Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt.
Es besteht eine Elementar-Gebäudeversicherung. Aufgrund eines Rückstaus wird ein im Keller verklebter Boden aufgeweicht und ist aus Sicht eines Trocknungsunternehmens zu tauschen,
da dieser nicht mehr zu retten ist. Unter dem verklebten Bodenbelag befindet sich der frühere Fliesenbelag, welcher damalig angeschliffen wurde und hierauf der jetzige Bodenbelag verklebt wurde.
Es gibt hierzu 2 Möglichkeiten, der Bodenbelag ist von einer Elementar-Hausratversicherung zu tragen, oder aber von einer Elementar-Gebäudeversicherung.
Wie ist die Rechtslage?
Hätte der Versicherte Anspruch auf einen Austausch von der bestehenden Elementar-Gebäudeversicherung ?
Vielen Dank
Gebäudeversicherung: Schaden durch Rückstau
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Re: Gebäudeversicherung: Schaden durch Rückstau
Den verklebten Bodenbelag sehe ich nicht als Hausrat an, sondern als Bestandteil des Gebäudes. Also ggf. ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Die Frage ist, ob ein solcher Schaden dort mit versichert ist, das läßt sich nur klären, indem man sich die Mühe macht, die Vertragsbedingungen genau zu studieren.
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