Etienne777 hat geschrieben:ie Kompetenz das GG zu ändern schließt mit ein, dortige Regelungen zu präzisieren, zu ändern oder zu streichen
Es umfasst zumindest die Kompetenz, Regelungen zu erweitern, siehe § 16a GG. Ob der Gesetzgeber auch berechtigt ist, derzeit Grundrechte zu streichen oder auch nur einzuengen, ist ein umstrittenes Thema. Denn Art. 79 GG erklärt ausdrücklich, dass die Änderung des GG durch Gesetz erfolgt. Jedes Gesetz muss sich aber wiederum an Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 GG messen lassen, und da ist nunmal geregelt, dass ein Gesetz ein Grundrecht nicht im Wesengehalt einschränken darf. Art. 79 GG ist halt nicht dafür gedacht, die Grundrechte abzuschaffen, sondern solche Sachen wie die Hauptstadt, die Fahne oder die Finanzverteilung anzupassen, wenn es nötig ist.
Etienne777 hat geschrieben:könnte der BT auch das GG insgesamt einstampfen und durch eine neue Verfassung ersetzen
Auch das ist zweifelhaft, weil Art. 146 GG als Bedingung hat, dass die neue Verfassung "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Ob der Bundestag tatsächlich das Recht hat, diese Entscheidung für das Volk zu treffen, ist zumindest zweifelhaft.
Etienne777 hat geschrieben:Das BVerfG kann zwar prüfen ob etwas verfassungswidrig ist, das aber immer ausgehend von der Verfassung, die nicht das BVerfG schafft, sondern der BT.
Nein, siehe oben. Der BT schafft keine Verfassung, er darf Gesetze erlassen, die das GG ändern. Diese Gesetze aber wiederum unterliegen der Kontrolle des BVerfG. Letztendlich würde also das BVerfG entscheiden müssen, ob eine Änderung des Art. 4 GG zulässig ist oder nicht. (und dabei ignorieren wir völlig die Überlegung, ob die Grundrechte auf Grund des ausdrücklichen Bezugs in Art. 1 Abs. 3 GG den Schutz des Art. 79 Abs. 3 GG genießen.)
Etienne777 hat geschrieben:Gefühlte 80% der auf den Gehwegen und Plätzen zu sehenden Menschen sind Migranten.
Oder zumindest Menschen mit dunkler Hautfarbe. Ich würde ja empfehlen, mal eine geistige Strichliste zu machen, dann merkt man meist recht schnell, dass die eigene Wahrnehmung falsch ist, und man nur das wegignoriert hat, was man nicht sehen wollte. Ergänzend wäre mein Vorschlag, mal um 17.30 Uhr einen Supermarkt aufzusuchen und zu schauen, wie die Strichliste da ausfällt.
Etienne777 hat geschrieben:Ich finde es allerdings erstaunlich, daß diese Möglichkeit nach 1990 nicht genutzt
Wurde versucht, Gregor Gysi, damals noch PDS, und ich glaube die FDP haben alternative Verfassungsentwürfe in den Bundestag eingebracht, die sind aber nicht durchgekommen. Soweit ich mich erinnere, gab es dann auch bei der Änderung des Art. 23 GG auf die heutige Form ein Bekenntnis des Budnestages zum GG als Verfassung.
Nordland hat geschrieben:Das korrekte Urteil eines Amtsrichters, der bei der Beschneidung eine Körperverletzung sah, beweist es doch.
Und der § 1631d BGB, den der Gesetzgeber danach erlassen hat, ist damit nicht mehr korrekt?
Nordland hat geschrieben:Du beschreibst gerade wunderbar die Vorteile des Positivkatalogs
Bis zu dem Punkt "Anrufung des BVerfG" hat ein Positivkatalog gar keine Auswirkung. Die einzige Auswirkung, die er hat, kommt danach, weil das BVerfG die Verfassungsbeschwerde als unbegründet verwerfen soll, weil kein Grundrecht betroffen ist (man sollte sich übrigens nicht täuschen, das BVerfG lässt sich von sowas nicht aufhalten, ggf. leitet es Grundrechte einfach aus Art. 1 i.V.m. irgendeinem anderen Grundrecht ab, siehe z.B. Informationsselbstbestimmung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 oder auch Schutz der materiellen Versorgung aus Art. 1 i.V.m. Art. 20 GG).
Nordland hat geschrieben:bestehende Grundrechte bei einfachgesetzlichen Einschränkungen
Siehe oben, Art. 79 GG sagt ausdrücklich, dass Änderungen des GG durch einfaches Gesetz erfolgen.
Nordland hat geschrieben:Also könnte man einfach Frauen das Wählen verbieten?
Warum nicht zur Abwechslung mal den Männern? Ansonsten: Ja, man könnte ein solches Gesetz erlassen (entsprechende Mehrheiten mal unterstellt), dann würde das ganze vor das BVerfG gehen und dann dort wieder aufgehoben werden. Es sei denn, man schafft es vorher, einen Positivkatalog für Art. 3 GG einzubauen, der das Wahlrecht nicht aufführt.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.