Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitglieder

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Samsonundtiffy
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Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitglieder

Beitrag von Samsonundtiffy »

Guten Tag zusammen,

eine Gemeinschaft mit gemeinsamem Ziel besteht seit über 10 Jahren.
Es gibt ein Regelwerk, das aber keinerlei Ansprüche an eine Satzung erfüllt.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben und Organe gewählt.
Diese Organe waren bis vor wenigen Jahren mit permanenten Sitzen gefüllt, nach einem rechtlichen Problem wurde dieses Vorgehen beendet.

Nun zeichnet sich eine neuerliche Entwicklung hin zu permanenten Sitzen im Führungsorgan ab. Das Führungsorgan erhebt sich damit über die Mitgliederversammlung und es fällt Entscheidungen alleine. Es würde am ehesten einem Vereinsvorstand entsprechen, der aber über der Mitgliederversammlung steht.

Die Gemeinschaft verfügt über Kapital aus den Mitgliedsbeiträgen, trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr zu einem großen Mitgliedertreffen, ist aber sonst online organisiert.
Domain und Webspace des Internetauftritts gehören einem Mitglied, das die Gemeinschaft gründete und seine Position in dem Vorstand auch wieder festigen will. Diese Person ist praktisch die alleinige Führung und hat in allem das letzte Wort. Aus der Grundlage der Gründung und des Besitzes an Domain und Webspace leitet diese Person mit ihren Anhängern den Allmachtsanspruch ab.

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, einen rechtssicheren Status für die Gemeinschaft abzuleiten und ggf. auch Möglichkeiten der Mitglieder, den Besitz an Domain, Webspace und Internetauftritt zu übernehmen, um nicht die Grundlage der Gemeinschaft zu verlieren?

Freundliche Grüße
Tiffy
Spezi
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Spezi »

Meiner Meinung handelt es sich umn eine GbR oder BGB Gesellschaft (§§ 705–740 BGB)
Gruß Spezi
Samsonundtiffy
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Samsonundtiffy »

Ok, danke.

Ich meinte natürlich keine "Rechten Mitglieder", sondern die Rechte der Mitglieder. ^^
D.h. der Interpretation folgend wären alle Mitglieder gleichberechtigte Gesellschafter?
Spezi
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Spezi »

D.h. der Interpretation folgend wären alle Mitglieder gleichberechtigte Gesellschafter?
Wenn der (mündliche ?) Gesellschaftsvertrag( §§705/710 BGB) nichts anderes regelt ( § 709 Abs. 2 BGB ).
Gruß Spezi
Samsonundtiffy
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Samsonundtiffy »

Danke. Der originale "Vertrag" von vor zehn Jahren ist nicht mehr auseinanderzudröseln.
Aber vor einiger Zeit hatte die Gemeinschaft eigentlich eine Satzung beschlossen, um den Weg für einen e.V. zu ebnen, aber darüber hat sich der Vorstandsvorsitzende hinweggesetzt, die Pläne gestoppt und verabschiedet jetzt ein eigenes Regelwerk mit zementierter Macht.
Das ist wahrscheinlich viel zu kompliziert für so ein Forum. Wenn nicht sogar für jeden. ;)
SusanneBerlin
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von SusanneBerlin »

Der originale "Vertrag" von vor zehn Jahren ist nicht mehr auseinanderzudröseln.
Wieso? Ist der Vertrag so unverständlich geschrieben, dass keiner kapiert was damit gemeint ist?
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von khmlev »

Samsonundtiffy hat geschrieben:Aber vor einiger Zeit hatte die Gemeinschaft eigentlich eine Satzung beschlossen, um den Weg für einen e.V. zu ebnen, aber darüber hat sich der Vorstandsvorsitzende hinweggesetzt, die Pläne gestoppt und verabschiedet jetzt ein eigenes Regelwerk mit zementierter Macht.
Dann haben wir hier einen so genannten Vorverein, wenn die auf der Gründungsversammlung beschlossene Satzung die Eintragung in das Vereinsregister vorsah. Bis zur Eintragung in das Vereinsregister handelt es sich um einen nicht eingetragenen Verein.

Eine Satzungsänderung, auch eine Neufassung, kann nur von den Mitgliedern auf einer Mitgliederversammlung gefasst werden.

Sollte bis dato noch keine Gründungsversammlung statt gefunden haben, ist es eine GbR.
Gruß
khmlev
- out of order -
Samsonundtiffy
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Samsonundtiffy »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Der originale "Vertrag" von vor zehn Jahren ist nicht mehr auseinanderzudröseln.
Wieso? Ist der Vertrag so unverständlich geschrieben, dass keiner kapiert was damit gemeint ist?
Es gibt keinen schriftlichen originalen Vertrag, die Gründer damals haben sich mündlich geeinigt und es kursieren mindestens so viele Ansichten über diese Einigung wie es Gründer gibt. Einige Ansichten wechseln mit der Laune der Gründer.
Dann haben wir hier einen so genannten Vorverein, wenn die auf der Gründungsversammlung beschlossene Satzung die Eintragung in das Vereinsregister vorsah. Bis zur Eintragung in das Vereinsregister handelt es sich um einen nicht eingetragenen Verein
Kann eine Gründungsversammlung online stattfinden?
Spezi
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Spezi »

Kann eine Gründungsversammlung online stattfinden?
Als Fortsetzung des bisherigen "Vereins" müßte dies irgendwo festgehalten worden sein.
Wenig warscheinlich.
Gruß Spezi
Samsonundtiffy
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Samsonundtiffy »

Ok, danke soweit. Ich denke, wir haben die Grenzen eines Forums schon überschritten. :) Mal sehen, was ein Profi dazu sagt. Auch wenn alleine die Erklärungen sicher jede Erstberatung sprengen.
Spezi
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Re: Gemeinschaft seit über 10 Jahren, Form? Rechte Mitgliede

Beitrag von Spezi »

Meine Erfahrung in solchen Dingen wie "Vorstandswechsel" erzwingen sagt mir als Alleinkämpfer sinnlos.
Man muss sich um Mitstreiter kümmern welche standfest und auch bereit sind in einer Versammlung das Wort zu ergreifen.
Hinweis auf § 37 BGB.
Gruß Spezi
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