Badewannenarmatur falsch angebracht

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Wolf2016
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Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Wolf2016 »

Guten Tag zusammen,
bitte um Hilfe,

Person A hat vor 6 Monaten eine ETW, Neubau, gekauft. In der Wohnung wurde die Badewanne falsch herum (Ablauf links, Kopf rechts) eingebaut. Diesbezüglich hat man sich geeinigt (noch vor Abnahme) und das für einen kleinen Preisnachlass akzeptiert. Angeblich war ein "Wenden" der Wanne nicht mehr möglich, da das Gefälle nicht umzulegen wäre. Nun wurde beim ersten Versuch zu baden (es gibt noch eine separate Dusche) bemerkt, dass mit der dadurch im Schulterbereich, auf Kopfhöhe, angebrachten Armatur, baden und waschen nicht wirklich möglich ist. Die Armatur ist ständig im Wege ist und das Wasser direkt vor dem Gesicht in die Wanne läuft. So kann das natürlich nicht bleiben. Bei Bauabnahme ist das Niemandem wirklich aufgefallen, da hat man so viel zu schauen.
Kann Person A nun irgendwen dafür zur Rechenschaft ziehen und eine Korrektur verlangen, oder ist der Zug durch ?
Wer wäre der ersten Ansprechpartner ?
Wie ist die Rechtslage ?
Danke für Hilfe
webelch
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von webelch »

Wolf2016 hat geschrieben:Die Armatur ist ständig im Wege ist und das Wasser direkt vor dem Gesicht in die Wanne läuft.
Genau diesen Zustand hat man doch gesehen und akzeptiert:
Wolf2016 hat geschrieben:In der Wohnung wurde die Badewanne falsch herum (Ablauf links, Kopf rechts) eingebaut. Diesbezüglich hat man sich geeinigt (noch vor Abnahme) und das für einen kleinen Preisnachlass akzeptiert.
SusanneBerlin
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von SusanneBerlin »

Wolf2016 hat geschrieben:baden und waschen nicht wirklich möglich ist. Die Armatur ist ständig im Wege ist und das Wasser direkt vor dem Gesicht in die Wanne läuft.
Wieso muss das Wasser laufen, während man in der Wanne sitzt? Üblicherweise befüllt man die Wanne, dann setzt man sich hinein und dann wäscht man sich mit dem Wasser, das sich in der Wanne befindet.
Grüße, Susanne
Wolf2016
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Wolf2016 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Wolf2016 hat geschrieben:baden und waschen nicht wirklich möglich ist. Die Armatur ist ständig im Wege ist und das Wasser direkt vor dem Gesicht in die Wanne läuft.
Wieso muss das Wasser laufen, während man in der Wanne sitzt? Üblicherweise befüllt man die Wanne, dann setzt man sich hinein und dann wäscht man sich mit dem Wasser, das sich in der Wanne befindet.
es geht nicht nur um das laufende Wasser, sondern der Wasserhahn hängt quasi vor dem Gesicht und der recht Arm kann nicht wirklich bewegt werden, da man sich permanent diesen anhauen würde. Entspanntes Liegen mit Armen auf dem Rand, geht natürlich auch nicht.
Tastenspitz
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Tastenspitz »

Wolf2016 hat geschrieben:Nun wurde beim ersten Versuch zu baden (es gibt noch eine separate Dusche)
Gut zu wissen im Zusammenhang mit den 6 Monaten, dass es noch eine Dusche gibt... :lachen:
Wolf2016 hat geschrieben:Wer wäre der ersten Ansprechpartner ?
Vermutlich der, den man wegen der gedrehten Wanne angesprochen hat. Vermutlich - je nach Vereinbarung deswegen gilt aber:
webelch hat geschrieben:Genau diesen Zustand hat man doch gesehen und akzeptiert:
webelch
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von webelch »

Wolf2016 hat geschrieben:...der Wasserhahn hängt quasi vor dem Gesicht und der recht Arm kann nicht wirklich bewegt werden, da man sich permanent diesen anhauen würde. Entspanntes Liegen mit Armen auf dem Rand, geht natürlich auch nicht.
Diesen Zustand hat man doch aber - wie geschildert - gesehen und gegen Preisnachlass akzeptiert.
Tastenspitz
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Tastenspitz »

Ich glaube was webelch vermitteln will ist:
Die Armatur ist richtig (wie im PLan vorgesehen) angebracht, nur die Wanne ist verkehrt rum drin. Genau das hat man aber akzeptiert.
webelch
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von webelch »

Tastenspitz hat geschrieben:Ich glaube was webelch vermitteln will ist:
Die Armatur ist richtig (wie im PLan vorgesehen) angebracht, nur die Wanne ist verkehrt rum drin. Genau das hat man aber akzeptiert.
Genau. Dass man kein Probebaden vorgenommen hat, kann man ja nicht dem Auftragnehmer anlasten.
Celestro
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Celestro »

Wolf2016 hat geschrieben:Die Armatur ist ständig im Wege ist und das Wasser direkt vor dem Gesicht in die Wanne läuft.
Warum genau ist es ein Problem, daß das Wasser nicht an den Füßen in die Wanne läuft, sondern direkt vor dem Gesicht ?

