Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Terse
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Terse »

Jurinator hat geschrieben: „A gibt dem B die Schuld“ ist eben etwas völlig Anders als „A suchte die Schuld beim B“.
Den Unterschied sollten sie bitte noch erklären. Ich sehe nicht, dass Aussage 1 im Inhalt etwas Anderes ist, als Aussage 2 und ich denke so geht es allen hier, was zu den Beiträgen geführt hat, bei denen sie sich unverstanden fühlen.
SusanneBerlin
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn Ihnen der sprachliche Unterschied so wichtig ist, sollten Sie einen Sprachwissenschaftler bemühen und sich nicht auf Ihre eigene Interpretation verlassen.
„A gibt dem B die Schuld“ ist eben etwas völlig Anders als „A suchte die Schuld beim B“.
Die hier mitschreibenden konnten jedenfalls nicht erkennen, dass die Wiedergabe des Motivs mit „A suchte die Schuld beim B“ eine Verunglimpfung des Verstorbenen darstellt während die Formulierung „A gibt dem B die Schuld“ keine Verunglimpfung enthält.
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Jurinator »

J.A. hat geschrieben:
Nichts Anderes wollte er als Grund finden oder gelten lassen. Und mit dem Ergebnis dieser falschen Analyse dann seine Selbstjustiz rechtfertigen/begründen. Also wenn das keine „schwere Kränkung“ ist, was dann? Denn der StA macht aus dem A einen Irren oder bösartigsten Menschen, wo doch womöglich der Fall völlig anders gelagert ist(s.O.)
...Welche "Anderslagerung des Falles" schwebt Ihnen denn vor, die die Aussage "Er suchte die Schuld offenbar beim Arzt" zu einer Verunglimpfung (im Sinne des 189 StGB) machen würde?....
ERGÄNZUNG 9.28h/hab was vergessen:
Sie zitieren mich, aber haben das Zitierte offenbar nichtmal gelesen. Denn die Antwort auf Ihre Frage steht im Zitat, im Zitat steht "(s.O.)". Ich möchte noch hinzufügen: Womöglich ist die Behandlung (oder "Behandlung"?) derart abgelaufen, das jeder Patient und jeder Aussenstehende bei verständiger Würdigung zur Einschätzung gelangen würde: Da wurde eine Sauerei am A begangen. Und dann darf man nicht schreiben "A suchte die Schuld beim B", das ist Verunglimpfung des toten A.
Ich bin wie geschrieben raus aus dieser Diskussion.
Charon-
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Charon- »

