Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Moderator: FDR-Team
Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Hallo,
ich weiß nicht, ob dieses Thema zum Versicherungs- oder Verbraucherrecht gehört, und daher probiere mal hier. Also so ein fiktiver Fall:
Nehmen wir mal an, dass im Reihenhaus, das einem Herrn A gehört, ein Wasserschaden auftritt.
Herr A meldet den Schaden seiner Gebäudeversicherung, woraufhin ein Herr B kommt und sagt, dass die Versicherung seine Firma beaftragt hatte, alle Angelegenheiten bzw. notwendigen Arbeiten zu übernehmen bzw. zu organisieren. Herr A unterschreibt das entsprechende Blatt von der Versicherung, wo die Firma von Herrn B benannt ist.
Dieser Herr B ist ein Geschäftspartner der Firma. Er findet die Ursache des Wasserschadens: ein Spülkasten in der Toilette hat einen Riß in einem Schlauch o.ä.
Er zeigt diesen Riß Herrn A und sagt, dass man in so einem Fall den alten Spülkasten nicht reparieren sondern durch einen qualitativ besseren ersetzten muss, was allerdings durch die Versicherung nicht übernommen wird. Die Kosten für so einen guten Kasten sollen bei etwa 300 Euro liegen. Seine Firma könnte den Kasten ersetzten. Herr A sagt, dass er damit einverstanden ist.
Nachdem alle Arbeiten gemacht worden sind, bekommt Herr A eine Rechnung über 850 Euro von dem andren Geschäftspartner der Firma Herrn C.
In dieser Rechnung sind die Kosten für den Kasten bei etwa 350 Euro und der Rest sind ein paar Kleinigketen plus 6 Stunden Arbeit für die Demontage des alten Kastens und den Einbau des Neuen.
Herr A ruft bei Herrn B, der sagt aber, dass Herr C für die Rechnungen zuständig ist, und er daher mit Herrn C erst reden muss.
Daraufhin ruft Herr C bei Herrn A und sagt, dass Herr B bei dem ersten o.g. Gespräch nur die Netto Kosten des Kastens aber nicht die Arbeitzeit meinte.
Wenn Herr A dann bei Herrn C frag, warum der Preis für diesen Kasten selbst fast doppelt so hoch ist, als man bei Google findet, sagt Herr C, dass er die Preise in seinen Rechnungen selbst bestimmen darf.
1. Ist so was rechtens?
2. Werden von der Versicherung wirklich nicht alle Kosten übernommen, die mit dem Beseitigen des Schadens notwendig sind?
3. Hätte die Firma den Kasten vielleich reparieren statt Ersetzen mussen?
4. Darf Herr C wirklich frei erfundene Artikel-Preise in seine Rechnungen stellen?
5. Herr A hatte zwar den Leistungsnachweis für den Monter für seine Arbeit von 8:30 bis 12:30 unterschrieben, hatte aber nicht gekuckt, was der Monteur im DG so diese 6 Stunden machte. Sind 6 Stunden für solche Arbeit plausibel?
6. Kann man etwas dagegen tun oder muss man so eine horrende Rechnung bezahlen?
Vielen Dank im Voraus.
ich weiß nicht, ob dieses Thema zum Versicherungs- oder Verbraucherrecht gehört, und daher probiere mal hier. Also so ein fiktiver Fall:
Nehmen wir mal an, dass im Reihenhaus, das einem Herrn A gehört, ein Wasserschaden auftritt.
Herr A meldet den Schaden seiner Gebäudeversicherung, woraufhin ein Herr B kommt und sagt, dass die Versicherung seine Firma beaftragt hatte, alle Angelegenheiten bzw. notwendigen Arbeiten zu übernehmen bzw. zu organisieren. Herr A unterschreibt das entsprechende Blatt von der Versicherung, wo die Firma von Herrn B benannt ist.
Dieser Herr B ist ein Geschäftspartner der Firma. Er findet die Ursache des Wasserschadens: ein Spülkasten in der Toilette hat einen Riß in einem Schlauch o.ä.
