Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

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tomiitom1
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Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

Wie kann es sein, dass meine Bank bereits zwei Wochen nach einem negativen Schufaeintrag, mir bereits einen Brief schickt und mir mitteilt, dass ich jetzt einen negativen Eintrag habe. Die weiss ja vor mir bescheid. Werden Banken automatisch informiert? Ich habe keine Kredite oder sonstige Schulden bei Banken.
webelch
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von webelch »

Weil die Bank wohl automatisiert abfragt. Die Schufa hingegen meldet hingegen die Einträge und Änderungen gar nicht selbstständig an Verbraucher. Hier muss man schon selbst anfragen.
tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

Wenn man nicht wie in § 28a BDSG gefordert über den Eintrag informiert wurde und man trotzdem eingetragen wird, hat sich der Gläubiger in irgend einer Art Strafbar bzw. Haftbar gemacht? Schliesslich hat eine Eintragung ja weitreichende Folgen.
winterspaziergang

Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von winterspaziergang »

tomiitom1 hat geschrieben:Schliesslich hat eine Eintragung ja weitreichende Folgen.
Auch wenn es nach Korinthe klingt: Nicht die Eintragung hat weitreichende Folgen, sondern das vorherige Verhalten des Schuldners, das Anlass zur Eintragung gibt.
Stefanie145
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von Stefanie145 »

Da das Thema im Insolvenzrecht eingestellt ist, frage ich mich, ob es sich um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens handelt.

Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dürfte die Bank auch von dem Insolvenzverwalter / Treuhänder informiert worden sein, da Guthaben an den Verwalter auszuzahlen sind.
tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

winterspaziergang hat geschrieben:
tomiitom1 hat geschrieben:Schliesslich hat eine Eintragung ja weitreichende Folgen.
Auch wenn es nach Korinthe klingt: Nicht die Eintragung hat weitreichende Folgen, sondern das vorherige Verhalten des Schuldners, das Anlass zur Eintragung gibt.
Was die Frage nicht beantwortet.
webelch
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von webelch »

Welche Frage? Der Gläubiger dürfte sich im Vertrag mit dem Schuldner darauf geeinigt haben, dass ggfs Meldungen an die Schufa erfolgen.
tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

webelch hat geschrieben:Welche Frage? Der Gläubiger dürfte sich im Vertrag mit dem Schuldner darauf geeinigt haben, dass ggfs Meldungen an die Schufa erfolgen.
und wenn nicht?
ktown
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von ktown »

tomiitom1 hat geschrieben:
webelch hat geschrieben:Welche Frage? Der Gläubiger dürfte sich im Vertrag mit dem Schuldner darauf geeinigt haben, dass ggfs Meldungen an die Schufa erfolgen.
und wenn nicht?
was unwahrscheinlich ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

ktown hat geschrieben:
tomiitom1 hat geschrieben:
webelch hat geschrieben:Welche Frage? Der Gläubiger dürfte sich im Vertrag mit dem Schuldner darauf geeinigt haben, dass ggfs Meldungen an die Schufa erfolgen.
und wenn nicht?
was unwahrscheinlich ist.
Der Gläubiger hat gar keinen Vertrag mit dem Schuldner.
webelch
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von webelch »

tomiitom1 hat geschrieben:Der Gläubiger hat gar keinen Vertrag mit dem Schuldner.
Sondern? Wer hat denn da was für einen negativen Eintrag getätigt auf welcher Grundlage?

Die Schufa selbst nennt zB
Negative Informationen

Hinweise für nicht vertragsgemäßes Verhalten sind beispielsweise

- ein durch die Bank gekündigter Kredit
- Zahlungsausfälle
- Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen
SusanneBerlin
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Gläubiger hat gar keinen Vertrag mit dem Schuldner.
Dann können sie zueinander auch nicht in einer Gläöubiger-Schuldner-Beziehung sein.
Ohne Vertrag kein Austausch von Leistungen, ohne Leistungsverpflichtungt keine Schulden entstehen, ohne Schulden gibt es weder einen Schuldner noch einen Gläubiger.
Wenn man nicht wie in § 28a BDSG gefordert über den Eintrag informiert wurde und man trotzdem eingetragen wird, hat sich der Gläubiger in irgend einer Art Strafbar bzw. Haftbar gemacht? Schliesslich hat eine Eintragung ja weitreichende Folgen.
Wie kann es sein, dass meine Bank bereits zwei Wochen nach einem negativen Schufaeintrag, mir bereits einen Brief schickt und mir mitteilt, dass ich jetzt einen negativen Eintrag habe. Die weiss ja vor mir bescheid. Werden Banken automatisch informiert? Ich habe keine Kredite oder sonstige Schulden bei Banken.
Diese Frage wurde doch teilweise schon beantwortet: Die Bank fragt regelmäßig die Schufa-Daten ihrer Kunden ab und darf das auch, weil man als Kunde bei der Kontoeröffnung den AGB zugestimmt hat.

Also mal Butter bei die Fische:

Um was für eine Art Eintrag handelt es sich?
Wer ist Gläubiger der Forderung, wenn es nicht die Bank ist?

Welche Folgen leitet die Bank aus dem negativen Schufa-Eintrag ab?
Die schreiben Ihnen doch nicht ohne Grund, die müssen Sie nicht kostenlos über die Ergebnisse der Schufa-Abfrage informieren und tun es auch nicht, wenn sie aus dem Schufa-Eintrag nicht irgendwelche Konsequenzen ableiten und wegen dieser Konsequenzen schreibt Ihnen die Bank, um Ihnen dies mitzuteilen.

Oder heißt der Eintrag eventuell "Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von tomiitom1 wurde eröffnet"?
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von ktown »

Die kryptische Salamitaktik ist wieder perfekt. :evil:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von Evariste »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Der Gläubiger hat gar keinen Vertrag mit dem Schuldner.
Dann können sie zueinander auch nicht in einer Gläöubiger-Schuldner-Beziehung sein.
Ohne Vertrag kein Austausch von Leistungen, ohne Leistungsverpflichtungt keine Schulden entstehen, ohne Schulden gibt es weder einen Schuldner noch einen Gläubiger.
Naja, es könnte sein, dass das Vorliegen eines Vertrags strittig ist, warum auch immer.

Aber solange der TE nicht mit mehr Informationen rüberkommt, kann man nur raten.
idem
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von idem »

OT Mit vollständigen Informationen bestätigte sich aber womöglich nicht die bestehende eigene Auffassung bzw. würde eventuell nicht die erhoffte Antwort gegeben.

Aber das können Bankentrolle naturgemäß nicht verstehen. :christmas
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