Versichert wäre auch ein Kinderhochstuhl, der sich noch in der Wohnung befindet, obwohl es seit Jahrzehnten keine Kinder mehr im Haushalt gibt, die ihn benutzen könnten. Es geht die Versicherung schlichtweg nichts an, warum der VN bestimmte Gegenstände in seinem Haushalt hat.Dem Mitarbeiter mit fehlender Vorstellung könnte man ja entgegnen, dass er überlegen kann, wieso man von Halbseitenlähmung spricht.
Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übernehme
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Re: Blitzschlag - Versicherung weigert sich Schaden zu übern
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