Ja, das stimmt, das sollte zumindest einen wahren Demokraten nachdenklich machen. Man stelle sich mal vor, fünf Leute täten sich zusammen und entschieden, einen Typen zu vermöbeln. Das wäre dann eine Fünf-Sechstel-Mehrheit. Also Fäuste hoch?freemont hat geschrieben:Ja, in einer Demokratie ist das maßgeblich.Nordland hat geschrieben:... Das war ja überraschend. Eine Mehrheit ...
"Mehrheit" waren i.Ü. alle, ausnahmslos alle anwesenden Abgeordneten, die beiden Enthaltungen kamen von den fraktionslosen AfD-Abgeordneten. Als Demokrat sollte einen das sehr nachdenklich machen.
Mehrheiten sind in der Demokratie essenziell, nicht jedoch, wenn es um die Grundrechte anderer geht. Ebenso, wie der Vermöbelte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit genießt, genießen alle Abgeordneten ihr Rederecht. Auch wenn es viele hier ungern hören und es gerne eingeschränkt oder abgeschafft sähen: [Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Der Schutzzweck potenzieller Ordnungsmaßnahmen ist daher auch eng umrissen. Auf keinen Fall sollen Ordnungsmaßnahmen dazu dienen, unliebsame Meinungen abzuwürgen. Wer selbst eine ungesteuerte Zuwanderung befeuert, durch die de facto auch viele Menschen mit archaischem Frauenbild und folglich auch viele verhüllte, islamo-uniformierte Frauen zu uns kommen, und dann der Wählerschaft vormacht, man könne damit etwas gegen den Fachkräftemangel oder die angeblich unsichere Rente tun, der reagiert natürlich dünnhäutig auf entsprechende Kritik.
Dem BVerfG wird daher, selbst wenn es wollte, überhaupt keinen rechtlichen Anlass finden, den Ordnungsruf zu bestätigen. Auch hier hat ja keiner von euch auch nur im Ansatz ein Kriterium nennen können, das Weidel verletzt hätte (zB das Funktionieren der parlamentarischen Arbeit).
Besonders bitter: Der AfD stünde eigentlich ein Vizepräsidents-Posten zu. Das haben unsere Muster-Demokraten der Altparteien jedoch zu verhindern gewusst. Und das nutzen sie jetzt aus und hetzen gegen nicht ohne Grund gewählte Abgeordnete der AfD-Fraktion.