Hallo,
wenn es sich aufgrund der Bauform von Reihenhäusern ergibt, dass ein Teil der rechten Außenwand eines Reihenhauses an die Terrasse des daneben liegenden Reihenhauses grenzt, welche Konsequenzen ergeben sich dann daraus für den Eigentümer und den Nachbarn auf der Terrasse? (ich nenne die mal so, damit man jeweils weiß wer gemeint ist. Natürlich können beide, je nach dem welches Häuserpaar man sich in der Häuserreihe ansieht auch die andere Rolle annehmen)
Wäre es dem Nachbarn auf der Terrasse bspw. erlaubt Pflanzen wie Wein oder Efeu zu pflanzen, die sich dann an der Hauswand des Nachbarn hoch ranken? Oder müsste der Eigentümer des Hauses es dulden, dass Nägel oder Schrauben (mit Dübel) in seine Wand geschlagen bzw. gebohrt werden, z.b. zum Anbringen eines Sonnenschutzes?
Oder müsste der Eigentümer der Wand ggfs. die Wand streichen, wenn der Nachbar auf der Terrasse dies für notwendig erachtet? Oder müsste der Nachbar auf der Terrasse die Wand streichen wenn es der Eigentümer für notwendig erachtet?
Oder ist einfach jeder für sein Eigentum verantwortlich, selbst wenn es nicht immer für ihn zugänglich ist.
Danke!