Jurinator hat geschrieben:Das wird sich vermutlich „nie als wahr erweisen“ können, weil nie klären lassen, weil A tot ist
Das A tot ist, führt nicht zwingend dazu, dass seine Motivlage nicht ermittelt werden kann.
Jurinator hat geschrieben:Ob er "vernünftig" abwägte oder lediglich "A die Schuld beim B suchte".
Keine Ahnung, was da in deinen Augen eine "vernünftige" Abwägung sein soll. Ich vermute auf Grund deiner Äußerung "wie Sau behandelt", dass du darunter sowas verstehen willst wie "A wollte verhindern, dass andere Leute unter den Fehlern des B zu leiden haben, wie er darunter gelitten hat" oder ähnliches, das stellt aber keine vernünftige Abwägung dar und ändert immer noch nichts daran, dass auslösendes Motiv für die Tat war, dass A den B für seine Schmerzen verantwortlich macht.
Jurinator hat geschrieben:„A gibt dem B die Schuld“ ist eben etwas völlig Anders als „A suchte die Schuld beim B“.
Ja, ich weiß, weil du der Meinung bist "suchte" bedeutet "der A war krank und wollte auf jeden Fall den B verantwortlich sehen", während "gibt" dann wohl bedeutet "nach langer Auseinandersetzung mit seinen Symptomen und der Behandlung kam A zu dem logischen Ergebnis, dass die Schmerzen nur durch einen Fehler des B entstanden sein könnten", diese sprachliche Unterscheidung gibt es aber nicht.
Wenn ich sage, du "suchst jetzt dein Heil in der Flucht, weil du nicht mehr posten willst" würde das ja deiner Lesart nach unterstellen, dass du krankhaft nur die Möglichkeit siehst, nicht mehr zu posten, und keine andere Reaktionsmöglichkeit auf die Beiträge sehen möchtest.
Dem normalen Sprachgebrauch nach kann es aber durchaus auch sein, dass du nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen bist, dass deine Ansicht über den Begriff "sucht" eben fehlerhaft ist, und du nun entschieden hast, dass es für dich die beste Option ist, aus der Diskussion auszusteigen. Beide Varianten sind in dem Begriff "suchst dein Heil in der Flucht" enthalten, genauso wie sowohl die krankhafte Fixierung als auch das logische Kalkül in "sucht die Schuld beim B" enthalten sind. Die Begrifflichkeit "sucht" stellt keine Herabwürdigung der benannten Person dar.
Jurinator hat geschrieben:Unsinn, behauptet doch niemand.
Wirklich? Warum dann die Ausflüsse über "Hofberichterstattung/Ärzte sind immer die Guten/Er wird zum Lebensretter gemacht"?
Jurinator hat geschrieben: Natürlich ist eine Anzeige gegen den StA sinnlos, u.A. auch
Möglich wäre das, am Wahrscheinlichsten ist aber, dass sich einfach keiner findet, der aus der Phrase "suchte die Schuld beim B" die Behauptung einer krankhaften Störung erkennen kann, so dass es schon an einer Ehrverletzung fehlt.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Tastenspitz
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Tastenspitz »

Jurinator hat geschrieben: das jeder Patient und jeder Aussenstehende bei verständiger Würdigung zur Einschätzung gelangen würde: Da wurde eine Sauerei am A begangen. Und dann darf man nicht schreiben "A suchte die Schuld beim B", das ist Verunglimpfung des toten A.
Nein. Ist es nicht und wird es auch durch Wiederholungen nicht.
Jurinator hat geschrieben:Ich bin wie geschrieben raus aus dieser Diskussion.
Wenn sie meinen. Das dürfte dann durch so ziemlich jeden hier als Eingeständnis, dass sie falsch liegen gewertet werden.
Egal.
ktown
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben:Das dürfte dann durch so ziemlich jeden hier als Eingeständnis, dass sie falsch liegen gewertet werden.
Würde ich so nicht verstehen. Eher ein Eingeständnis, dass er mit seiner Meinung hier keine Unterstützer findet. Ich jedoch versichern, dass er mit diesem Thema in ähnlich gelagerter Form spätestens in 6 Monaten wieder auftaucht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
J.A.
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von J.A. »

Jurinator hat geschrieben:Sie zitieren mich, aber haben das Zitierte offenbar nichtmal gelesen. Denn die Antwort auf Ihre Frage steht im Zitat, im Zitat steht "(s.O.)
Doch, hab ich gelesen. Darauf hatte ich auch schon einen oder zwei Beiträge vorher geantwortet:
J.A. hat geschrieben:"Selbst wenn diese ganzen womöglich zutreffen sollten...etc."
Ich war daher davon ausgegangen, dass Sie noch eine andere, alternative, Fallgestaltung auf Lager haben. Was aber "offenbar" nicht der Fall ist.
Jurinator hat geschrieben:Womöglich ist die Behandlung (oder "Behandlung"?) derart abgelaufen, das jeder Patient und jeder Aussenstehende bei verständiger Würdigung zur Einschätzung gelangen würde: Da wurde eine Sauerei am A begangen.
Ja, womöglich. Aber selbst wenn auch dieses "womöglich" zutrifft, ist dies:
Jurinator hat geschrieben:Und dann darf man nicht schreiben "A suchte die Schuld beim B",


nicht richtig. Wie schon in meinem ersten Beitrag geschrieben, hätte A dann die Schuld -zu Recht- bei B gesucht, da B einen Fehler gemacht hat, somit "schuld war".
Jurinator hat geschrieben: das ist Verunglimpfung des toten A.
Nein, es wird nicht etwas deshalb zur Verunglimpfung, weil es nicht mit Ihrer individuellen Sprachästhetik korrespondiert.
Jurinator hat geschrieben:Ob er "vernünftig" abwägte oder lediglich "A die Schuld beim B suchte".
Wie jetzt?

