RSV zwei Kreditnehmer
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RSV zwei Kreditnehmer
Hallo
Nehmen wir an Ehepaar M. unterschreiben beide einen Kreditvertrag mit RSV im Todesfall.
Ein Partner stirbt, haftet dann dennoch der andere Partner sprich auch zweite Kreditnehmer für den gesamten Kredit ? Wenn ja wo war dann der Sinn der RSV.?
Danke und liebe Grüße
Nehmen wir an Ehepaar M. unterschreiben beide einen Kreditvertrag mit RSV im Todesfall.
Ein Partner stirbt, haftet dann dennoch der andere Partner sprich auch zweite Kreditnehmer für den gesamten Kredit ? Wenn ja wo war dann der Sinn der RSV.?
Danke und liebe Grüße
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Re: RSV zwei Kreditnehmer
Ja.Ein Partner stirbt, haftet dann dennoch der andere Partner sprich auch zweite Kreditnehmer für den gesamten Kredit ?
Kommt darauf an welche Risiken versichert sind. Außer gegen Tod, könnte auch das Risiko Krankheit und damit einhergehende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichert sein.Wenn ja wo war dann der Sinn der RSV.?
Grüße, Susanne
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Re: RSV zwei Kreditnehmer
Danke.
Die RSV würde dann aber nur einspringen wenn es beide Kreditnehmer betrifft, richtig?
Das meinte ich mit Sinn, wozu die RSV wenn sowieso einer weiterzahlen muss, oder?
Die RSV würde dann aber nur einspringen wenn es beide Kreditnehmer betrifft, richtig?
Das meinte ich mit Sinn, wozu die RSV wenn sowieso einer weiterzahlen muss, oder?
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Re: RSV zwei Kreditnehmer
Es kommt darauf an was in den Versicherungsbedingungen steht. Ich habe im Netz z.B. Versicherungsbedingungen einer RSV gefunden, da steht es so:
Zwei versicherte Personen: Sind zwei Personen über den gleichen zugrunde liegenden Rahmenkredit versichert und sind beide gleichzeitig arbeitsunfähig oder arbeitslos, wird die Versicherungsleistung nur für den zuerst eingetretenen Versicherungsfall erbracht. Der Anspruch aus der Todesfallversicherung erlischt, nachdem die Todesfallleistung einmal erbracht wurde.
Einen Sinn hat die RSV bei den oben zitierten Bedingungen also schon wenn ein Kreditnehmer ausfällt, da die RSV leisten muss und weniger Kreditlast für den verbleibenden Kreditnehmer übrigbleibt.Tapferer Toaster hat geschrieben: Das meinte ich mit Sinn, wozu die RSV wenn sowieso einer weiterzahlen muss, oder?
Grüße, Susanne
Re: RSV zwei Kreditnehmer
Vielleicht könnte man mal den Kontext der Frage erfahren?
Die bisherigen Aussagen sind zwar richtig, aber gehen möglicherweise am Thema vorbei.
Ja, die überlebende Person haftet für die komplette Kreditsumme.
Ja, was die RSV zahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Aber üblicherweise wird eine RSV in diesen Fällen so abgeschlossen, dass sie im Todesfall auch nur eines Partners mindestens einen großen Teil der Kreditsumme, wenn nicht sogar die ganze Kreditsumme, abdeckt.
Die bisherigen Aussagen sind zwar richtig, aber gehen möglicherweise am Thema vorbei.
Ja, die überlebende Person haftet für die komplette Kreditsumme.
Ja, was die RSV zahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Aber üblicherweise wird eine RSV in diesen Fällen so abgeschlossen, dass sie im Todesfall auch nur eines Partners mindestens einen großen Teil der Kreditsumme, wenn nicht sogar die ganze Kreditsumme, abdeckt.
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Re: RSV zwei Kreditnehmer
Danke, das war damit gemeint. Also kommt es wohl auf die Prüfung des Kreditvertrages an, der dann wohl angefordert werden muss muss.
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Re: RSV zwei Kreditnehmer
Der Kreditvertrag sagtnichts darüber aus, wann die RSV leisten muss.Tapferer Toaster hat geschrieben:Also kommt es wohl auf die Prüfung des Kreditvertrages an, der dann wohl angefordert werden muss muss.
Die Versicherungsgeberin ist nicht die Bank, sondern eine von der Bank getrennte Versicherungsgesellschaft.Sie müssen den Versicherungsvertrag und die dafür geltenden Bedingungen prüfen.
Grüße, Susanne