Notar beurkundet falsch

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Boxi
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Notar beurkundet falsch

Beitrag von Boxi »

Angenommen ein Notar sendet nach dem Termin eine beglaubigte Urkunde zu, deren Inhalt vom unterschriebenen Dokument im Termin abweicht. Dadurch hat A, welcher Stammkunde dort ist, einen erheblichen Vorteil.

Er gibt das unterschriebene Dokument an B nicht heraus und verweigert auch die Korrektur.

Schon in der Beratung vor dem Termin hat der Notar den B in den Rechten und Pflichten vorsätzlich falsch beraten, auch zum Vorteil des A. Dies wurde B nur zufällig bekannt und die Leseabschrift wurde vorm Termin noch geändert.

Darf ein Notar das oder ist er immer auf der Seite des Auftraggebers und die Gegenpartei hätte selbst einen Rechtsbeistand beauftragen müssen?
SusanneBerlin
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von SusanneBerlin »

Was ist eine Leseabschrift?
Grüße, Susanne
Boxi
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von Boxi »

Vor dem Termin der Vertrag zur Ansicht vorab
khmlev
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von khmlev »

Boxi hat geschrieben:Angenommen ein Notar sendet nach dem Termin eine beglaubigte Urkunde zu, deren Inhalt vom unterschriebenen Dokument im Termin abweicht.
Um das festzustellen, müsste B die Urschrift einsehen.
Boxi hat geschrieben:Er gibt das unterschriebene Dokument an B nicht heraus und verweigert auch die Korrektur.
Die Urschrift verbleibt beim Notar, kann von den Vertragsbeteiligten aber dort eingesehen werden. Nach Abschluss der Beurkundung kann ein Notar eine Urkunde nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten berichtigen, zum Beispiel Schreibfehler. Alle weiteren Änderungen müssen die Beteiligten in einer Nachtragsurkunde vereinbaren.
Boxi hat geschrieben:Dies wurde B nur zufällig bekannt und die Leseabschrift wurde vorm Termin noch geändert.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Vertragsentwürfe bis zum Abschluss der Beurkundung geändert werden. Wenn B mit den in der "Leseabschrift" eingepflegten Änderungen nicht einverstanden ist, muss er dies kundtun. Können sich A und B nicht auf einen Vertragstext einigen, kommt kein Vertrag zustande.
Boxi hat geschrieben:Dadurch hat A, welcher Stammkunde dort ist, einen erheblichen Vorteil.
Dieser Eindruck ist natürlich für den Notar fatal. B hätte aber seinen "eigenen" Notar vorschlagen können. Können sich A und B nicht auf einen Notar einigen, erfolgt keine Beurkundung und der Vertrag wird nicht abgeschlossen.
Boxi hat geschrieben:Schon in der Beratung vor dem Termin hat der Notar den B in den Rechten und Pflichten vorsätzlich falsch beraten, auch zum Vorteil des A.
Der Notar ist nicht der Rechtsbeistand eines Beteiligten. Er berät beide Parteien so, dass eine Vertragsfassung vorliegt, die A und B den Abschluss ermöglichen soll. Möchte B seine Interessen vertreten wissen, muss er tatsächlich einen Anwalt beauftragten.
Gruß
khmlev
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SusanneBerlin
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von SusanneBerlin »

Angenommen ein Notar sendet nach dem Termin eine beglaubigte Urkunde zu, deren Inhalt vom unterschriebenen Dokument im Termin abweicht. Dadurch hat A, welcher Stammkunde dort ist, einen erheblichen Vorteil.

Er gibt das unterschriebene Dokument an B nicht heraus und verweigert auch die Korrektur.
Die Verantwortung, dass die beglaubigten Abschriften mit dem Original der unterschriebenen Urkunde (der Urschrift) übereinstimmen, liegt beim Notar. Die Urschrift bleibt auch beim Notar. Die Vertragsbeteiligten erhalten nur Abschriften.

Wenn man also meint, dass die Abschrift nicht mit der Urschrift übereinstimmt, wendet man sich an den Notar.
Grüße, Susanne
Boxi
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von Boxi »

Vielen Dank für die Antworten. Vielleicht ist es mit konkreten Beispielen einfacher für mich zu verstehen:

B wäre beispielsweise eine ältere Dame, die ihr Haus verkaufen muss, weil sie alleine nicht mehr leben kann und in ein Pflegeheim geht.