Wenn A "vernünftig abwägte" und das Ergebnis dieser Abwägung -offensichtlich- war, dass man den B ermorden müsse, ist das für Sie etwas anderes, als wenn er ihn ermordete, "weil er lediglich die Schuld bei ihm suchte" ??
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Jurinator »

Ich will mal vom harmloseren Fall ausgehen, nämlich das Sie beide(Charon- und J.A.) aus Unfähigkeit im falschen Film gelandet sind. Es ging in meinem Eingangsbeitrag um die Frage, in welcher Art und Weise A zum Ergebnis gekommen war, der B trage die Schuld an seinem Leid. (Bzw um den diesbezüglichen Satz des Staatsanwaltes)
Eine Möglichkeit war, dass er "vernünftig" abgewägt hatte, ich verwendete das Wort/die Formulierung am 5.7. um 7.03h:
Jurinator hat geschrieben:....weil A tot ist. Und also nicht mehr danach befragt werden kann wie er zum Ergebnis kam, B sei der Schuldige. Ob er "vernünftig" abwägte oder lediglich "A die Schuld beim B suchte".....
Um die Frage, wie der A später (nach seiner eigenen Feststellung, B sei der Schuldige) zur Entscheidung gelangte auf den B zu schiessen, ging es nie. Warum er also nicht zB stattdessen eine Anzeige erstattete usw.usf. Weder in meinen Ausführungen noch in den "Antworten" hier. Ihre beiden Äusserungen zeigen, dass Sie überhaupt nicht der Diskussion folgen wollten, oder damit überfordert waren bzw. sind.
Fettdruck in beiden folgenden Zitaten von mir:
Charon- hat geschrieben:....Keine Ahnung, was da in deinen Augen eine "vernünftige" Abwägung sein soll. Ich vermute auf Grund deiner Äußerung "wie Sau behandelt", dass du darunter sowas verstehen willst wie "A wollte verhindern, dass andere Leute unter den Fehlern des B zu leiden haben, wie er darunter gelitten hat" oder ähnliches, das stellt aber keine vernünftige Abwägung dar....
J.A. hat geschrieben:....Wenn A "vernünftig abwägte" und das Ergebnis dieser Abwägung -offensichtlich- war, dass man den B ermorden müsse, ist das für Sie etwas anderes, als wenn er ihn ermordete," "weil er lediglich die Schuld bei ihm suchte" ??
Mir wird hier also aus Unfähigkeit oder aus Absicht untergeschoben, ich hätte mich mit meinen Worten zur möglicherweise stattgefundenen "vernünftigen" Abwägung ["Ist B der Schuldige?"] stattdessen betreffs der Entscheidung des A, auf den B zu schiessen geäussert. Das ist -wie jeder Oben nachlesen kann- nicht der Fall. Das musste ich klarstellen!
Charon-
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Charon- »

Jurinator hat geschrieben:Um die Frage, wie der A später (nach seiner eigenen Feststellung, B sei der Schuldige) zur Entscheidung gelangte auf den B zu schiessen, ging es nie.
Das Ausgangszitat des StA war: Der A hatte die Schuld beim B gesucht, das war offenbar das Tatmotiv".

