
Bei uns in Thüringen ist es erlaubt ein 40qm Bungalow im Außenbereich (sprichwörtlich Garten genannt) zu errichten.
Wenn ich eine feste Meldeadresse wo anders habe und der Garten einen Direktstromanschluss und einen Direktwasseranschluss von der Stadtwerken hat, darf ich mich dann ununterbrochen dort aufhalten?
Das Bauland (Dorfgebiet) endet genau an der Grundstücksgrenze und es gibt sogar mehrere Zufahrten zu dem Grundstück.
Die Nachbarn (mit normalen neuen Häusern) mussten sehr viel Geld für das Bauland bezahlen und könnten einen unter Umständen "anzinken".
Es gibt ja Mittel und Wege den Bungalow sehr gut auszustatten (Fußbodenheizung, Infrarotwellenheizkörper, Durchlauferhitzer usw...)
Nur das mit der Toilettensache ist mir noch nicht soooo ganz klar

Möchte ja nicht mein eigenes Grundstück schädigen...
Kann der Staat einem verbieten dort zu wohnen?