Notar hat der Dame gesagt, dass sie dem A (Bauunternehmer, welcher als Privatmann auftritt) auf Ihr altes Haus eine 6 Monatige Sachmängelhaftung geben muss, das wäre anders gesetzlich nicht möglich. Nur eine Betreuerin hat die Dame aufgeklärt, dass sie gerade bei so einem alten Haus keine Sachmängelhaftung geben muss und man dies im Vertrag sehr wohl ausschließen kann. Erst als sich die Betreuerin einschaltet, ändert der Notar entsprechend den Vertrag.

Im Termin unter mehreren Zeugen wurde vereinbart, dass der Kaufpreis gezahlt wird und dann die Übergabe des Hauses erfolgt.
In der Urkunde steht nun, dass die Dame erst das Haus übergeben muss und dann der Kaufpreis innerhalb von zwei Monaten bezahlt wird.
webelch
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von webelch »

Boxi hat geschrieben:In der Urkunde steht nun, dass die Dame erst das Haus übergeben muss und dann der Kaufpreis innerhalb von zwei Monaten bezahlt wird.
Dann unterschreibt man diesen Vertrag so nicht. Der passende Rat wurde ja schon gegeben
khmlev hat geschrieben:Möchte B seine Interessen vertreten wissen, muss er tatsächlich einen Anwalt beauftragten.
SusanneBerlin
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von SusanneBerlin »

Bei Immobilienveräußerungen zählt mündlich besprochenes nicht, nur was in der Urkunde steht ist bindend.
Im Termin unter mehreren Zeugen wurde vereinbart, dass der Kaufpreis gezahlt wird und dann die Übergabe des Hauses erfolgt.
Was war das für ein "Termin"? Anscheinend war das nicht der Beurkundungstermin beim Notar.
Grüße, Susanne
Boxi
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von Boxi »

webelch hat geschrieben:Dann unterschreibt man diesen Vertrag so nicht.
Wurde er auch nicht. Mittlerweile ist aber ersichtlich, dass die Dame es so hinnehmen muss.

Zur Vollständigkeit des Falles:

- Vertrag, welcher beurkundet werden soll, geht der Dame per Post eine Woche vor dem Termin zu. Betreuerin liest den Vertrag durch, weist u. a. auf das mit der Sachmängelhaftung hin. Notar sagt der Dame, sie müsse Sachmängelhaftung geben. Betreuerin ruft noch einmal dort an, Notar ändert den Vertrag, Termin wird verschoben.

- Geänderter Vertrag geht der Dame zu. Notartermin findet eine Woche später statt.

- Alle Beteiligten unterschreiben den Vertrag beim Notartermin.

- Drei Wochen später geht der Dame der beurkundete Vertrag zu. Dieser entspricht nicht dem unterschriebenen Vertrag vom Notartermin.

Der Notar sagt der Dame, sie könne den Vertrag, welcher unterschrieben wurde nicht einsehen, es gilt seine Urkunde. Weiterhin führt er auf, dass im Termin Änderungen vorgenommen wurden, welche alle einvernehmlich durch ihre Unterschrift angenommen haben. Diese Änderungen hätte er im Termin im Vertrag bei den entsprechenden Passagen handschriftlich vorgenommen.
Die Dame hatte die Betreuerin und einen Enkel von sich im Termin dabei. Der Vertrag wurde im Termin definitiv nicht verändert.

In dem hypothetischen Fall würde wohl nur noch Daumen drücken helfen, dass die Dame auch pünktlich den vollen Kaufpreis erhält.

Vielen lieben Dank für alle Antworten und die Zeit!
khmlev
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von khmlev »

Boxi hat geschrieben:
webelch hat geschrieben:Dann unterschreibt man diesen Vertrag so nicht.
Wurde er auch nicht. Mittlerweile ist aber ersichtlich, dass die Dame es so hinnehmen muss.
Der Notar sagt der Dame, sie könne den Vertrag, welcher unterschrieben wurde nicht einsehen, es gilt seine Urkunde. Weiterhin führt er auf, dass im Termin Änderungen vorgenommen wurden, welche alle einvernehmlich durch ihre Unterschrift angenommen haben. Diese Änderungen hätte er im Termin im Vertrag bei den entsprechenden Passagen handschriftlich vorgenommen.
Die Dame hatte die Betreuerin und einen Enkel von sich im Termin dabei. Der Vertrag wurde im Termin definitiv nicht verändert.
Warum wird der Vertrag dann nicht angefochten?
Warum wird die Falschbeurkundung im Amt der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landgerichtspräsident) sowie der zuständigen Notarkammer des Notars und der Staatsanwaltschaft nicht angezeigt?
Mir ist unklar, warum die Dame dies hinnehmen muss?
Gruß
khmlev
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Boxi
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von Boxi »