Dann zu behaupten, dass es nie darum ging, wie der B zu der Entscheidung kam, auf den A zu schießen, ist schon ziemlich absurd
Jurinator hat geschrieben:Ihre beiden Äusserungen zeigen, dass Sie überhaupt nicht der Diskussion folgen wollten
Interessant, gibt es denn eine Antwort hier, die zeigt, dass der Poster deiner Meinung nach "an der Diskussion" teilgenommen hat?
Jurinator hat geschrieben:Das musste ich klarstellen!
Ist ja schön, hast du gemacht. An dem Ergebnis, dass der StA keine Verunglimpfung betrieben hat, ändert es jedoch auch nichts, wenn der A sich belesen, Experten befragt und ein Medizinstudium absolviert hat, um schließlich nach sorfgältiger Recherche den B als Schuldigen identifiziert zu haben, denn die Aussage "suchte die Schuld" ist immer noch keine Unterstellung einer Fixierung und evtl. geistigen Erkrankung.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Jurinator
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Jurinator »

Charon- hat geschrieben:....Dann zu behaupten, dass es nie darum ging, wie der B zu der Entscheidung kam, auf den A zu schießen, ist schon ziemlich absurd...
Langsam glaube ich, Sie sind nicht nur unfähig oder lesefaul, sondern wollen mich falsch verstehen.
Nochmal für Sie:
Abwägen ob B schuld am eigenen Leid ist(oder jemand Anderes schuld ist / ob es "Schicksal" ist, oder was auch immer)
ist ein anderes Thema als
Danach dann Abwägen ob man auf B schiessen soll(oder den stattdessen zB anzeigen soll)
Es ging hier ausschliesslich um ersteres Abwägen, bis Ihre und J.A.`s obskuren Beiträge (in meinem letzten Posting zitiert) auftauchten. Offenbar wollen Sie Durcheinander erzeugen und mir was in den Mund legen was ich Nie sagte/nie schrieb.
Wir sind dann wieder bei genau dem Punkt:
Tastenspitz hat geschrieben:
Jurinator hat geschrieben:Natürlich ist davon auszugehen, das u.A. von dort Personal dafür abgestellt wird, zB auch in Foren wie diesen Meinungsmache zu betreiben.
In diesem banalen und auch völlig klarem Fall? Eher nicht.
Vielleicht hier nicht extra "dafür abgestelltes Personal", aber Chaos stiften und Fakenews verbreiten [Nichts anderes ist es ja, was Sie hier betreff der von mir für möglich gehaltenen "vernünftigen" Abwägung betreiben] geschieht eben auch im Kleinen, von interessierter Seite.
SusanneBerlin
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jurinator hat geschrieben:Abwägen ob B schuld am eigenen Leid ist(oder jemand Anderes schuld ist / ob es "Schicksal" ist, oder was auch immer)
ist ein anderes Thema als
Danach dann Abwägen ob man auf B schiessen soll(oder den stattdessen zB anzeigen soll)
Es ging hier ausschliesslich um ersteres Abwägen,
Netter Versuch. Das Abwägen, wer an seinem Leid schuld ist, mag etwas anderes sein als das Abwägen, ob man den Arzt erschießen soll. Aber es ging um das Motiv der Tat, und damit ging es eben schon gerade darum, warum A auf den Arzt geschossen hat.

Wenn A nicht auf den Arzt geschossen hätte, dann hätte sich die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht erst mit A's Erwägungen beschäftigt. Da A aber auf den Arzt geschossen hat, gab die STA eine Erklärung zur Tat an die Presse, und die Erklärung bezog sich natürlich auf Tatmotiv, nicht isoliert auf A's Hadern mit seinem Schicksal, da ohne Tat kein Staatsanwalt involviert ist und ohne Tat kein Staatsanwalt eine Erklärung über die Abwägungen des A zur Presse gibt.

Die Erklärung des Staatsanwalts lautete im Eingangsbeitrag:
„Der A hatte die Schuld beim B gesucht, das war offenbar das Tatmotiv“.
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von Jurinator »