Er zeigt diesen Riß Herrn A und sagt, dass man in so einem Fall den alten Spülkasten nicht reparieren sondern durch einen qualitativ besseren ersetzten muss, was allerdings durch die Versicherung nicht übernommen wird. Die Kosten für so einen guten Kasten sollen bei etwa 300 Euro liegen. Seine Firma könnte den Kasten ersetzten. Herr A sagt, dass er damit einverstanden ist.
Nachdem alle Arbeiten gemacht worden sind, bekommt Herr A eine Rechnung über 850 Euro von dem andren Geschäftspartner der Firma Herrn C.
In dieser Rechnung sind die Kosten für den Kasten bei etwa 350 Euro und der Rest sind ein paar Kleinigketen plus 6 Stunden Arbeit für die Demontage des alten Kastens und den Einbau des Neuen.
Herr A ruft bei Herrn B, der sagt aber, dass Herr C für die Rechnungen zuständig ist, und er daher mit Herrn C erst reden muss.
Daraufhin ruft Herr C bei Herrn A und sagt, dass Herr B bei dem ersten o.g. Gespräch nur die Netto Kosten des Kastens aber nicht die Arbeitzeit meinte.
Wenn Herr A dann bei Herrn C frag, warum der Preis für diesen Kasten selbst fast doppelt so hoch ist, als man bei Google findet, sagt Herr C, dass er die Preise in seinen Rechnungen selbst bestimmen darf.
1. Ist so was rechtens?
2. Werden von der Versicherung wirklich nicht alle Kosten übernommen, die mit dem Beseitigen des Schadens notwendig sind?
3. Hätte die Firma den Kasten vielleich reparieren statt Ersetzen mussen?
4. Darf Herr C wirklich frei erfundene Artikel-Preise in seine Rechnungen stellen?
5. Herr A hatte zwar den Leistungsnachweis für den Monter für seine Arbeit von 8:30 bis 12:30 unterschrieben, hatte aber nicht gekuckt, was der Monteur im DG so diese 6 Stunden machte. Sind 6 Stunden für solche Arbeit plausibel?
6. Kann man etwas dagegen tun oder muss man so eine horrende Rechnung bezahlen?
Vielen Dank im Voraus.
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Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Offen gestanden erschließt sich mir der Sachverhalt nicht wirklich. Besteht eine Versicherung gegen Wasserschäden, so ist das Beseitigen von Schäden versichert, die infolge von Wasseraustritt aus haustechnischen Anlagen am Gebäude entstehen. Kommt im Erdgeschoß der Deckenputz runter, weil es im Dachgeschoß einen Rohrbruch gab, so würde die Versicherung dafür aufkommen, den Schaden an der Decke zu beheben. Der hier genannte gerissene Schlauch ist aber nicht die (versicherte) Folge eines Wasserschadens, sondern seine Ursache. Somit ist die Versicherung für den Schlauch oder den Spülkasten überhaupt nicht zuständig.
Was der Versicherte sich dann für Reparaturmaßnahmen aufschwatzen läßt, ist keine versicherungsrechtliche Angelegenheit und auch keine Frage eines Wasserschadens. Es ist eine Frage einer Instandsetzungsarbeit, für die vorliegend ein Werkvertrag geschlossen wurde.
Der Versicherte trat hier insofern nicht als Versicherter in Erscheinung, sondern als Auftraggeber. Als solcher hatte er es selbst in der Hand, die vorgeschlagene Maßnahme auf Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zu prüfen, oder auch weitere Angebote einzuholen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war lediglich ein Schlauch am Spülkasten undicht bzw. gerissen. So etwas läßt sich normalerweise dadurch beheben, daß man eben diesen Schlauch - und zwar nur ihn - ersetzt. Aber selbst wenn das Gehäuse des Spülkastens gerissen und daher tatsächlich eine Erneuerung des kompletten Spülkastens erforderlich gewesen sein sollte, sind 350 € brutto ein erschreckend hoher Preis. Soviel kosten ja kaum Vorwandelemente mit integriertem Spülkasten. Ein normaler Spülkasten der auf der Wand montiert wird, schlägt meiner Kenntnis nach mit einem zweistelligen Betrag zu Buche. Die Montage düfte in maximal einer Stunde erledigt sein.
