Hallo,
Wenn man bereits einen Anwalt eingeschaltet hat um jemanden (Schulleitung) wegen Aufsichtspflichtsverletzung bei einer minderjährigen Person anzuzeigen,
Eine (Straf-)Anzeige ist, wenn man einer Behörde einen Sachverhalt mitteilt, der Straftatbestände erfüllen könnte. Sollte die Staatsanwaltschaft den Verdacht aufgreifen wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Falls es zu einer Anklage kommt, ist der Ankläger ein Staatsanwalt, der Anzeigenerstatter wird eventuell als Zeuge geladen.
würde es "helfen" im Gericht zu gewinnen wenn die minderjährige Person wegen dieser Aufsichtspflichtsverletzung Depressionen entwickelt hat?
Sie wollen also nicht nur eine Bestrafung des Täters durch den Staat erreichen, sondern auch eine finanzielle Entschädigung erstreiten? Depressionen als Folge der Erduldung einer strafbaren Handlung sind natürlich schmerzensgeldwürdig. Also ja, es würde einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Wie alt ist die minderjährige Person?