Katze räubert im Nachbarsteich
Moderator: FDR-Team
Katze räubert im Nachbarsteich
Hallo zusammen,
als Einleitung kurz eine Übersicht über die Gegebenheiten:
Die Eigentümer E1 bis E6 besitzen jeweils ein Reihenhaus in einer Häuserreihe (E1 ganz links, E6 ganz rechts). Zu den Seiten und nach hinten ist die Reihe durch hohe Zäune oder Mauern von den angrenzenden Grundstücken getrennt. Zwischen den Grundstücken von E1 bis E6 wurden über die ersten Jahre nach dem Einzug ca. 1m hohe Zäune gesetzt.
E6 besitzt eine Katze, die als Freigänger alle 6 Grundstücke nutzt. Dies wurde bisher von E1 bis E5 gedulded, die jeweiligen Kinder spielen auch mal mit der Katze und es gab bisher keine Probleme mit dem Tier.
Durch die Bepflanzung der Gärten ist es nicht möglich, mehr als 1 - 2 Grundstücke zu überblicken, sprich E6 hat keine Einsicht in die Gärten von E1-E3. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist soweit gut, wobei nur zu den jeweils direkten Nachbarn ein regelmäßiger Kontakt stattfindet.
Nun zum Sachverhalt.
E1 legt in seinem Garten einen Teich an und bestückt diesen mit teilweise recht teuren Fischen. Es passiert, was passieren muss, die Katze des E6 schnappt sich einen der Fische und erfreut sich eines Festmahls. E1 sieht und fotografiert dies und fordert von E6 Schadensersatz in 3-stelliger Höhe (Kaufpreis des Fisches). E6 ist der Meinung, durch die jahrelange Duldung des Aufenthalts seiner Katze in den anderen Gärten hätte E1 den E6 vorab über das mögliche Problem informieren müssen, denn so hatte E1 ja keine Möglichkeit, den Schaden zu verhindern.
Vermutlich würden sich E1 und E6 irgendwie einig. Denoch interessiert mich:
- Wie ist die Rechtslage? Muss E6 bzw. seine Tierhaftpflicht hier eintreten?
- Welche Verpflichtungen exisitieren für E1 und E6 (möglicherweise auch E2-E5?) für eine Gefahrenabwehr zu sorgen?
- Wenn nun nicht die Katze, sondern z.B. ein wildlebender Greifvogel den Fisch erwischt hätte, wäre ja niemand zu belangen. Hat das Einfluss auf die Bewertung dieses Sachverhaltes?
Da dies ein fiktiver Sachverhalt ist, sind Anfragen bei Anwalt oder Versicherung natürlich nicht möglich.
Vielen Dank!
als Einleitung kurz eine Übersicht über die Gegebenheiten:
Die Eigentümer E1 bis E6 besitzen jeweils ein Reihenhaus in einer Häuserreihe (E1 ganz links, E6 ganz rechts). Zu den Seiten und nach hinten ist die Reihe durch hohe Zäune oder Mauern von den angrenzenden Grundstücken getrennt. Zwischen den Grundstücken von E1 bis E6 wurden über die ersten Jahre nach dem Einzug ca. 1m hohe Zäune gesetzt.
E6 besitzt eine Katze, die als Freigänger alle 6 Grundstücke nutzt. Dies wurde bisher von E1 bis E5 gedulded, die jeweiligen Kinder spielen auch mal mit der Katze und es gab bisher keine Probleme mit dem Tier.
Durch die Bepflanzung der Gärten ist es nicht möglich, mehr als 1 - 2 Grundstücke zu überblicken, sprich E6 hat keine Einsicht in die Gärten von E1-E3. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist soweit gut, wobei nur zu den jeweils direkten Nachbarn ein regelmäßiger Kontakt stattfindet.
Nun zum Sachverhalt.
E1 legt in seinem Garten einen Teich an und bestückt diesen mit teilweise recht teuren Fischen. Es passiert, was passieren muss, die Katze des E6 schnappt sich einen der Fische und erfreut sich eines Festmahls. E1 sieht und fotografiert dies und fordert von E6 Schadensersatz in 3-stelliger Höhe (Kaufpreis des Fisches). E6 ist der Meinung, durch die jahrelange Duldung des Aufenthalts seiner Katze in den anderen Gärten hätte E1 den E6 vorab über das mögliche Problem informieren müssen, denn so hatte E1 ja keine Möglichkeit, den Schaden zu verhindern.
