Hotelgäste gehen nicht nach Ablauf des Beherbergungsvertrags

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SusanneBerlin
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Re: Hotelgäste gehen nicht nach Ablauf des Beherbergungsvert

Beitrag von SusanneBerlin »

Tastenspitz hat geschrieben:In der Praxis easy going. :D
Feueralarm zur Probe auslösen - Hotel komplett räumen - betreffendes Zimmer räumen und verschließen.
Fertig ist die Laube.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist eigentlich ein Hotelgast verpflichtet, bei einem Probealarm sein Zimmer zu verlassen?

Die Feuerwehr die ihn rausholen könnte, wurde ja extra ausgeladen.
Grüße, Susanne
Tastenspitz
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Re: Hotelgäste gehen nicht nach Ablauf des Beherbergungsvert

Beitrag von Tastenspitz »

Hausrecht ggf. Beherbergungsvertrag.
Und wer sagt, die sei "ausgeladen".... :mrgreen:
Im Gegenteil. Die kommen gerne zu sowas zum Üben.
SusanneBerlin
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Re: Hotelgäste gehen nicht nach Ablauf des Beherbergungsvert

Beitrag von SusanneBerlin »

Hausrecht ggf. Beherbergungsvertrag
Das Hausrecht gilt auch ohne Feueralarm und dass der Beherbergungsvertrag ausgelaufen ist, hat die Gäste schon am Beginn des threads nicht gestört.

Der Hotelier muss also auf die Autorität der Feuerwehrmänner bauen. Eine Machtbefugnis die Gäste mit Gewalt zu entfernen hat die Feuerwehr bei einem Probealarm glaub ich nicht.
Grüße, Susanne
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