Was die Firma macht oder nicht macht, vereinbaren Kunde und Firma. Grundsätzlich können sie vereinbaren was sie wollen, auch unnötige Arbeiten oder überhöhte Preise. Der Handwerker mußte den alten Spülkasten also nicht reparieren, denn der Kunde war mit der Erneuerung einverstanden. Ob das sinnvoll war, muß der Kunde wissen, denn er hat es so entschieden und in Auftrag gegeben.
Ein Kunde, der blauäugig zu lange Arbeitszeiten quittiert, ist selbst schuld. Die Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr sind bei mir aber keine sechs Stunden, sondern nur vier. Ist aber auch ungewöhnlich lang.
Was der Versicherte sich dann für Reparaturmaßnahmen aufschwatzen läßt, ist keine versicherungsrechtliche Angelegenheit und auch keine Frage eines Wasserschadens. Es ist eine Frage einer Instandsetzungsarbeit, für die vorliegend ein Werkvertrag geschlossen wurde.
Der Versicherte trat hier insofern nicht als Versicherter in Erscheinung, sondern als Auftraggeber. Als solcher hatte er es selbst in der Hand, die vorgeschlagene Maßnahme auf Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zu prüfen, oder auch weitere Angebote einzuholen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war lediglich ein Schlauch am Spülkasten undicht bzw. gerissen. So etwas läßt sich normalerweise dadurch beheben, daß man eben diesen Schlauch - und zwar nur ihn - ersetzt. Aber selbst wenn das Gehäuse des Spülkastens gerissen und daher tatsächlich eine Erneuerung des kompletten Spülkastens erforderlich gewesen sein sollte, sind 350 € brutto ein erschreckend hoher Preis. Soviel kosten ja kaum Vorwandelemente mit integriertem Spülkasten. Ein normaler Spülkasten der auf der Wand montiert wird, schlägt meiner Kenntnis nach mit einem zweistelligen Betrag zu Buche. Die Montage düfte in maximal einer Stunde erledigt sein.
Was die Firma macht oder nicht macht, vereinbaren Kunde und Firma. Grundsätzlich können sie vereinbaren was sie wollen, auch unnötige Arbeiten oder überhöhte Preise. Der Handwerker mußte den alten Spülkasten also nicht reparieren, denn der Kunde war mit der Erneuerung einverstanden. Ob das sinnvoll war, muß der Kunde wissen, denn er hat es so entschieden und in Auftrag gegeben.
Ein Kunde, der blauäugig zu lange Arbeitszeiten quittiert, ist selbst schuld. Die Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr sind bei mir aber keine sechs Stunden, sondern nur vier. Ist aber auch ungewöhnlich lang.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Erstmal vielen Dank für Ihre Erklärungen!
Jetzt beginne ich, die Sache zu verstehen.
Die Aussage von Herrn B war doch etwa 300 Euro...
Jetzt beginne ich, die Sache zu verstehen.
OK, Herr A muss also die Rechnung selbst zahlen.Etienne777 hat geschrieben:...Besteht eine Versicherung gegen Wasserschäden, so ist das Beseitigen von Schäden versichert, die infolge von Wasseraustritt aus haustechnischen Anlagen am Gebäude entstehen. Kommt im Erdgeschoß der Deckenputz runter, weil es im Dachgeschoß einen Rohrbruch gab, so würde die Versicherung dafür aufkommen, den Schaden an der Decke zu beheben. Der hier genannte gerissene Schlauch ist aber nicht die (versicherte) Folge eines Wasserschadens, sondern seine Ursache. Somit ist die Versicherung für den Schlauch oder den Spülkasten überhaupt nicht zuständig.
