenendhaus und was hier gewünscht ist, ist per se ein normales Wohnhaus.
3. Wie sie ja selbst schon rausgefunden haben, müsste eine Umnutzung erfolgen und wieso dieser die gemeinde zustimmen sollte, werden sie sicherlich nicht begründen können.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Nicht alles, was verfahrensfrei ist, ist auch erlaubt. Verfahrensfrei heißt, dass das ohne Mitwirken der Ämter und ohne Genehmigung geht, der Bauherr ist dann allein dafür verantwortlich, die geltenden Regeln einzuhalten. Wenn ein 40m^2 Bungalow also verfahrensfrei ist, heißt das noch lange nicht, dass der überall gebaut werden darf.
Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Und deshalb heißt es ja auch am Ende des Satzes:
in genehmigten Wochenendhausgebieten
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
... die man im ostdeutschen Sprachgebrauch auch als Bungalowsiedlung bezeichnet.ktown hat geschrieben:Und deshalb heißt es ja auch am Ende des Satzes:in genehmigten Wochenendhausgebieten
Das hier in Rede stehende Privatgrundstück ist ein Grundstück, kein Gebiet. Die genannte Rechtsnorm stellt aber darauf ab, daß das Bauvorhaben in einem Gebiet stattfindet, das für die Bebauung mit Wochenendhäusern beplant ist. Schon daran fehlt es hier.
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Das ist schön für Ostdeutschland....ändert aber an der Sachlage nix.Etienne777 hat geschrieben:die man im ostdeutschen Sprachgebrauch auch als Bungalowsiedlung bezeichnet.
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Habe ich auch nicht behauptet. Es diente lediglich dem besseren sprachlichen Verständnis der Threaderstellerin.ktown hat geschrieben:....ändert aber an der Sachlage nix.
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
und wenn man 1-2 Wohn/Bauwagen auf das Grundstück stellt und diese alle paar Wochen um ein paar Meter bewegt? Gilt das dann auch als "festes Bauwerk"?
Unter ner halben Million ist hier kein größeres Grundstück mehr zu bekommen und für ne viertel Million ein normales 0815 Haus auf 500qm Grundstück... nein danke
Wir brauchen mehr Freiheit und Natur und möchten dort leben. Mit wenig Wohnraum würden wir auskommen, mit wenig Grundstück allerdings nicht.
Unter ner halben Million ist hier kein größeres Grundstück mehr zu bekommen und für ne viertel Million ein normales 0815 Haus auf 500qm Grundstück... nein danke
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Re: Leben im Außenbereich (Thüringen)
Dann sollten sie das mit der zuständigen Bauordnungsbehörde besprechen.
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