Vermutlich würden sich E1 und E6 irgendwie einig. Denoch interessiert mich:
- Wie ist die Rechtslage? Muss E6 bzw. seine Tierhaftpflicht hier eintreten?
- Welche Verpflichtungen exisitieren für E1 und E6 (möglicherweise auch E2-E5?) für eine Gefahrenabwehr zu sorgen?
- Wenn nun nicht die Katze, sondern z.B. ein wildlebender Greifvogel den Fisch erwischt hätte, wäre ja niemand zu belangen. Hat das Einfluss auf die Bewertung dieses Sachverhaltes?
Da dies ein fiktiver Sachverhalt ist, sind Anfragen bei Anwalt oder Versicherung natürlich nicht möglich.
Vielen Dank!
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Ja. Siehe §833 BGBnoidic hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage? Muss E6 bzw. seine Tierhaftpflicht hier eintreten?
Ja der Greifvogel.noidic hat geschrieben:Wenn nun nicht die Katze, sondern z.B. ein wildlebender Greifvogel den Fisch erwischt hätte, wäre ja niemand zu belangen.
Neinnoidic hat geschrieben:Hat das Einfluss auf die Bewertung dieses Sachverhaltes?
Es besteht für E6 wohl die Pflicht dafür sorge zu tragen, dass die Katze das nie wieder tut.noidic hat geschrieben:Welche Verpflichtungen exisitieren für E1 und E6 (möglicherweise auch E2-E5?) für eine Gefahrenabwehr zu sorgen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Könnte auch für E1 irgendeine Pflicht der aktiven Schadensminimierung bestehen? Immerhin scheint er wertvolles Eigentum (die Fische) ungeschützt und offen auf seinem Grundstück zu lagern.ktown hat geschrieben:Es besteht für E6 wohl die Pflicht dafür sorge zu tragen, dass die Katze das nie wieder tut.
Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Naja lagern würd ich es nicht nennen. Wohl schon eher schwimmen.
Wieso sollte sich der Geschädigte vor dem Störer schützen müssen? Wenn ich die ganzen Nachbarrechtgesetze anschaue, dann heißt es immer, dass der Störer verpflichtet ist.
Aber in der Praxis wird es sicherlich auch darauf hinaus laufen, dass E1 ohne Aufforderung diesbezüglich was tun wird.
Wieso sollte sich der Geschädigte vor dem Störer schützen müssen? Wenn ich die ganzen Nachbarrechtgesetze anschaue, dann heißt es immer, dass der Störer verpflichtet ist.
Aber in der Praxis wird es sicherlich auch darauf hinaus laufen, dass E1 ohne Aufforderung diesbezüglich was tun wird.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Ähhh er könnte eine Katzenfalle aufstellen?webelch hat geschrieben:Könnte auch für E1 irgendeine Pflicht der aktiven Schadensminimierung bestehen?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Genau das besagt § 254 BGB Abs. 2.noidic hat geschrieben:E6 ist der Meinung, durch die jahrelange Duldung des Aufenthalts seiner Katze in den anderen Gärten hätte E1 den E6 vorab über das mögliche Problem informieren müssen, denn so hatte E1 ja keine Möglichkeit, den Schaden zu verhindern.
Nach Abs. 1 muss er ggf. auch Vorsorge treffen und den Teich vor "unberechtigten Zugriff" schützen.
Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Ist die Rechtsprechung nicht davon ausgegangen, dass Man Katzen nicht aus Nachbargärten fernhalten kann. EIn Besitzer ist auch nicht dazu verpflichtet. Für Schäden muss er allerdings aufkommen.