Wenn also Herr B sagte, dass der ganze Spülkasten nicht repariert sondern ersetzt werden muss, da sonst die Versicherung künftige mögliche Schäden nicht übernehmen würde, hätte Herr A diese Aussage bei der Versicherung direkt prüfen müssen?Etienne777 hat geschrieben:Der Versicherte trat hier insofern nicht als Versicherter in Erscheinung, sondern als Auftraggeber. Als solcher hatte er es selbst in der Hand, die vorgeschlagene Maßnahme auf Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zu prüfen, oder auch weitere Angebote einzuholen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war lediglich ein Schlauch am Spülkasten undicht bzw. gerissen. So etwas läßt sich normalerweise dadurch beheben, daß man eben diesen Schlauch - und zwar nur ihn - ersetzt.
Sorry, es ginge in dem Fall um einen Spülkasten, der drinnen in einer Wand montiert wird und einen Drücker oben am Fenster hat.Etienne777 hat geschrieben:Aber selbst wenn das Gehäuse des Spülkastens gerissen und daher tatsächlich eine Erneuerung des kompletten Spülkastens erforderlich gewesen sein sollte, sind 350 € brutto ein erschreckend hoher Preis. Soviel kosten ja kaum Vorwandelemente mit integriertem Spülkasten. Ein normaler Spülkasten der auf der Wand montiert wird, schlägt meiner Kenntnis nach mit einem zweistelligen Betrag zu Buche. Die Montage düfte in maximal einer Stunde erledigt sein.
Sorry, aber der Preis von 850 Euro wurde eben nicht vereinbart.Etienne777 hat geschrieben:Was die Firma macht oder nicht macht, vereinbaren Kunde und Firma. Grundsätzlich können sie vereinbaren was sie wollen, auch unnötige Arbeiten oder überhöhte Preise. Der Handwerker mußte den alten Spülkasten also nicht reparieren, denn der Kunde war mit der Erneuerung einverstanden. Ob das sinnvoll war, muß der Kunde wissen, denn er hat es so entschieden und in Auftrag gegeben.
Ein Kunde, der blauäugig zu lange Arbeitszeiten quittiert, ist selbst schuld. Die Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr sind bei mir aber keine sechs Stunden, sondern nur vier. Ist aber auch ungewöhnlich lang.
Die Aussage von Herrn B war doch etwa 300 Euro...
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Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Direkt bei der Versicherung nicht. Aber er muß schon dafür sorgen, daß er Mängel beseitigt oder beseitigen läßt, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Denn bei grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung die Regulierung künftiger Wasserschäden ablehnen. Als grobe Fahrlässigkeit wird einzuordnen sein, wenn man auf einen Mangel hingewiesen wurde, ihn aber dann nicht abstellt.Wenn also Herr B sagte, dass der ganze Spülkasten nicht repariert sondern ersetzt werden muss, da sonst die Versicherung künftige mögliche Schäden nicht übernehmen würde, hätte Herr A diese Aussage bei der Versicherung direkt prüfen müssen?
Jedoch muß die Reparatur nicht unbedingt durch Herrn B erfolgen, sondern Herr A kann das auch durch einen Fachmann seiner Wahl ansehen und ggf. in Ordnung bringen lassen. Letztlich muß dafür gesorgt werden, daß der Mangel beseitigt wird, der absehbar zu weiteren Schäden führen dürfte. Das muß aber nicht einen neuen Spülkasten bedeuten, wenn es auch günstigere Alternativen gibt, beispielsweise den Austausch der schadhaften Teile.
Also um ein Vorwandelement bzw. dessen Spülkasten. Nun ist die Frage, was daran konkret defekt war und was wirklich erneuert worden ist. Um einen derartigen in einer Wand verbauten Kasten komplett zu tauschen, muß man normalerweise die ganze Wand aufreißen. Davon war hier nicht die Rede. Wurde die Wand aufgerissen?Sorry, es ginge in dem Fall um einen Spülkasten, der drinnen in einer Wand montiert wird und einen Drücker oben am Fenster hat.