SusanneBerlin hat geschrieben:....Das Abwägen, wer an seinem Leid schuld ist, mag etwas anderes sein als das Abwägen, ob man den Arzt erschießen soll....
Meinen Sie das im Ernst "mag etwas anderes sein" :?: :!:
SusanneBerlin hat geschrieben:.... Aber es ging um das Motiv der Tat, und damit ging es eben schon gerade darum, warum A auf den Arzt geschossen hat...
Sie haben -wie u.A. auch Charon- und J.A.- völlig den Faden verloren. Falls Sie den jemals überhaupt hatten.
Zur Erinnerung: Es geht in diesem Thread um die Frage, ob der StA eine "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" beging, ich zitiere aus dem ersten Beitrag dieses Threads:
Jurinator hat geschrieben:.....24 Stunden nach der Tat berichtet eine Zeitung, der Staatsanwalt habe erklärt: „Der A hatte die Schuld beim B gesucht, das war offenbar das Tatmotiv“....Handelt es sich hier um §189StGB: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?
Denn der StA stellte Das fest „Der A hatte die Schuld beim B gesucht“ . Und äusserte es nicht als Vermutung oder als wahrscheinlichsten Fall.
.....Die Verunglimpfung liegt darin: Womöglich handelt es sich um eine überflüssige OP? Die zudem grob fahrlässig ausgeführt wurde? Womöglich anschliessend eine ganz unzulängliche Therapie der entstandenen Schmerzen etc.? Die Tat (Schüsse) ist selbstverständlich so oder so schlimm aber steht dann in einem anderen Licht.
Der StA wurde von der Zeitung zitiert „Der A hatte die Schuld beim B gesucht, das war offenbar das Tatmotiv“
Der Teil hinter dem Komma bezieht sich erkennbar auf den Teil vor dem Komma (...,das war) Um diese Suche das A nach dem Schuldigen, und das man 24 Stunden nach der Tat nicht wissen könne -lt. dem was die Fallschilderung hergibt- ob der A irre und bösartig nur den B für schuldig halten wollte "Der A hatte die Schuld beim B gesucht", oder ob der A eine "vernünftige" Abwägung vornahm um den Schuldigen herauszufinden, darum geht dieser Thread. (Das der StA meinte das sehr wohl zu wissen. Und den toten A mit seiner Einschätzung/seiner Beurteilung verunglimpfte) Bzw. ging dieser Thread, bis er verunstaltet wurde aus Motiven über die sich nur spekulieren lässt: Unfähigkeit oder Absicht.
ktown
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von ktown »

Jurinator hat geschrieben:Sie haben -wie u.A. auch Charon- und J.A.- völlig den Faden verloren. Falls Sie den jemals überhaupt hatten.
Sagte der Geisterfahrer, als im hunderte Fahrzeuge entgegen kamen. :wink:
Finden sie es nicht etwas verwunderlich, dass bisher niemand ihren Standpunkt unterstützt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jurinator hat geschrieben:Meinen Sie das im Ernst "mag etwas anderes sein"
Ich habe Ihnen in diesem Punkt zugestimmt, nicht gemerkt? Es spielt bloß keine Rolle, ob es etwas anderes ist, weil sich die STA zum Tatmotiv geäußert hat, und nicht ob A, abseits der Tat und seines Tatmotivs, irgendwelche Erwägungen angestellt hat wer an seinem Leiden schuld ist.
Jurinator hat geschrieben:Sie haben -wie u.A. auch Charon- und J.A.- völlig den Faden verloren. Falls Sie den jemals überhaupt hatten. Zur Erinnerung: Es geht in diesem Thread um die Frage, ob der StA eine "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" beging,
Sie drehen sich im Kreis, wiederholen denselben Sachverhalt und stellen dieselbe Frage zur Diskussion. Genau auf dieser Frage beziehen sich die Meinungsäußerungen im thread. Sie wollen bloß nicht wahrhaben, dass sich ausschließlich zu Ihrer Ansicht gegenläufige Meinungen im Faden der Dikussion befinden und bezeichnen diese als "Verunstaltungen" , "Unfähigkeit" die Frage zu verstehen und nicht zur Sache gehörig.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 08.07.18, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?

Beitrag von freemont »

Jurinator hat geschrieben:... Bzw. ging dieser Thread, bis er verunstaltet wurde aus Motiven über die sich nur spekulieren lässt: Unfähigkeit oder Absicht.

Mir geht as auf die Nerven, das steht auch noch falsch in der Überschrift, so heisst das richtig:


§ 189 StGB
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


Wen man schon Worte auf die Goldwaage legt sollte man nicht selber mit schlechtem Beispiel voran gehen.
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