Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

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Evariste
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Evariste »

Froggel hat geschrieben: Wenn man das zugrunde legt, hat die Lehrerin zwar nicht das Recht, die Hinzuziehung der Eltern zu verweigern,
Das wäre dann ja eine Antwort...

muss es aber auch nicht explizit gestatten.
Das ist dann egal.
Und was hätte es dem Kind auch geholfen, wenn es zwar das Recht hat, sich bei den Eltern zu melden, es sich aber den Weisungen der Lehrerin trotz Schmerzen beugt?
Naja, zu wissen, dass man gewisse Rechte hat, kann in solchen Situationen schon hilfreich sein...
winterspaziergang

Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von winterspaziergang »

ktown hat geschrieben:Werden die Schmerzen durch die Abholung besser? Oder ist man Privatpatient und hätte direkt beim Arzt einen Termin bekommen? Ich für meinen Teil kenne es nur so, dass man eventuell am Folgetag einen Termin bekommt.
Mal vom Umstand abgesehen, dass man in einer Unfallambulanz jederzeit aufkreuzen kann, geht die Überlegung, ob der Schüler gleich einen Termin bekommen hätte, an der Frage vorbei, ob die Lehrerin Ihre Fürsorgepflicht verletzt und ihre Kompetenzen grob überschritten hat.

Oder muss man neuerdings keine erste Hilfe mehr leisten, weil die meisten Menschen gesetzlich versichert sind und beim Arzt sowieso vielleicht erst am nächsten Tag oder später einen Termin bekommen werden?
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