Üblicherweise geht der Spülkasten (sein Gehäuse) selbst nicht kaputt, eher die Anschlüsse und die Mechanik im Kasten. Meist lassen sich diese Teile durch eine Wandöffnung austauschen, die im Normalbetrieb durch die Bedienplatte verdeckt wird. Vier Stunden könnten unter Umständen zustande kommen, wenn der Monteur erst losfahren und die passenden Teile beschaffen mußte, im Zweifel läßt man sich von seinem Handwerker eben erklären, wie die Stunden denn zusammengekommen sein sollen. Viel bringt das einem Kunden aber nicht, wenn er diese Zeit - auch und besonders wenn sie ihm zu lang erscheint - bereits quittiert hat. Denn damit hat er die vier Stunden Arbeitszeit nun mal anerkannt.
Wir waren nicht dabei, als das besprochen / vereinbart wurde. Es wäre denkbar, daß Herr B gesagt hat, daß ein neuer Spülkasten oder das neue "Innenleben" etwa 300 € kosten. Herr A hätte sich eben vor Auftragserteilung vergewissern müssen, ob der genannte Preis netto oder brutto zu verstehen ist und ob er die Installationsarbeiten einschließt. Das ist hier offenbar nicht geschehen. Ein belegbares Kostenangebot scheint Herrn A nicht vorzuliegen, so daß es ihm auch kaum gelingen dürfte Beweis zu führen, daß ein niedrigerer Preis verbindlich vereinbart war.Sorry, aber der Preis von 850 Euro wurde eben nicht vereinbart.
Die Aussage von Herrn B war doch etwa 300 Euro...
Für die Zukunft wäre Herrn A zu empfehlen, nach Möglichkeit mehrere schriftliche Kostenangebote einzuholen und kritisch zu hinterfragen, ob der von den Handwerkern vorgeschlagene Umfang der Arbeiten wirklich notwendig ist, um den gewünschten Zustand herzustellen.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Nochmals vielen Dank für die hilfreichen und für mich ganz neuen Infos!
Die ganze vordere Gipswand musste wegen der Feuchtigkeit abgerissen und danach wieder gemacht und gefliest werden, da sie anders angeblich nicht getrocknet werden kann.
Können 6 Stunden rein technisch gesehen für Abbau des alten Spülkastens und Einbau des neuen plausibel sein?
(Obwohl der ganze Umbau offensichtlich gar nicht erforderlich war)
Ist die Anerkennung der Arbeitsstunden durch die Unterschrift des Leistungsnachweises nicht mehr änderbar? Ich möchte dem Monteur nichts unterstellen und ihn auch nicht beleidigen, aber keiner doch weiß, ob er da oben im DG diese ganzen 6 Stunden gearbeitet bzw. wirklich benötigt hatte.
Man lernt nie aus...
Heißt das, dass die Aussage von Herrn B bzgl. Notwendigkeit des neuen Spülkastens falsch war?Etienne777 hat geschrieben:Direkt bei der Versicherung nicht. Aber er muß schon dafür sorgen, daß er Mängel beseitigt oder beseitigen läßt, die in seinen Verantwortungsbereich fallen... Letztlich muß dafür gesorgt werden, daß der Mangel beseitigt wird, der absehbar zu weiteren Schäden führen dürfte. Das muß aber nicht einen neuen Spülkasten bedeuten, wenn es auch günstigere Alternativen gibt, beispielsweise den Austausch der schadhaften Teile.
Im Kasten sieht man von oben ein Rohr, das Wasser einführt. Dieses Rohr stand zum Teil ständig unter Wasser, angeblich wegen der schlechten Konstruktion des Spülkastens. Draußen an der Stelle, wo dieses Rohr durch die Wand des Kastens verläuft, tropfte es.Etienne777 hat geschrieben:Also um ein Vorwandelement bzw. dessen Spülkasten. Nun ist die Frage, was daran konkret defekt war und was wirklich erneuert worden ist.
