Soweit ich weiß, ist es möglich einen Aufschub der Vollstreckung zu bekommen, wenn man mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbart.
Der Gerichtsvollzieher soll ja immer erst mal auf eine gütliche Einigung hinwirken?!
Wie sieht es denn in folgender Konstellation aus:
Titel vorhanden, Gerichtsvollzieher schon unterwegs (ein Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung).
Nun besinnt sich der Schuldner und setzt sich mit dem Gläubiger in Verbindung zwecks Einigung mit dem Vorschlag eines Vergleichs.
Das zieht sich allerdings hin.
Ist das gleich zu setzen?
Also könnte sich der Schuldner an den Gerichtsvollzieher wenden und ihm mitteilen "befinde mich in Verhandlungen mit dem Gläubiger, können wir den Termin bis zur Klärung aussetzen?" Und hätte im Sinne der gütlichen Einigung Aussichten auf Erfolg?
Oder kann das nur der Gläubiger wenn sich geeinigt wurde?
Ich konnte für diese Konstellation leider nichts finden (oder benutze die falschen Suchbegriffe

Vielen Dank für eure Zeit
