Widerspruch Prüfung

Moderator: FDR-Team

Morningstar
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Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Angenommen, die Prüflinge bekommen eine schlechte Note im Kolloquium ( NRW).
Die Schüler legen schriftlichen Widerspruch ein.
Wie genau würde es weiter gehen? An wen können sich Schüler wenden, um Hilfe zu erhalten, bzw. wie ist die Rechtslage?
SusanneBerlin
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist mit Kolloqium das mündliche Abitur gemeint?
Ansonsten bitte Schulform und Klassenstufe angeben, welches Kolloquium ist gemeint?

Eine bessere Note hätte wohl jeder gerne.
Warum glauben die Schüler, dass die Note nicht gerechtfertigt ist?
Grüße, Susanne
Morningstar
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Es geht um ein Kolloquium in der Erzieherausbildung.
Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig..Problem: Er kann dem Prüfer nicht in den Rücken fallen.......... :(
Keine schöne Lage für alle, aber man hat das Gefühl, dass der Prüfer in seiner Ehre gekränkt ist.
Zuletzt geändert von Morningstar am 27.06.18, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)
Was bedeutet diese Aussage unsalopp oder anders gefragt, wer war nicht im Thema? Die Prüflinge oder die Prüfungsfragen?
Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig.
Wo ist dann das Problem?
Grüße, Susanne
Morningstar
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Wie würde es denn weiter gehen, bzw. wie kann jeder sein Gesicht wahren?
FM
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von FM »

Man kann dagegen beim Verwaltungsgericht klagen. Je nach Landesrecht ist ein Vorverfahren bei der je nach Landesrecht zuständigen Behörde nötig oder eben nicht. Hilfe bekommt man bei einem Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Falls man Mitglied der GEW ist, auch dort. Und ja, das kostet was, wenn man verliert (bei der GEW nicht, aber beim Anwalt, und Rechtsschutz kann auch mangels Erfolgsaussicht abgelehnt werden).

Gerade bei mündlichen Prüfungen ist es eher schwierig, dass der meist wenig berufserfahrene Prüfling dem meist sehr berufserfahrenem Prüfungsausschuss Fehler nachweist.
Morningstar
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Berufserfahren sind da aber doch eher die Ausbilder?!!
Was wäre mit dem einsichtigen Lehrer?
Gammaflyer
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Gammaflyer »

Der Lehrer hat da letztlich wenig zu sagen.

Man fechtet die Prüfung bzw. ihr Ergebnis als solches an.
Der Ausbilder und seine Meinung ist da nicht "gegenständlich".
Morningstar
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Das war auch nur die Antwort auf die Aussage zur Berufserfahrung.
SusanneBerlin
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von SusanneBerlin »

In der Prüfungsausschuss kommt man auch nur mit langjähriger Berufserfahrung.
Grüße, Susanne
Morningstar
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Wo und wann fechtet man das Ergebnis an? ( Widerspruch ist ja schon eingelegt).
SusanneBerlin
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Widerspruch ist wirkungslos. Was man tun muss, steht in der Antwort von FM.
Grüße, Susanne
Morningstar
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Morningstar »

Ach so, im Internet steht es so, dass man erst mit dem Widerspruch beginnt.
Okay, danke!
SusanneBerlin
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von SusanneBerlin »

Gut dass wir nicht das Internet sind.
Grüße, Susanne
Kobayashi Maru
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Re: Widerspruch Prüfung

Beitrag von Kobayashi Maru »

SusanneBerlin hat geschrieben:Gut dass wir nicht das Internet sind.
:lol:
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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