Um einen derartigen in einer Wand verbauten Kasten komplett zu tauschen, muß man normalerweise die ganze Wand aufreißen. Davon war hier nicht die Rede. Wurde die Wand aufgerissen?
Die ganze vordere Gipswand musste wegen der Feuchtigkeit abgerissen und danach wieder gemacht und gefliest werden, da sie anders angeblich nicht getrocknet werden kann.
Sorry, ich hatte mich vertippt: es war die Zeit von 7:30 (Kommen) bis 13:30 (Gehen) d.h. doch 6 Stunden.Etienne777 hat geschrieben:Vier Stunden könnten unter Umständen zustande kommen, wenn der Monteur erst losfahren und die passenden Teile beschaffen mußte, im Zweifel läßt man sich von seinem Handwerker eben erklären, wie die Stunden denn zusammengekommen sein sollen. Viel bringt das einem Kunden aber nicht, wenn er diese Zeit - auch und besonders wenn sie ihm zu lang erscheint - bereits quittiert hat. Denn damit hat er die vier Stunden Arbeitszeit nun mal anerkannt.
Können 6 Stunden rein technisch gesehen für Abbau des alten Spülkastens und Einbau des neuen plausibel sein?
(Obwohl der ganze Umbau offensichtlich gar nicht erforderlich war)
Ist die Anerkennung der Arbeitsstunden durch die Unterschrift des Leistungsnachweises nicht mehr änderbar? Ich möchte dem Monteur nichts unterstellen und ihn auch nicht beleidigen, aber keiner doch weiß, ob er da oben im DG diese ganzen 6 Stunden gearbeitet bzw. wirklich benötigt hatte.
Ja, das stimmt absolut.Etienne777 hat geschrieben:Es wäre denkbar, daß Herr B gesagt hat, daß ein neuer Spülkasten oder das neue "Innenleben" etwa 300 € kosten. Herr A hätte sich eben vor Auftragserteilung vergewissern müssen, ob der genannte Preis netto oder brutto zu verstehen ist und ob er die Installationsarbeiten einschließt. Das ist hier offenbar nicht geschehen.
Ja, vielen Dank.Etienne777 hat geschrieben: Ein belegbares Kostenangebot scheint Herrn A nicht vorzuliegen, so daß es ihm auch kaum gelingen dürfte Beweis zu führen, daß ein niedrigerer Preis verbindlich vereinbart war.
Für die Zukunft wäre Herrn A zu empfehlen, nach Möglichkeit mehrere schriftliche Kostenangebote einzuholen und kritisch zu hinterfragen, ob der von den Handwerkern vorgeschlagene Umfang der Arbeiten wirklich notwendig ist, um den gewünschten Zustand herzustellen.
Man lernt nie aus...
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Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Das kann ich nicht beurteilen, ich bin kein Installateur.Heißt das, dass die Aussage von Herrn B bzgl. Notwendigkeit des neuen Spülkastens falsch war?
Das halte ich für zutreffend. Zum Austausch des Spülkastens - so er tatsächlich notwendig gewesen sein sollte - hätte die Trockenbauwand ohnehin aufgerissen werden müssen.Die ganze vordere Gipswand musste wegen der Feuchtigkeit abgerissen und danach wieder gemacht und gefliest werden, da sie anders angeblich nicht getrocknet werden kann.
Mit Aufreißen der Wand sicherlich. Es kann aber dahinstehen, denn quittiert ist quittiert.Können 6 Stunden rein technisch gesehen für Abbau des alten Spülkastens und Einbau des neuen plausibel sein?
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Vielen Dank für die ausführlichen und schnellen Antworten!!!