Und was hindert die Eigentümer daran, sich einfach andersherum in die Wanne zu setzen und damit das Problem zu beseitigen ?
Tastenspitz
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Tastenspitz »

Vermutlich ist die Wanne sehr körperbetont. Dann kriegt man auf der anderen Seite seinen A... gar nicht in´s Wasser. 8)
ktown
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von ktown »

Celestro hat geschrieben:Warum genau ist es ein Problem, daß das Wasser nicht an den Füßen in die Wanne läuft, sondern direkt vor dem Gesicht ?
Wie schon erwähnt, scheint nicht das laufende Wasser das Problem zu sein, sondern die Armatur ansich.
Celestro hat geschrieben:Und was hindert die Eigentümer daran, sich einfach andersherum in die Wanne zu setzen und damit das Problem zu beseitigen ?
Weil, wie schon an der Problematik des Ablaufs zu erkennen, dies keine beidseitige Badewanne ist. Wäre dies so, dann wäre der Ablauf mittig.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
freemont
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von freemont »

Wolf2016 hat geschrieben:...
Wie ist die Rechtslage ?
Danke für Hilfe

Ausnahmsweise ganz klar und einfach, § 640 III BGB, Abnahme:
(3) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
Das gilt natürlich nicht bei versteckten Mängeln, aber wenn die Armatur bereits montiert war, als die vergleichsweise Regelung erfolgt ist, sieht es schlecht aus, wenn deswegen kein Vorbehalt gemacht wurde.
karli
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von karli »

Hier dürfte es sich um einen Werkvertrag handeln.
Falls das Werk wie hier mangelhaft ist stehen dem Besteller Rechte gemäß § 634 BGB zu.
Der § 634 sieht unter Anderem die Möglichkeit einer Minderung der Vergütung gemäß § 638 BGB vor.
Wolf2016 hat geschrieben:Diesbezüglich hat man sich geeinigt (noch vor Abnahme) und das für einen kleinen Preisnachlass akzeptiert.
Das ist hier geschehen und somit sind die Ansprüche des Bestellers erfüllt.
Damit ist der
Wolf2016 hat geschrieben:Zug durch
!
Falls der Preisnachlass allerdings erheblich niedriger war, als der Mangel zu bewerten wäre, könnte man unter Umständen vielleicht noch etwas Geld nachfordern.
§ 638.3 BGB hat geschrieben:Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Hier wäre es sicher sinnvoller gewesen, statt der Minderung eine Nacherfüllung gemäß § 635 BGB zu fordern.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Wolf2016
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Wolf2016 »

Danke für die zahlreichen Hinweise. Ich habs befürchtet, dass die Abnahme ohne Vorbehalt, der "Fehler" war. Da liefen wohl ziemlich viele Leute herum und da übersieht man gerne was..... Logisch hatte Person A gedacht, dass wenn die Badewanne anders herum steht (war ja Irrtum der Baufirma, daher der Nachlass), dass dann die weiteren Anschlüsse auch entsprechend angebracht werden. Sonst hätte sie das auch niemals für ein paar Euro akzeptiert..... Als festgestellt wurde, dass die Wanne anders herum steht als bestellt, waren die Armaturen noch nicht angebracht.
Durch die Bauform ist "anders herum setzen" leider keine Option.
ktown
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von ktown »

Wolf2016 hat geschrieben:Ich habs befürchtet, dass die Abnahme ohne Vorbehalt, der "Fehler" war.
das gab der Sachverhalt bisher nicht her.
Wolf2016 hat geschrieben:Logisch hatte Person A gedacht, dass wenn die Badewanne anders herum steht (war ja Irrtum der Baufirma, daher der Nachlass), dass dann die weiteren Anschlüsse auch entsprechend angebracht werden.
Spätestens jetzt sollte man einen Anwalt mit der Sache beauftragen.

Was wurde den bei der wirklichen Abnahme zu dieser Situation vereinbart?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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