Testament: Begünstigte Person verstorben

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vogeltob
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Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von vogeltob »

Folgende Situation: Die Erbtante hat in ihrem Testament verfügt ihr Erbe zu gleichen Teilen an ihre beiden Nichten (A und B) und die beiden Kinder von Nichte (A) zu verteilen. Die Erbtante hat selbst keine Kinder und ihr Mann ist bereits verstorben. Auf der Seite ihres Mannes existiert auch noch eine Nichte (C), die jedoch nicht im Testament erwähnt wird.

Nun ist folgende Situation eingetreten: Nichte A ist verstorben. Das Testament bleibt unverändert. Wer bekommt den Erbteil von Nichte A?
Etienne777
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von Etienne777 »

Die Erben von Nichte A erben den Anteil, der Nichte A zufallen sollte.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
vogeltob
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von vogeltob »

Ok. Und wie verhält es sich, wenn kein Testament vorhanden wäre?
Etienne777
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von Etienne777 »

vogeltob hat geschrieben:Ok. Und wie verhält es sich, wenn kein Testament vorhanden wäre?
Von der Erbtante, oder von Nichte A?
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
SusanneBerlin
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von SusanneBerlin »

Etienne777 hat geschrieben:Die Erben von Nichte A erben den Anteil, der Nichte A zufallen sollte.
Es kann zufällig eintreffen, dass die Nachkommen von A zugleich als Erben der Erblasserin nachrücken, aber die Begründung ist falsch.
BGB hat geschrieben:§ 2094 Anwachsung
(1) Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg, so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt, so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein.
vogeltob hat geschrieben:Ok. Und wie verhält es sich, wenn kein Testament vorhanden wäre?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, siehe §§ 1924 ff BGB.
Grüße, Susanne
vogeltob
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von vogeltob »

Etienne777 hat geschrieben:
vogeltob hat geschrieben:Ok. Und wie verhält es sich, wenn kein Testament vorhanden wäre?
Von der Erbtante, oder von Nichte A?
Hier meine ich von der Erbtante. Was wäre die gesetzliche Erfolge? Es sind nur noch die oben genannten Nichten und deren Kinder vorhanden. Nichte A ist verstorben, hat aber 2 Kinder. Nichte B hat keine Nachkommen und Nichte C hat ein Kind.
matthias.
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von matthias. »

vogeltob hat geschrieben:Folgende Situation: Die Erbtante hat in ihrem Testament verfügt ihr Erbe zu gleichen Teilen an ihre beiden Nichten (A und B) und die beiden Kinder von Nichte (A) zu verteilen. Die Erbtante hat selbst keine Kinder und ihr Mann ist bereits verstorben. Auf der Seite ihres Mannes existiert auch noch eine Nichte (C), die jedoch nicht im Testament erwähnt wird.
Die Erbtante hat keine lebenden Eltern (Großeltern) und Geschwister mehr?
Es existieren aus der Familie also nur noch A und B?

C erbt im übrigen gesetzlich nichts.
vogeltob
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von vogeltob »

matthias. hat geschrieben:
vogeltob hat geschrieben:Folgende Situation: Die Erbtante hat in ihrem Testament verfügt ihr Erbe zu gleichen Teilen an ihre beiden Nichten (A und B) und die beiden Kinder von Nichte (A) zu verteilen. Die Erbtante hat selbst keine Kinder und ihr Mann ist bereits verstorben. Auf der Seite ihres Mannes existiert auch noch eine Nichte (C), die jedoch nicht im Testament erwähnt wird.
Die Erbtante hat keine lebenden Eltern (Großeltern) und Geschwister mehr?
Es existieren aus der Familie also nur noch A und B?

C erbt im übrigen gesetzlich nichts.
Genau, sie hat keine lebenden Eltern/ Grosselteen mehr und keine lebenden Geschwister mehr.
A ist letztes Jahr gestorben. B lebt noch.

Im Testament stehen A und B und die beiden Kinder von A, nennen wir sie mal x und y zu gleichen Teilen (also jeder 1/4)

Zusammenfassung:
1. C erbt nichts.
2. A ist verstorben und kann das Erbe nicht mehr antreten.
3. Der Erbteil von A geht auf ihre beiden Kinder x und y über?

Am Ende erben B 1/4 und x, y jeweils 1/4 + 1/8 = 3/8?
hambre
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von hambre »

Etienn777 hat geschrieben:Die Erben von Nichte A erben den Anteil, der Nichte A zufallen sollte.
Diese Antwort ist falsch. Es tritt Anwachsung bei den verbleibenden Erben ein.
vogeltob hat geschrieben:Im Testament stehen A und B und die beiden Kinder von A, nennen wir sie mal x und y zu gleichen Teilen (also jeder 1/4)

Zusammenfassung:
1. C erbt nichts.
2. A ist verstorben und kann das Erbe nicht mehr antreten.
3. Der Erbteil von A geht auf ihre beiden Kinder x und y über?

Am Ende erben B 1/4 und x, y jeweils 1/4 + 1/8 = 3/8?
Nein, B, x und y erben je 1/3
vogeltob hat geschrieben:Was wäre die gesetzliche Erfolge?
B würde 1/2 erben und x und y je 1/4
vogeltob
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von vogeltob »

Danke. D. h. wenn das Testament heute verloren gehen sollte wären x und y immerhin noch gesetzlich zu 1/4 erbberechtigt.

Nur der Interesse halber: Wenn Nichte A noch leben würde wäre die gesetzliche Erbfolge 1/2 A und 1/2 B. (Ohne Testament) D.h. durch den Tod von Nichte A sind ihre Nachkommen in der Erbfolge nachgerückt, richtig?
winterspaziergang

Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von winterspaziergang »

vogeltob hat geschrieben: Nur der Interesse halber: Wenn Nichte A noch leben würde wäre die gesetzliche Erbfolge 1/2 A und 1/2 B. (Ohne Testament) D.h. durch den Tod von Nichte A sind ihre Nachkommen in der Erbfolge nachgerückt, richtig?
ist bei fehlendem Testament nicht Nichte C auch erbberechtigt?
SusanneBerlin
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Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von SusanneBerlin »

ist bei fehlendem Testament nicht Nichte C auch erbberechtigt?
C ist mit der "Erbtante" doch gar nicht verwandt.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Testament: Begünstigte Person verstorben

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:
ist bei fehlendem Testament nicht Nichte C auch erbberechtigt?
C ist mit der "Erbtante" doch gar nicht verwandt.
Stimmt- dass da steht „auf Seiten ihres Mannes“ wurde überlesen, der Hinweis auf Nichte C, die angeheiratet ist, war irreführend.
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