Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übernehme
Moderator: FDR-Team
Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übernehme
Hallo,
in den 70Jahren zog meine Nachbarin gemeinsam mit ihrem Mann und 2 Kindern in ein 2 Familien Haus. Gebäude und Hausrat wurden abgeschlossen. Nach der Wiedervereinigung blieben die Verträge bestehen, nur der Versicherer änderte sich. Mittlerweile ist der Mann verstorben, die Tochter ausgezogen und die Frau lebt mit ihrem Sohn gemeinsam in dem Haus. Es gibt keine Einliegerwohnung, alle Räume werden gemeinsam genutzt.
Nach einem Blitzschlag wurde der Router und die Telefonanlage zerstört. Als der Sohn den Schaden der Versicherung meldete, erklärte der Mitarbeiter das diese Art von Schaden mitversichert wäre, er sich aber nicht vorstellen kann das eine 86jährige Frau mit Schlaganfall und daraus resultierender Halbseitenlähmung das Internet und das Telefon nutzt. Indirekt unterstellte der Mitarbeiter dem Sohn Versicherungsbetrug. Die Frau ist auf ein funktionierendes Telefon angewiesen, mit einem Handy kann sie nicht umgehen, da die Tasten zu klein sind. Auch nutzt sie das Internet, um sich z.b. Bücher herunter zuladen Der Sohn hat im Router bestimmte Telefonnummern gesperrt, da die Frau sich sonst etwas aufschwatzen lässt.
In der Police steht immer noch der verstorbene Mann. Der Sohn hat eine "Generalvollmacht", da die Frau das Haus nicht mehr verlassen kann, um sich um solche Sachen zu kümmern.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im voraus für die helfenden Antworten.
in den 70Jahren zog meine Nachbarin gemeinsam mit ihrem Mann und 2 Kindern in ein 2 Familien Haus. Gebäude und Hausrat wurden abgeschlossen. Nach der Wiedervereinigung blieben die Verträge bestehen, nur der Versicherer änderte sich. Mittlerweile ist der Mann verstorben, die Tochter ausgezogen und die Frau lebt mit ihrem Sohn gemeinsam in dem Haus. Es gibt keine Einliegerwohnung, alle Räume werden gemeinsam genutzt.
Nach einem Blitzschlag wurde der Router und die Telefonanlage zerstört. Als der Sohn den Schaden der Versicherung meldete, erklärte der Mitarbeiter das diese Art von Schaden mitversichert wäre, er sich aber nicht vorstellen kann das eine 86jährige Frau mit Schlaganfall und daraus resultierender Halbseitenlähmung das Internet und das Telefon nutzt. Indirekt unterstellte der Mitarbeiter dem Sohn Versicherungsbetrug. Die Frau ist auf ein funktionierendes Telefon angewiesen, mit einem Handy kann sie nicht umgehen, da die Tasten zu klein sind. Auch nutzt sie das Internet, um sich z.b. Bücher herunter zuladen Der Sohn hat im Router bestimmte Telefonnummern gesperrt, da die Frau sich sonst etwas aufschwatzen lässt.
In der Police steht immer noch der verstorbene Mann. Der Sohn hat eine "Generalvollmacht", da die Frau das Haus nicht mehr verlassen kann, um sich um solche Sachen zu kümmern.
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
1.) Auf das Vorstellungsvermögen eines Mitarbeiters der Versicherung kommt es nicht an.
2.) Abgesehen davon scheint der Mitarbeiter aber die grundsätzliche Einstandspflicht seiner Versicherungsgesellschaft nicht abzustreiten. Das hieße, das Risiko ist offenbar versichert.
3.) Auch eine 86-jährige alte Dame darf eine Telefonanlage und einen Router besitzen. Den Router braucht man mittlerweile ja immer öfter, um überhaupt noch telefonieren zu können ("Internettelefonie"). Die Telefongesellschaften bieten nach meiner Kenntnis inzwischen keine analogen Telefonanschlüsse mehr an und stellen Bestandskunden sukzessive auf Internettelefonie um, teils sogar unter Druck (Kündigung).
4.) Maßgeblich ist, ob die Geräte einen nachweislichen Schaden erlitten haben und ob ein solcher Schaden im Versicherungsumfang enthalten ist.
5.) Versichert ist grundsätzlich aller Hausrat in einem Haushalt, solange keine Unterdeckung gegeben ist.
