Pflegeheim aber wie
Moderator: FDR-Team
Pflegeheim aber wie
Ehemann pflegt stark demente Ehefrau (sie82, er78).Sie Pflegestufe 4
Jetzt wurde Ehefrau vom Notarzt in Klinik eingewiesen,
Mangelernährung, Austrockung und Verwahrlosung festgestellt.
Nachdem es der Ehefrau jetzt wieder etwas besser geht, will der Mann sie wieder nach Hause
holen, angeblich (hat kein Kind gesehen) Vollmacht vorhanden. ...
Hat ein Kind der Fam. eine Möglichkeit eine professionelle Pflege durchzusetzen?
Jetzt wurde Ehefrau vom Notarzt in Klinik eingewiesen,
Mangelernährung, Austrockung und Verwahrlosung festgestellt.
Nachdem es der Ehefrau jetzt wieder etwas besser geht, will der Mann sie wieder nach Hause
holen, angeblich (hat kein Kind gesehen) Vollmacht vorhanden. ...
Hat ein Kind der Fam. eine Möglichkeit eine professionelle Pflege durchzusetzen?
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Re: Pflegeheim aber wie
Da Sie unter Betreuungsrecht posten: Beim örtlich zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anregen und sich selber als Betreuer anbieten.
Grüße, Susanne
Re: Pflegeheim aber wie
Der Antrag wird allerdings abgelehnt, wenn dem Gericht eine Vorsorgevollmacht vorgelegt wird und der Bevollmächtigte dazu in der Lage ist. Sollte keine Vollmacht existieren, wird am wahrscheinlichsten der Ehemann zum Betreuer bestellt, wenn er dazu in der Lage und dazu bereit ist. Soweit sich die zu Betreuende noch äußern kann, ist deren Wunsch in erster Linie zu befolgen.
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Re: Pflegeheim aber wie
Dann sollte man in der Anregung auf Betreuung gegenfalls ergänzen, dass der Ehemann nach Meinung des Unterzeichneten eventuell nicht geeignet ist weil er keine Maßnahmen ergreift/ergriffen hat, um die Pflege und Ernährung der Betroffenen ausreichend sicherzustellen und auf den Krankenhausaufenthalt und die dort festgestellten Diagnosen hinweisen.
Vielleicht hat der Ehemann jetzt aber auch ein Einsehen und beauftragt einen Pflegedienst, man könnte ja mal mit ihm sprechen.
Vielleicht hat der Ehemann jetzt aber auch ein Einsehen und beauftragt einen Pflegedienst, man könnte ja mal mit ihm sprechen.
Grüße, Susanne
Re: Pflegeheim aber wie
wissen die Kinder, was passiert ist? wohnen sie in der Nähe?MarkusToe hat geschrieben: Hat ein Kind der Fam. eine Möglichkeit eine professionelle Pflege durchzusetzen?
Re: Pflegeheim aber wie
2 x ja, Kind hat ja Einweisung per Notarzt in Klinik veranlasst..., - wurden aber mit dem ARGUMENT abgebügelt: ICH HABE DIE VOLLMACHT... fertig, deshalb entscheide nur ich....
Re: Pflegeheim aber wie
Richtig, das ist ja der Sinn einer Vorsorgevollmacht. Wenn da drei Kinder, 2 Schwiegerkinder, 5 Geschwister und wer weiß was noch alles vorhanden ist, hat eben die Patientin festgelegt: "mein Mann soll entscheiden."MarkusToe hat geschrieben:2 x ja, Kind hat ja Einweisung per Notarzt in Klinik veranlasst..., - wurden aber mit dem ARGUMENT abgebügelt: ICH HABE DIE VOLLMACHT... fertig, deshalb entscheide nur ich....
Re: Pflegeheim aber wie
hier wird es widersprüchlich.MarkusToe hat geschrieben:2 x ja, Kind hat ja Einweisung per Notarzt in Klinik veranlasst..., - wurden aber mit dem ARGUMENT abgebügelt: ICH HABE DIE VOLLMACHT... fertig, deshalb entscheide nur ich....
Ist der alte Herr eigentlich der gleiche, der mit seinem Kleingefährt die Gegend unsicher macht, Schäden in 5telliger Höhe verursacht und gegen den nichts unternommen wird?
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Re: Pflegeheim aber wie
Was ist daran widersprüchlich, um einen Notarzt anzurufen und dem Notarzt die Tür zu öffnen brauche ich keine Vollmacht. Die Einweisung ins Krankenhaus veranlasst selbstverständlich der Arzt, nicht der anrufende Kind (Ungenauigkeit der Darstellung des TE).winterspaziergang hat geschrieben:hier wird es widersprüchlich.MarkusToe hat geschrieben:2 x ja, Kind hat ja Einweisung per Notarzt in Klinik veranlasst..., - wurden aber mit dem ARGUMENT abgebügelt: ICH HABE DIE VOLLMACHT... fertig, deshalb entscheide nur ich....
Wenn ein Notarzt zu einem Verkehrsunfall gerufen wird, fragt er auch nicht nach einer Vollmacht bevor er Verletzte behandelt und deren Transport ins Krankenhaus veranlasst.
Kann nicht sein, weil dessen Frau ist ja noch agil genug um den älteren Herrn bei seiner Ausfahrt zu beobachten und über die Straße zu schreien.winterspaziergang hat geschrieben:Ist der alte Herr eigentlich der gleiche, der mit seinem Kleingefährt die Gegend unsicher macht, Schäden in 5telliger Höhe verursacht und gegen den nichts unternommen wird?
Grüße, Susanne
Re: Pflegeheim aber wie
ist doch offensichtlich,dass der Ehemann nicht dazu in der Lage ist,eine ordentliche Versorgung der Frau zu gewährleisten.
Soll man warten,bis wieder ein Notarzt gebraucht wird?
Eilbetreuung anregen und das sofort.
Soll man warten,bis wieder ein Notarzt gebraucht wird?
Eilbetreuung anregen und das sofort.
a bisserl was geht immer
Re: Pflegeheim aber wie
Bei der derzeitigen Hitze ist eine Austrocknung schnell möglich.
Wurde schon mit der Demenzkranken über eine Betreuung durch einen Pflegedienst gesprochen ?
Evtl. lehnt sie das ja auch vehement ab.
Demenzkranke können ihren Willen bzw. Unwillen oft sehr deutlich zeigen.
Ansonsten besteht doch auch die Möglichkeit, den Ehemann ( den Vater der Kinder ? ) bei der Pflege zu unterstützen
und selber öfters nach der Mutter zu schauen und zu versuchen, sie zum Essen, Trinken, Waschen usw.
zu überreden.
Wurde schon mit der Demenzkranken über eine Betreuung durch einen Pflegedienst gesprochen ?
Evtl. lehnt sie das ja auch vehement ab.
Demenzkranke können ihren Willen bzw. Unwillen oft sehr deutlich zeigen.
Ansonsten besteht doch auch die Möglichkeit, den Ehemann ( den Vater der Kinder ? ) bei der Pflege zu unterstützen
und selber öfters nach der Mutter zu schauen und zu versuchen, sie zum Essen, Trinken, Waschen usw.
zu überreden.