Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Moderator: FDR-Team
Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 29. März wurde deutschlandweit DVB-T durch DVB-T2 HD ersetzt.
Nun stellt sich mir die Frage, wie es sich mit dem Rundfunkbeitrag verhält, wenn diese Sender ohne entsprechenden Receiver oder CI+ Modul gar nicht erst empfangen werden können.
Dementsprechend sollte es ja nicht mehr nur ausschlaggebend sein einen Fernseher zu besitzen, sondern dieser müsste dazu technisch überhaupt in der Lage sein diese Sender zu empfangen.
Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kai Hillemacher
Seit dem 29. März wurde deutschlandweit DVB-T durch DVB-T2 HD ersetzt.
Nun stellt sich mir die Frage, wie es sich mit dem Rundfunkbeitrag verhält, wenn diese Sender ohne entsprechenden Receiver oder CI+ Modul gar nicht erst empfangen werden können.
Dementsprechend sollte es ja nicht mehr nur ausschlaggebend sein einen Fernseher zu besitzen, sondern dieser müsste dazu technisch überhaupt in der Lage sein diese Sender zu empfangen.
Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kai Hillemacher
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Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Endlich hat mal jemand einen überzeugenden Weg gefunden, den Rundfunkbeitrag zu umgehen.
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Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Genauso ist es. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben und somit spielt es keine Rolle, ob ein Fernseher vorhanden ist oder welche technischen Voraussetzungen dieser erfüllt.Kazuto hat geschrieben:Dementsprechend sollte es ja nicht mehr nur ausschlaggebend sein einen Fernseher zu besitzen
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Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Da ist die Rundfunkbeitragsreform wohl völlig an Ihnen vorübergegangen. Es ist nicht nur egal, ob man einen HD-fähigen Fernseher besitzt, es ist seit 2013 sogar egal, ob man überhaupt irgend ein Empfangsgerät besitzt. Auf das Bereithalten eines Empfangsgeräts kommt es nicht an, dien Rundfunkbeitrag muss man trotzdem gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bezahlen.Kazuto hat geschrieben:Dementsprechend sollte es ja nicht mehr nur ausschlaggebend sein einen Fernseher zu besitzen, sondern dieser müsste dazu technisch überhaupt in der Lage sein diese Sender zu empfangen.
Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten.
Grüße, Susanne
Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
ein Onkel von mir,er lebt etwas naturnah in Alleinlage,nutzt lediglich einen alten WK-2 aka Volksempfänger.
Trotzdem zahlt er leider die volle RF-Gebühr.
a bisserl was geht immer
Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Das ist wie mit den Krankenversicherungen. Auch wenn man nichts bezieht, muss man zahlen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Rechtsfragen der Jugend...? OK.
es hilft nur ein. Sie ziehen mit viiiielen Gleichgesinnten in eine Wohnung. Dann können sie dem Staatsapparat so richtig eins auswischen.Kazuto hat geschrieben:Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten.
Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Jugendherberge?Tastenspitz hat geschrieben:Rechtsfragen der Jugend...? OK.es hilft nur ein. Sie ziehen mit viiiielen Gleichgesinnten in eine Wohnung. Dann können sie dem Staatsapparat so richtig eins auswischen.Kazuto hat geschrieben:Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
Kommune 1 ??Tastenspitz hat geschrieben:Rechtsfragen der Jugend...? OK.es hilft nur ein. Sie ziehen mit viiiielen Gleichgesinnten in eine Wohnung. Dann können sie dem Staatsapparat so richtig eins auswischen.Kazuto hat geschrieben:Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten.
a bisserl was geht immer
Re: Rundfunkbeitrag trotz DVB-T Abschaltung?
ktown hat geschrieben:Das ist wie mit den Krankenversicherungen. Auch wenn man nichts bezieht, muss man zahlen.
aber manchmal bezieht man auch,ohne zu zahlen
a bisserl was geht immer
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