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Nochmals Danke, ich habe versucht in einem anderen "korrekten" Forum das Thema zu besprechen, aber der Moderator ktown hat es geschlossen.Etienne777 hat geschrieben:...Was der Versicherte sich dann für Reparaturmaßnahmen aufschwatzen läßt, ist keine versicherungsrechtliche Angelegenheit und auch keine Frage eines Wasserschadens. Es ist eine Frage einer Instandsetzungsarbeit, für die vorliegend ein Werkvertrag geschlossen wurde...
viewtopic.php?f=46&t=279152&p=1811632#p1811632
Daher wieder hier...
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Nochmals vielen Dank!
Noch eine Frage zu den Materialkosten des Handwerkers:
In der Rechnung sind mehrere Positionen aufgelistet, insgesamt etwa 470 Euro.
Wenn man diese bei einem der üblichen Baumärkten kaufen möchte, würde es insgesamt nur 300 Euro kosten.
Auf die telefonische Anfrage diesbezüglich sagt der Handwerker, dass er seine Materialkosten bzw. Artikel-Preise in seinen Rechnungen selbst bestimmen darf, da er aus seinem Geschäft auch einen Gewinn machen möchte.
Darf ein Handwerker das wirklich?
Was würde dann als der Materialwert gelten, die üblichen Preise in den Baumärkten oder die um etwa 70% teueren Preise in der Rechnung?
Noch eine Frage zu den Materialkosten des Handwerkers:
In der Rechnung sind mehrere Positionen aufgelistet, insgesamt etwa 470 Euro.
Wenn man diese bei einem der üblichen Baumärkten kaufen möchte, würde es insgesamt nur 300 Euro kosten.
Auf die telefonische Anfrage diesbezüglich sagt der Handwerker, dass er seine Materialkosten bzw. Artikel-Preise in seinen Rechnungen selbst bestimmen darf, da er aus seinem Geschäft auch einen Gewinn machen möchte.
Darf ein Handwerker das wirklich?
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Charon- hat geschrieben:
...Ansonsten sind unterschiedliche Ausgänge möglich, der wahrscheinlichste wäre m.E. nach, dass der Kunde den Materialwert des verbauten Teils zahlen muss (immerhin hat er dieses Teil ja in Eigentum genommen und verwendet) und alle anderen Rechnungsbeträge wie Arbeitsstunden und Anfahrt hinfällig werden.
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Hiermit ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dass man die Sachlage hätte anders und somit günstiger lösen können, darauf muss der Handwerker nicht hinweisen und das es eventuell die Einbauteile im Baumarkt günstiger gibt, ist auch nebensächlich.Teamplay hat geschrieben:Er zeigt diesen Riß Herrn A und sagt, dass man in so einem Fall den alten Spülkasten nicht reparieren sondern durch einen qualitativ besseren ersetzten muss, was allerdings durch die Versicherung nicht übernommen wird. Die Kosten für so einen guten Kasten sollen bei etwa 300 Euro liegen. Seine Firma könnte den Kasten ersetzten. Herr A sagt, dass er damit einverstanden ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Ja, natürlich. Nennt sich Wagnis und Gewinn. Jeder Wiederverkäufer, das ist der Handwerker in dem Moment, wirft gewisse Prozente auf den Einkaufspreis drauf. In manchen Branchen (Bekleidung) sind das auch mal über 100% gegenüber dem Einkaufspreis.Teamplay hat geschrieben:...Darf ein Handwerker das wirklich?...
Viele Grüße Dig
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
was genau? von seiner Arbeit leben? die Materialkosten nicht zum Einkaufspreis abgeben?Teamplay hat geschrieben:Nochmals vielen Dank!
Noch eine Frage zu den Materialkosten des Handwerkers:
In der Rechnung sind mehrere Positionen aufgelistet, insgesamt etwa 470 Euro.
Wenn man diese bei einem der üblichen Baumärkten kaufen möchte, würde es insgesamt nur 300 Euro kosten.
Auf die telefonische Anfrage diesbezüglich sagt der Handwerker, dass er seine Materialkosten bzw. Artikel-Preise in seinen Rechnungen selbst bestimmen darf, da er aus seinem Geschäft auch einen Gewinn machen möchte.