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Ja stimmt. Es ist schon eine Frechheit der Katze solch ein Festmahl vor die Tatzen zu bauen und dann noch nicht mal einen Deckel drauf zu machen.gmmg hat geschrieben:Genau das besagt § 254 BGB Abs. 2.noidic hat geschrieben:E6 ist der Meinung, durch die jahrelange Duldung des Aufenthalts seiner Katze in den anderen Gärten hätte E1 den E6 vorab über das mögliche Problem informieren müssen, denn so hatte E1 ja keine Möglichkeit, den Schaden zu verhindern.
Nach Abs. 1 muss er ggf. auch Vorsorge treffen und den Teich vor "unberechtigten Zugriff" schützen.
Selbstverständlich ist E1 teilweise selbst schuld. Wieso kauft der sich auch solche teuren Fische.
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Endlich mal wieder ein Katzenthema...
Wie soll eigentlich der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich die beschuldigte Nachbarskatze und nicht etwa der besagte Greifvogel oder eine andere, bislang unbekannte Katze der Übeltäter war? Wurden Nachbarskatze und Greifvogel bereits gefragt und auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit hingewiesen?
Wie soll eigentlich der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich die beschuldigte Nachbarskatze und nicht etwa der besagte Greifvogel oder eine andere, bislang unbekannte Katze der Übeltäter war? Wurden Nachbarskatze und Greifvogel bereits gefragt und auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit hingewiesen?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Anstatt ihre üblichen unproduktiven Kommentare zum besten zu geben, wäre vielleicht mal besser den Eingangsthread zu lesen.FelixSt hat geschrieben:Endlich mal wieder ein Katzenthema...
Wie soll eigentlich der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich die beschuldigte Nachbarskatze und nicht etwa der besagte Greifvogel oder eine andere, bislang unbekannte Katze der Übeltäter war? Wurden Nachbarskatze und Greifvogel bereits gefragt und auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit hingewiesen?
E1 sieht und fotografiert dies
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Ist es zulässig, die Katze ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zu fotografieren?E1 sieht und fotografiert dies
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
auf der Rückseite dieses Beitrags.
Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Weder glaube ich, dass die Katze auf dem Foto zweifelsfrei zu erkennen ist, noch halte ich das Foto für beweiserheblich genug, um die Schuldfrage hier eindeutig zu klären. Es gibt ja schließlich auch Fotos von Angela Merkel als Sängerin bei Dieter Thomas Heck. Das Foto könnte also manipuliert sein oder eine ähnliche Katze zeigen. Ohne erkennungsdienstliche Behandlung sehe ich hier schwarz.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Ich kann nicht glauben, dass es einer im Fischfang ungeübten Katze auf Anhieb gelingt einen Fisch zu fangen. Ist dem Teichbesitzer nicht über die Wochen aufgefallen, dass die Katze im oder am Teich das Fischefangen trainiert?
Grüße, Susanne
Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Glauben sie es. Selbst schon gesehen und ein Koi fängt auch mal klein an.SusanneBerlin hat geschrieben:Ich kann nicht glauben, dass es einer im Fischfang ungeübten Katze auf Anhieb gelingt einen Fisch zu fangen.
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Re: Katze räubert im Nachbarsteich
Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die Katze zweifelsfrei identifiziert werden kann.FelixSt hat geschrieben:Weder glaube ich, dass die Katze auf dem Foto zweifelsfrei zu erkennen ist, noch halte ich das Foto für beweiserheblich genug, um die Schuldfrage hier eindeutig zu klären. Es gibt ja schließlich auch Fotos von Angela Merkel als Sängerin bei Dieter Thomas Heck. Das Foto könnte also manipuliert sein oder eine ähnliche Katze zeigen. Ohne erkennungsdienstliche Behandlung sehe ich hier schwarz.
Bei der Trägheit so einiger überfütterter Teichfische durchaus möglich. Vielleicht hat sie auch geübt und keiner hats bemerkt.SusanneBerlin hat geschrieben:Ich kann nicht glauben, dass es einer im Fischfang ungeübten Katze auf Anhieb gelingt einen Fisch zu fangen. Ist dem Teichbesitzer nicht über die Wochen aufgefallen, dass die Katze im oder am Teich das Fischefangen trainiert?
Wenn die Katze vorher geübt hat und E1 hätte das gesehen und E6 nicht informiert, das würde dann doch den Schuldanteil von E1 deutlich erhöhen, oder?
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