Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

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Finolino
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Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von Finolino »

Guten Tag!

Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Fall helfen:

Frau A soll nach einer Hirn-OP vom Krankenhaus in eine Rehaklink verlegt werden. Für die Aufnahme in die Rehaklink ist eine Betreuungsvollmacht erforderlich. Diese ist bei einem Notar hinterlegt und setzt Tochter B als Bevollmächtigte ein.
B legt beim Notar ein ärztliches Attest vor, welches die momentane Geschäftsunfähigkeit von A bestätigt. Der Notar weigert sich allerdings, eine Kopie der Vollmacht auszuhändigen und verweist darauf, dass eine Kopie der Vollmacht in den Unterlagen von Frau A zu finden sein sollte.

1. Habe ich das richtig verstanden, dass das Vorgehen des Notars statthaft ist, sofern er mit A nicht explizit vereinbart hat, dass die Vollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit an B ausgehändigt werden soll?
2. Welche Möglichkeiten hat B, an die Vollmacht zu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe
khmlev
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von khmlev »

Der Notar verweigert lediglich die Erteilung einer weiteren Ausfertigung der Vollmacht, weil der Vollmachtgeberin bereits eine Ausfertigung, ausgestellt auf den Bevollmächtigten, ausgehändigt wurde. Vermutlich sieht die Vollmacht keine Ermächtigung des Bevollmächtigten vor, beim Notar die Erteilung weiterer Ausfertigungen zu beantragen.

Der Bevollmächtigte muss in den Unterlagen des Vollmachtgebers nach dieser Vollmachtsausfertigung suchen. Findet er diese nicht, bleibt nur der Weg zum Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht hat dann die Möglichkeit einen Betreuer zu bestellen mit der Aufgabe beim Notar die Erteilung einer Ausfertigung zu beantragen.
Gruß
khmlev
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hggord
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von hggord »

Der Weg über das Betreuungsgericht klingt für mich sehr umständlich.

Nur Interessenhalber:

Was ist für den betreuten Menschen so gefährlich, wenn die bevollmächtigte Person mehrere Ausfertigungen der Vollmacht erhält? Wo besteht da Missbrauchsgefahr? Hat das etwas damit zu tun, dass bei Erlöschen der Vollmacht nicht klar ist, ob alle Ausfertigungen auch "unter Kontrolle" sind?
freemont
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von freemont »

hggord hat geschrieben:Der Weg über das Betreuungsgericht klingt für mich sehr umständlich.

Nur Interessenhalber:

Was ist für den betreuten Menschen so gefährlich, wenn die bevollmächtigte Person mehrere Ausfertigungen der Vollmacht erhält? Wo besteht da Missbrauchsgefahr? Hat das etwas damit zu tun, dass bei Erlöschen der Vollmacht nicht klar ist, ob alle Ausfertigungen auch "unter Kontrolle" sind?
Es klingt absurd, aber es ist tatsächlich so.

Arg.: die Vollmacht kann jederzeit widerufen werden. Der Vollmachtgeber hätte sie jederzeit widerrufen und die Ausfertigung vernichten können bevor er geschäftsunfähig geworden ist.

So in einem ganz ähnlichen Fall z.B. LG Nürnberg­Fürth, Beschluss vom 22.12.2011, 12 T 7607/11:
http://www.notare.bayern.de/fileadmin/f ... df#page=65
Wird der Notar im Rahmen der Beurkundung einer Vor-­
sorgevollmacht angewiesen, dem Bevollmächtigten eine
weitere Ausfertigung der Urkunde nur auf schriftliche
Anweisung des Vollmachtgebers zu erteilen, darf er sich
hierüber nicht allein deshalb hinwegsetzen, weil der Voll­
machtgeber zwischenzeitlich dauerhaft geschäftsunfähig
ist.
...
Da die Mutter des Beschwerdegegners – wie sich aus dem
Gutachten vom 14.7.2010 ergibt – mittlerweile dauerhaft ge­
schäftsunfähig ist, ist eine Nutzung der Vollmacht vor Eintritt
des Vorsorgefalles nicht mehr zu befürchten. Es besteht aber
weiterhin die Möglichkeit, dass die Vollmacht nach dem
Willen der Vollmachtgeberin gar nicht wirksam erteilt oder
mittlerweile widerrufen (§§ 168, 167 BGB) wurde und die
Ausfertigung deswegen willentlich vernichtet wurde. Es ist
aber weder Aufgabe des Notars zu prüfen, ob dieser Fall ein­
getreten ist, noch gibt es Anhaltspunkte dafür, dass dies dem
Willen der Vollmachtgeberin entspricht.
Das Ergebnis will eigentlich Niemand, insbesondere nicht der hilflose Vollmachtgeber, aber man kann sich der Argumentation nicht verschliessen.