6.) Daß mehrere Personen in ein und dem selben Haushalt leben, ist normal. Ebenso ist es normal, daß nicht jedes Mitglied eines Haushalts eine separate Hausratversicherung abschließt, sondern alles über einen Vertrag läuft. Schließt Frau Hinzkunz eine Hausratversicherung ab, erstreckt sich diese auch auf den Rasierapparat ihres im selben Haushalt lebenden Mannes, den Schulranzen ihrer Tochter oder die Hantelbank ihres Sohnes. Diese Beispiele verdeutlichen, daß es nicht darauf ankommt, ob der Versicherungsnehmer jeden einzelnen Gegenstand auch persönlich nutzt oder nutzen könnte.
2.) Abgesehen davon scheint der Mitarbeiter aber die grundsätzliche Einstandspflicht seiner Versicherungsgesellschaft nicht abzustreiten. Das hieße, das Risiko ist offenbar versichert.
3.) Auch eine 86-jährige alte Dame darf eine Telefonanlage und einen Router besitzen. Den Router braucht man mittlerweile ja immer öfter, um überhaupt noch telefonieren zu können ("Internettelefonie"). Die Telefongesellschaften bieten nach meiner Kenntnis inzwischen keine analogen Telefonanschlüsse mehr an und stellen Bestandskunden sukzessive auf Internettelefonie um, teils sogar unter Druck (Kündigung).
4.) Maßgeblich ist, ob die Geräte einen nachweislichen Schaden erlitten haben und ob ein solcher Schaden im Versicherungsumfang enthalten ist.
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6.) Daß mehrere Personen in ein und dem selben Haushalt leben, ist normal. Ebenso ist es normal, daß nicht jedes Mitglied eines Haushalts eine separate Hausratversicherung abschließt, sondern alles über einen Vertrag läuft. Schließt Frau Hinzkunz eine Hausratversicherung ab, erstreckt sich diese auch auf den Rasierapparat ihres im selben Haushalt lebenden Mannes, den Schulranzen ihrer Tochter oder die Hantelbank ihres Sohnes. Diese Beispiele verdeutlichen, daß es nicht darauf ankommt, ob der Versicherungsnehmer jeden einzelnen Gegenstand auch persönlich nutzt oder nutzen könnte.
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Hä??? Was soll der Quatsch? Wenn der Schaden versichert ist, dann steht auch dem Versicherungsnehmer Geld zu. Egal ob er Telefon und Router wieder kauft, oder nicht.juliasusi hat geschrieben:Als der Sohn den Schaden der Versicherung meldete, erklärte der Mitarbeiter das diese Art von Schaden mitversichert wäre, er sich aber nicht vorstellen kann das eine 86jährige Frau mit Schlaganfall und daraus resultierender Halbseitenlähmung das Internet und das Telefon nutzt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Ich vermute, der Einwand des Versicherungsmitarbeiters bezog sich nicht auf etwaige Zweifel ob sich eine alte Dame vom Regulierungsbetrag wieder solche Geräte anschaffen wird. Vielmehr war der Gedanke wohl der, daß die defekten Geräte eigentumsrechtlich nicht der alten Dame zuzuordnen seien, sondern dem Sohn, und nicht zu dem (versicherten) Hausrat der alten Dame gehören.ktown hat geschrieben:Hä??? Was soll der Quatsch? Wenn der Schaden versichert ist, dann steht auch dem Versicherungsnehmer Geld zu. Egal ob er Telefon und Router wieder kauft, oder nicht.
Nur kommt es auch darauf nicht an, denn wenn die beiden einen gemeinsamen Haushalt führen, ist auch aller Hausrat in diesem Haushalt versichert (außer bei Unterdeckung), egal welches Mitglied dieses Haushalts die jeweilige Sache gekauft hat oder womöglich nur allein nutzt.
Jede abweichende Auslegung würde zu dem Ergebnis führen, daß trotz hinreichender Deckungssumme in Mehrpersonenhaushalten eine Regulierung von Schadensfällen regelmäßig daran scheitern würde, daß der Policeninhaber nicht nachweisen kann, daß ihm eine bestimmte zu Schaden gekommene oder in Verlust geratene Sache auch wirklich höchstpersönlich zuzuordnen und daher versichert ist.
