Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Moderator: FDR-Team
Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Hi, ich hoffe hier ist die Frage richtig.
Bei einem Sturm "erschlägt" ein Baum ein geparktes Auto.
Die Versicherung erstattet den Schätzpreis minus Mehrwertsteuer.
Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Wo kann man das nachlesen ?
Danke schon mal
Bei einem Sturm "erschlägt" ein Baum ein geparktes Auto.
Die Versicherung erstattet den Schätzpreis minus Mehrwertsteuer.
Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Wo kann man das nachlesen ?
Danke schon mal
Liebe Grüße
Egon
Egon
Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Google weiß es.
Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
nur, nicht alles was google weiß, ist wahridem hat geschrieben:Google weiß es.
Liebe Grüße
Egon
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Eine Privatperson kann doch gar keine MWSt auf der Quittung ausweisen..
Grüße, Susanne
Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Susanne scheint Google zu haben.
Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
egon(II) hat geschrieben:nur, nicht alles was google weiß, ist wahridem hat geschrieben:Google weiß es.
Bleiben denn nach dieser Grundsatz-Entscheidung noch Fragen:
https://lexetius.com/2005,1221
"Konkrete Schadensabrechnung", das Wesentliche ist also, dass der Ersatzkauf real, tatsächlich stattgefunden hat und die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung nachgewiesen werden können.
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Und was heißt das jetzt für die Frage des TE? Zur Erinnerung, die Frage lautete:freemont hat geschrieben:"Konkrete Schadensabrechnung", das Wesentliche ist also, dass der Ersatzkauf real, tatsächlich stattgefunden hat und die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung nachgewiesen werden können.
Wenn der bezahlte Kaufpreis an den Privatverkäufer höher oder mindestens genauso hoch ist als die Schadensschätzung mit MWSt, kann der Geschädigte die zunächst einbehaltene MWSt dann von der Versicherung herausverlangen?egon(II) hat geschrieben:Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Grüße, Susanne
Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
SusanneBerlin hat geschrieben:Und was heißt das jetzt für die Frage des TE? Zur Erinnerung, die Frage lautete:freemont hat geschrieben:"Konkrete Schadensabrechnung", das Wesentliche ist also, dass der Ersatzkauf real, tatsächlich stattgefunden hat und die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung nachgewiesen werden können.Wenn der bezahlte Kaufpreis an den Privatverkäufer höher oder mindestens genauso hoch ist als die Schadensschätzung mit MWSt, kann der Geschädigte die zunächst einbehaltene MWSt dann von der Versicherung herausverlangen?egon(II) hat geschrieben:Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Das ist ein Missverständnis. Der Leitsatz des o.g. Urteils, mit dem der BGH 2 ältere Urteile konkretisiert hatte, die Verwirrung gestiftet hatten lautet:
Dem TE wurde von der Versicherung die Mehrwertsteuer vom Brutto-Wiederbeschaffungswert im Gutachten abgezogen.BGB § 249
Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges – unter Abzug des Restwertes – ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 – VI ZR 109/03 – BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 – VI ZR 267/03 – VersR 2004, 927).
BGH, Urteil vom 1. 3. 2005 – VI ZR 91/04;
Entweder weil der Versicherer bauernschlau hofft, dass sich der Geschädigte damit zufrieden gibt. Oder weil der Geschädigte zunächst den abstrakten Schadensersatz gewählt hatte, weil er sich kein neues Auto kaufen wollte, also gar keine Mehrwertsteuer angefallen ist.
Der TE fragt jetzt, was ist denn nun, wenn ich mir ein neues (gebrauchtes) Ersatzfahrzeug kaufe. Antwort:Er kann "die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges – unter Abzug des Restwertes – ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an"
Also im Klartext, die Versichrung muss ggf. die einbhaltenn 19% nachzahlen. Obergrenze ist der Butto-Wiederbeschaffungswert ./. Restwert.
Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf
Danke für den Link und die Ausführungen
LG
LG
Liebe Grüße
Egon
Egon
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