Das sollte man sich merken, insbesondere sollten die Notare darauf achten, dass sie auf das Problem hinweisen. Man hat in diesen Fällen ja wahrhaftig anderes zu tun, als auch noch zum Betreuungsgericht zu rennen.

Wenn die VorsorgeVM gemacht wird, müsste deshalb eine Regelung getroffen werden, wonach der Bevollmächtigte eine neue Ausfertigung beantragen darf, wenn die dem Vollmachtgeber ausgehändigte Ausfertigung nicht auffindbar sein sollte und der VG geschäftsunfähig ist.
khmlev
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von khmlev »

freemont hat geschrieben:Wenn die VorsorgeVM gemacht wird, müsste deshalb eine Regelung getroffen werden, wonach der Bevollmächtigte eine neue Ausfertigung beantragen darf, wenn die dem Vollmachtgeber ausgehändigte Ausfertigung nicht auffindbar sein sollte und der VG geschäftsunfähig ist.
Die Regelung wurde doch aufgezeigt. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, weil
freemont hat geschrieben:die Vollmacht kann jederzeit widerufen werden. Der Vollmachtgeber hätte sie jederzeit widerrufen und die Ausfertigung vernichten können bevor er geschäftsunfähig geworden ist.
Natürlich kann auch die Anweisung aufgenommen werden, dass auf Antrag des Bevollmächtigten weitere Ausfertigungen erteilt werden können, dann verliert aber der Vollmachtgeber die Kontrolle. Diese Kontrolle will aber der Vollmachtgeber und deswegen lassen fast alle Vollmachtgeber sich die Ausfertigung für den Bevollmächtigten aushändigen.
Gruß
khmlev
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Finolino
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von Finolino »

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge!

Das ist aber in der Tat kurios. Alle Beteiligten erwarten eine Art Schließfach, welches sich im Falle der Geschäftsunfähigkeit für den Bevollmächtigten öffnet, damit dieser nicht zum Betreuungsgericht gehen oder in den Unterlagen des Vollmachtgebers herumwühlen muss. Und dann tritt der Fall ein und man muss zum Betreuungsgericht oder die Unterlagen durchsuchen. :roll:
Im Prinzip bräuchte es den Notar gar nicht.
khmlev
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von khmlev »

"Der Fehler" liegt darin, dass der Vollmachtgeber dem Betreuten in "Guten Zeiten" nicht mitgeteilt hat, wo er die Vollmachtsausfertigungen aufbewahren wird, damit der Bevollmächtigte enen schnellen Zugriff darauf hat. Der Vollmachtgeber hätte die Ausfertigungen auch sofort dem Bevollmächtigten aushändigen können. Da regiert aber das gesunde Misstrauen und deswegen wird es nicht gemacht.
Finolino hat geschrieben:B legt beim Notar ein ärztliches Attest vor, welches die momentane Geschäftsunfähigkeit von A bestätigt.
Hierzu noch eine Anmerkung: Die Praxis zeigt, dass Ärzte häufig Bescheinigungen ausstellen, die sich zur Geschäftsunfähigkeit nicht zweifelsfrei äußern und damit reichen diese ärztlichen Bescheinigungen regelmäßig dem Notar als Nachweis nicht aus.
Gruß
khmlev
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Finolino
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Re: Notar verweigert Herausgabe von Betreuungsvollmacht

Beitrag von Finolino »

Naja, der Vollmachtgeber hat in guten Zeiten gesagt, dass man sich keinen Stress machen soll, die Vollmachten könne man sich alle beim Notar holen :lachen:
khmlev hat geschrieben:Hierzu noch eine Anmerkung: Die Praxis zeigt, dass Ärzte häufig Bescheinigungen ausstellen, die sich zur Geschäftsunfähigkeit nicht zweifelsfrei äußern und damit reichen diese ärztlichen Bescheinigungen regelmäßig dem Notar als Nachweis nicht aus.
Dann hatten wir hier wohl Glück, denn es stand ganz explizit auf der Bescheinigung...

Inzwischen sind die Vollmachten aber in den Unterlagen der Vollmachtgeberin gefunden worden.


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