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Ah....OK 

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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
In der Überschrift steht dass sich die Versicherung weigert den Schaden zu regulieren. Das kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt (noch) nicht erkennen. Man sollte der Versicherung mal schriftlich mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist und dass die Frau die Police automatisch übernimmt und dann den Schaden einreichen (Belege, Rechnungen, Angebote...Sachverhaltsschilderung was wodurch wann wo kaputt gegangen ist). Dann wird die Frau doch sehen wie sich die Versicherung positioniert. Schriftlich. Telefonate sind schön und gut für den Anfang, aber wenn die Versicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt dann macht die das schriftlich und begründet das auch. Dann weiß man als Versicherungsnehmer auch woran man ist und kann dann dagegen vorgehen (oder die Entscheidung akzeptieren). Geht es hier um die Gebäudesachversicherung?
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Sind dann die Versicherungsverträge noch wirksam?juliasusi hat geschrieben: In der Police steht immer noch der verstorbene Mann.
Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Bei der Gebäudeversicherung (die sich ja auf ein Objekt bezieht) sollte die Police weiterhin gültig sein. Bei einem Verkauf des Hauses z.B. gilt sie ja auch weiterhin. In den Versicherungsbedingungen sollte sowas auch stehen. Eine Meldepflicht dürfte schon bestehen.
Bei anderen Versicherungen wie Hausrat - keine Ahnung.
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Aber wird der Schaden nicht nur von der Hausrat gedeckt?
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Hab mal nachgelesen. Wenn der Erbe das Haus / die Wohnung weiter bewohnt dann übernimmt er auch den Hausratvertrag. Also wenn sich die Versicherung nicht an der bisherigen Nicht-Meldung der Änderung des Policeninhabers aufhängt wird das nicht das Problem sein (ist es laut Sachverhaltsschilderung ja auch nicht).
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Ich glaube darum geht es gar nicht. Es wird wohl infrage gestellt, dass Internetrouter und Telefon dem Versicherungsnehmer gehören und nicht dem sicherlich nicht mehr minderjährigen Sohn.lottchen hat geschrieben:Hab mal nachgelesen. Wenn der Erbe das Haus / die Wohnung weiter bewohnt dann übernimmt er auch den Hausratvertrag. Also wenn sich die Versicherung nicht an der bisherigen Nicht-Meldung der Änderung des Policeninhabers aufhängt wird das nicht das Problem sein (ist es laut Sachverhaltsschilderung ja auch nicht).
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Ja sicher, denn ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und tritt kraft Gesetzes in sämtliche Rechte und Pflichten ein, die vorher in Bezug auf den Erblasser galten.FM hat geschrieben:Sind dann die Versicherungsverträge noch wirksam?juliasusi hat geschrieben: In der Police steht immer noch der verstorbene Mann.
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Wenn es um "Erbe" geht, wäre der Sohn im Regelfall ja auch Gesamtrechtsnachfolger.
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Was für ein Mitarbeiter war das? Der Kunden-Hotline? Dort sitzen eher selten die Experten, keine für Versicherungsrecht und noch weniger medizinische Gutachter. Wenn man Pech hat ist das sogar ein ausgelagertes "Call-Center". Der 2. Anruf bringt dann oft eine ganz andere Infojuliasusi hat geschrieben: Nach einem Blitzschlag wurde der Router und die Telefonanlage zerstört. Als der Sohn den Schaden der Versicherung meldete, erklärte der Mitarbeiter das diese Art von Schaden mitversichert wäre, er sich aber nicht vorstellen kann das eine 86jährige Frau mit Schlaganfall und daraus resultierender Halbseitenlähmung das Internet und das Telefon nutzt.

Dem Mitarbeiter mit fehlender Vorstellung könnte man ja entgegnen, dass er überlegen kann, wieso man von Halbseitenlähmung spricht.
Bei bestehender Versicherung wie genannt, kann der Betreffende erstmal den Schaden und dessen Regulierung geltend machen. Wenn die schriftlich verweigern, kann man weitersehen.Wie ist die Rechtslage?
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
Für das Erbe nach seinem Vater nur, falls es keine abweichende Regelung (Berliner Testament) gab. Aber für den hier diskutierten Rechtsfall ist das ohne Belang, da jedenfalls zumindest die Ehefrau als Gesamtrechtsnachfolgerin des Erblassers an dessen Stelle trat. Es macht für den Versicherungsvertrag keinen Unterschied und das wendet die Versicherung ja auch gar nicht ein.FM hat geschrieben:Wenn es um "Erbe" geht, wäre der Sohn im Regelfall ja auch Gesamtrechtsnachfolger.
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