Bauliche Veränderung?

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webmaster76
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Bauliche Veränderung?

Beitrag von webmaster76 »

Hi @all,

nehmen wir mal an es gäbe eine fiktive Eigentümergemeinschaft mit mehreren Eigentümern. Nun steht eine ETV an. Eigentümer E1 lässt als TOP aufnehmen, dass an seinem Stellplatz ein Anschluss für ein E-Auto installiert werden soll. Der genaue Antrag soll in der ETV verfasst und beschlossen werden. Eigentümer E2 möchte dies nicht haben.

Frage: es handelt sich hierbei doch eindeutig um eine bauliche Veränderung. Doch welcher Art?
1. eine zustimmungsfreie, da keine anderen Eigentümer benachteiligt
2. eine allzustimmungsbedürftige
3. eine mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschliessbare?

Hierzu habe ich ein Urteil gefunden, siehe LG München I (Az. 36 S 2041/15). Dies geht ja ziemlich in Richtung 2.

Zumal das Ganze ja, wenn ich das richtig verstanden habe, so wäre, dass selbst wenn E1 die Erstkosten bezahlen würde, alle Folgekosten (Instandhaltung und -setzung) dann Sache der ETG wäre.

Wie seht ihr diesen Fall? Habt ihr vielleicht weitere Urteile dazu (von OLGs, BGH oder neuere/andere von LGen)?
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Re: Bauliche Veränderung?

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

man könnte sich ja mal hiermit beschäftigen:
https://www.drstark.de/2018/02/es-kann- ... -gefaellt/

Das könnte bedeuten, dass der Anspruch im Bereich bauliche Änderung neu definiert wird.

Das LG München hat vor 4 Jahren so entschieden, wer weiß wie es heute entscheiden würde.

https://www.mobilegeeks.de/news/elektro ... n-pflicht/

Dann würde viel für einen Modernisierung sprechen.

Ich habe letztes Jahr mal einen technische Klärung für unsere 44 Stellplätze betrieben.
Fazit der Stadtwerke: Oh Gott, da müssen wir ja ganz neue Leitungstrassen in den Straßen verlegen.

MfG
uwe
webmaster76
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Re: Bauliche Veränderung?

Beitrag von webmaster76 »

Der E2 argumentiert ja auch nicht, dass ihm das Erscheinungsbild der Ladeboxen in der TG stört (worauf sich ja der erste Link bezieht). Es geht ihm vielmehr darum, dass
1. die Erstinstallation mit erheblichen Kosten verbunden ist (Stromverkabelung in die TG, Anbringung von Zählern, Bau von x Ladestationen --> mit Sicherheit ein dicker 4-stelliger bis 5-stelliger Betrag)
2. nicht unerhebliche laufende Kosten entstehen (Instandhaltung und -setzung)

Zumal sich ein weiteres Problem stellt. Die fiktive ETG teilt alle Kosten betreffend der TG auf die Stellplatzeigentümer auf. Wird nun solch eine Installation tatsächlich vorgenommen, wie werden dann am Ende die Kosten verteilt? Ein Teil davon liegt im Bereich der TG, der Rest im allgemeinen Eigentum...

Sprich, E2 sieht sich erheblich benachteiligt. Andererseits, folgt man dem zweiten Link, könnte der Weg tatsächlich in Richtung Modernisierung gehen.

Gibt es evtl. neue Urteile speziell zu diesem Thema? Konnte leider bisher keine finden...

Die Technik wäre in dem Fall nicht das Thema.
Verpflichteter
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Re: Bauliche Veränderung?

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

wie so ein Fall abschließend beurteilt würde, kann derzeit nur mittels einer Glaskugel abgeschätzt werden.

Der politische Wille geht zum E-Mobil.

Wenn das LG Münschen kein Interesse an einer weiteren verfolgen des Falles sah, war es aus meiner Sicht kurzsichtig.

Bei uns wäre es möglich die Leitung im jeweiligen Kellerraum eines Sondereigentümers anzuschließen, damit laufen die Kosten für Energie auf den jeweiligen SE. Leitung kommt zusätzlich in vorhandenen Kabelkanal. In der Tiefgarage würde sie parallel zu bereits vorhandenen Leitungen offen unter der Decke verlaufen.
Kosten für Gemeinschaft Null. Zukunftskosten auch Null.

Betroffenheit nur in der Sichtbarkeit des Kabels in der Tiefgarage.

Da könnte ich mir schon vorstellen, dass ein Richter sagt: null Problemo.

MfG
uwe

Ist es nicht so, dass Dagegenstimmer nicht an den Baukosten teilhaben?
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