Danke für den Hinweis, dass es diese Wege gibt.
Es war nicht klar, ob es überhaupt Möglichkeiten gibt. Ein Notar scheint immer unantastbar.

Gibt es hierzu Fristen?
khmlev
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von khmlev »

Starre Fristen gibt es nicht. Allerdings sollte nachdem die vermeintliche Falschbeurkundung festgestellt wurde zügig gehandelt werden. Ohne anwaltliche Beratung und Unterstützung sollte dies aber nicht angegangen werden. Um es vowegzunehmen: Die Kosten des Anwaltes muss zunächst die Dame tragen.
Gruß
khmlev
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ExDevil67
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von ExDevil67 »

Wie will man sowas nachweisen? Das würde ja erfordern das der Notar, nachdem eine Partei weg ist, noch handschriftlich im unterschriebenen Exemplar Änderungen vornimmt.
Und wie kommt man als Notar auf so eine Idee? Gefühlt sollte sowas doch das Potenzial haben einen die Zulassung zu kosten.
khmlev
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von khmlev »

ExDevil67 hat geschrieben:Wie will man sowas nachweisen? Das würde ja erfordern das der Notar, nachdem eine Partei weg ist, noch handschriftlich im unterschriebenen Exemplar Änderungen vornimmt.
Und wie kommt man als Notar auf so eine Idee? Gefühlt sollte sowas doch das Potenzial haben einen die Zulassung zu kosten.
Hier soll es zwei Zeugen geben, dass in der Beurkundung keine Vertragsänderungen vorgenommen wurde und Falschbeurkundungen hat es bereits gegeben. Das kann die Amtsenthebung des Notars zur Folge haben.
Gruß
khmlev
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freemont
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Re: Notar beurkundet falsch

Beitrag von freemont »

Boxi hat geschrieben:Danke für den Hinweis, dass es diese Wege gibt.
Es war nicht klar, ob es überhaupt Möglichkeiten gibt. Ein Notar scheint immer unantastbar.

Gibt es hierzu Fristen?

Das sieht ja leider alles nicht gut aus.

Die Zeit läuft ja schlicht davon, wenn man mit dem Geld fest gerechnet hat um die Einrichtung bezahlen zu können.

Ungewöhnlich, normalerweise stellt der Verkäufer den Notar, nicht der Käufer.
Es könnte hier so kommen, dass der Käufer nach der Übergabe zahllose Mängel feststellt und am Ende nichts mehr vom Kaufpreis übrig bleibt. Es drohen mindestens jahrelange Streitigkeiten.

Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist wie beschrieben, wären etliche Straftatbestände erfüllt. Sowohl durch den Käufer, als auch durch den Notar. Einen Anwalt einzuschalten ist sicher ein guter Rat. Der sollte sich dann auch überlegen, ob er das bei der Staatsanwaltschaft anzeigt. Es kann sein, dass das "Geschäftsmodell" dort bekannt ist.

Mit dem beurkundeten Vertrag, egal wie falsch er zunächst ist, kann jetzt viel Schaden und auch Leid angerichtet werden. Da sollte man auf Augenhöhe Paroli bieten können. Der Käufer macht das nicht zum ersten Mal. Der hat Erfahrung. Die "Mitternachtsnotare" sind ein schönes Beispiel, was alles real geschieht.

Das einzige was vielleicht noch etwas bringen kann wäre es, noch bevor man seinen Anwalt einschaltet, die Gegenseite zu fragen, ob sie bereit ist den Vertrag so anzupassen, wie er eigentlich besprochen war. Schaden kann das nicht, wenn erst die Juristen das Regiment übernehmen, wird es bloß noch Extrempositionen geben, die Fronten werden verhärten. Wenn die Gegenseite zu keinen Zugeständnissen bereit ist, bleibt aber nichts anderes übrig
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