Überheblichkeit, der letzte Ausweg des Mannes ohne Argumente?Nordland hat geschrieben:Das muss dir nicht peinlich sein, aber ich denke schon, wir hüllen jetzt besser den Mantel des Schweigens um die Sache.
Ist ja gut, ich lass dich ja schon raus aus der Nummer, gehen wir einfach in bester AFD Manier davon aus, dass das böse BVerfG eine Auslegung finden wird, sei es nun über den Art. 19 Abs. 2 GG oder den Art. 79 Abs. 3 GG, um die Einschränkung des Schutzbereichs, um den nur gut gemeinten Positivkatalog im Bereich der Religionsfreiheit als verfassungswidrig zu deklarieren, natürlich nur, um seine Macht zu erhalten und den Apparat weiter stützen zu können.
Sollen wir nochmal darauf zurückkommen, dass die Erlaubnis zum Schächten nicht aus einem BVerfG-Urteil kommt, sondern aus dem Tierschutzgesetz selber, so dass wir gar nicht über Religionsfreiheit reden, sondern über eine Regelung in der einfachen Gesetzgebung?