Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

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egon(II)
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Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von egon(II) »

Hi, ich hoffe hier ist die Frage richtig.
Bei einem Sturm "erschlägt" ein Baum ein geparktes Auto.
Die Versicherung erstattet den Schätzpreis minus Mehrwertsteuer.

Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Wo kann man das nachlesen ?

Danke schon mal
Liebe Grüße
Egon
idem
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von idem »

Google weiß es.
egon(II)
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von egon(II) »

idem hat geschrieben:Google weiß es.
nur, nicht alles was google weiß, ist wahr :)
Liebe Grüße
Egon
SusanneBerlin
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von SusanneBerlin »

Eine Privatperson kann doch gar keine MWSt auf der Quittung ausweisen..
Grüße, Susanne
idem
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von idem »

Susanne scheint Google zu haben. :lol:
freemont
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von freemont »

egon(II) hat geschrieben:
idem hat geschrieben:Google weiß es.
nur, nicht alles was google weiß, ist wahr :)

Bleiben denn nach dieser Grundsatz-Entscheidung noch Fragen:

https://lexetius.com/2005,1221

"Konkrete Schadensabrechnung", das Wesentliche ist also, dass der Ersatzkauf real, tatsächlich stattgefunden hat und die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung nachgewiesen werden können.
SusanneBerlin
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von SusanneBerlin »

freemont hat geschrieben:"Konkrete Schadensabrechnung", das Wesentliche ist also, dass der Ersatzkauf real, tatsächlich stattgefunden hat und die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung nachgewiesen werden können.
Und was heißt das jetzt für die Frage des TE? Zur Erinnerung, die Frage lautete:
egon(II) hat geschrieben:Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Wenn der bezahlte Kaufpreis an den Privatverkäufer höher oder mindestens genauso hoch ist als die Schadensschätzung mit MWSt, kann der Geschädigte die zunächst einbehaltene MWSt dann von der Versicherung herausverlangen?
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von freemont »

SusanneBerlin hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:"Konkrete Schadensabrechnung", das Wesentliche ist also, dass der Ersatzkauf real, tatsächlich stattgefunden hat und die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung nachgewiesen werden können.
Und was heißt das jetzt für die Frage des TE? Zur Erinnerung, die Frage lautete:
egon(II) hat geschrieben:Wird jetzt ein Fahrzeug als Wiederbeschaffung von einer Privatperson (Händler vermittelt nur) erworben, hat dann der Geschädigte einen Anspruch auf die nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer ?
Wenn der bezahlte Kaufpreis an den Privatverkäufer höher oder mindestens genauso hoch ist als die Schadensschätzung mit MWSt, kann der Geschädigte die zunächst einbehaltene MWSt dann von der Versicherung herausverlangen?

Das ist ein Missverständnis. Der Leitsatz des o.g. Urteils, mit dem der BGH 2 ältere Urteile konkretisiert hatte, die Verwirrung gestiftet hatten lautet:
BGB § 249
Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges – unter Abzug des Restwertes – ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 – VI ZR 109/03 – BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 – VI ZR 267/03 – VersR 2004, 927).

BGH, Urteil vom 1. 3. 2005 – VI ZR 91/04;
Dem TE wurde von der Versicherung die Mehrwertsteuer vom Brutto-Wiederbeschaffungswert im Gutachten abgezogen.

Entweder weil der Versicherer bauernschlau hofft, dass sich der Geschädigte damit zufrieden gibt. Oder weil der Geschädigte zunächst den abstrakten Schadensersatz gewählt hatte, weil er sich kein neues Auto kaufen wollte, also gar keine Mehrwertsteuer angefallen ist.

Der TE fragt jetzt, was ist denn nun, wenn ich mir ein neues (gebrauchtes) Ersatzfahrzeug kaufe. Antwort:Er kann "die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges – unter Abzug des Restwertes – ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an"

Also im Klartext, die Versichrung muss ggf. die einbhaltenn 19% nachzahlen. Obergrenze ist der Butto-Wiederbeschaffungswert ./. Restwert.
egon(II)
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Re: Mehrwertsteuer Erstattung bei Privatkauf

Beitrag von egon(II) »

Danke für den Link und die Ausführungen

LG
Liebe Grüße
Egon
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