Für mich ist das nicht offensichtlich. Den Handwerker können wir dazu nicht befragen. Jedenfalls ich traue mir nicht zu, auf der Grundlage einseitiger Tatsachenbehauptungen dazu Feststellungen zu treffen.Evariste hat geschrieben:Der Handwerker hätte den Kunden ausdrücklich auf die Abweichung hinweisen müssen, dies ist ist offensichtlich unterblieben.
Auch bin ich weiterhin der Ansicht, daß der Besteller mit seinen Einwänden nicht gehört werden kann. Der Hinweis auf eine etwaige Abweichung lag mindestens in der Entwurfsskizze. Die Zurverfügungstellung dieser Skizze dürfte sehr wahrscheinlich damit verbunden gewesen sein dem potentiellen Besteller sinngemäß zu sagen, "so könnte ich es Ihnen anbieten // so wäre es machbar, wäre das okay für Sie?". Der Tischler stellt dem potentiellen Besteller doch nicht ohne jeden Sinn einfach eine solche Skizze zur Verfügung, wenn über diese nicht Klärung angestrebt wurde, ob das der Kunde so nimmt oder nicht.
Ich sehe den Fall vergleichbar mit der Bestellung einer maßgefertigten Einbauküche, wo dem Kunden zur Veranschaulichung regelmäßig eine Skizze gezeigt wird, wie seine fertige Einbauküche aussehen würde und der Kunde dann entscheidet, ob er das so bestellt. Legen wir diesen Ablauf der Geschäftsanbahnung bei der Einbauküche zugrunde; die Einbauküche würde gefertigt und bei Lieferung der Einbauküche stellt sich der Besteller hin und sagt, so habe ich mir das nicht vorgestellt, ich nehme diese Einbauküche nicht ab.
Wenn sich ein Verbraucher dafür entscheidet, eine Haustür nicht unter persönlicher Beratung durch den Tischler zu erwerben und sich in natura Muster anzusehen, sondern auf dem Weg über das Internet, dann kann man es doch nicht dem Tischler anlasten, daß der Besteller diesen Weg gewählt hat und dann einerseits eine Skizze nicht deuten kann und andererseits nicht auf sein diesbezügliches Unvermögen hinweist und andere Erkenntnismöglichkeiten ausschöpft sondern das Angebotene bestellt. Ein Handwerker muß dem Kunden nicht seinen Hintern hinterhertragen, man darf erwarten, daß ein mündiger Kunde sich auch selbst darum bemüht zu überprüfen, ob das Angebotene mit seinen Vorstellungen übereinstimmt oder er das so nicht möchte.