Darf ein Handwerker das wirklich?
Es sollte sich langsam herumsprechen, weshalb Baumärkte, Discounter, Supermärkte etc. andere Preise haben, als der Einzelhandel bzw. hier der Handwerker.Teamplay hat geschrieben:Was würde dann als der Materialwert gelten, die üblichen Preise in den Baumärkten oder die um etwa 70% teueren Preise in der Rechnung?
Es gilt das, was auf der Rechnung steht, so lange es nicht so viel höher im Vergleich zum allgemeinen Markt - nicht superbillige Baumärkte- ist und damit als Wucher zu sehen ist.
Hat der Kunde vorher keinen Kostenvoranschlag erhalten?
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Sind Großhandelpreise für Handwerker vielleicht teurer als Endkundenpreise in Baumärkten?winterspaziergang hat geschrieben: die Materialkosten nicht zum Einkaufspreis abgeben?
Was heißt "viel höher" und welche Geschäfte gehören "zum allgemeinen Markt"?winterspaziergang hat geschrieben: Es gilt das, was auf der Rechnung steht, so lange es nicht so viel höher im Vergleich zum allgemeinen Markt - nicht superbillige Baumärkte- ist und damit als Wucher zu sehen ist.
Gehören z.B. B**markt oder H**nbach zu "superbilligen" oder zu "allgemeinen"?
Keinen.winterspaziergang hat geschrieben: Hat der Kunde vorher keinen Kostenvoranschlag erhalten?
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Sicherlich nicht. Aber sie verkennes hier das Geschäft des Handwerkers.Teamplay hat geschrieben:...Sind Großhandelpreise für Handwerker vielleicht teurer als Endkundenpreise in Baumärkten?...
Jeder Angestellte will bezahlt werden. Neben den Bruttolohn kommen noch Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung hinzu. Weiterhin Haftpflichtversicherung, Strom, Gas, Wasser, Sprit, Abschreibungen für Autos, Werkzeug, PC, Programme, Einrichtung, usw. Die Urlaubstage müssen "zurückgelegt" werden, die Sekretärin und der Chef wollen auch bezahlt werden. Evtl. ist sogar eine Weiterbildung drin. Der Handwerker muss Rücklagen bilden für Reklamationen oder Regress. Und auch wenn mal weniger zu tun ist wollen die Angestellten bezahlt werden. Die Liste ist sicherlich nicht abschließend.
All die Kosten kann der Chef nun auf den Stundenlohn umlegen oder auf das Material oder er findet einen gesunden Mittelweg und mischt das eben.
Es ist in ihrer Situation sicherlich sehr ärgerlich. Die Fehler sollten sie aber bei sich selbst suchen:
- vom Handwerker bequatschen lassen
- die Vorschläge nicht hinterfragt
- mündlichen Auftrag erteilt
- nicht vorher informiert
- keinen Kostenvoranschlag erstellen lassen
- keine Kontrolle der Handwerker
- im Nachgang sich in einem Forum "schlau" machen
Viele Grüße Dig
Re: Gebäudeversicherung und Wasserschaden. Wie ist richtig?
Es ist letztlich unerheblich, zu welchem Preis hier der Handwerker einkauft.Teamplay hat geschrieben:Sind Großhandelpreise für Handwerker vielleicht teurer als Endkundenpreise in Baumärkten?
Es wurde ohne Kostenvoranschlag ein Auftrag erteilt und man wundert sich nun, dass es erheblicher teurer ist als erwartet und meint nun Baumarktprodukte mit Produkten des Handwerker vergleichen zu können. Das wäre so, als wenn man sich über den Preis eines Tafelgeschirrs beschweren will und als Vergleich die Preise des Discounters heran zieht. Klar! Beides ist Geschirr und auf beidem kann man sicherlich gleich gut essen und trotzdem liegen Welten in Herstellung und Qualität.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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