Badewannenarmatur falsch angebracht

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Etienne777
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Etienne777 »

Der Bauablauf bei einer solchen Sanitärinstallation ist regelmäßig so, daß im Zeitpunkt des Aufstellens der Wanne nicht nur die Abwasserrohre bereits verlegt sind und verlegt sein müssen, sondern auch die Warm- und Kaltwasserleitung bereits fertig installiert und die Wände gefliest sind. Zwar gibt es dann in aller Regel noch keine montierte Mischbatterie / Wannenfüllarmatur, aber als Platzhalter und Schutz vor Verunreinigungen sind anstelle der Armatur zwei ca. 12 cm aus der Wand ragende dicke Schraubstopfen in die Rohre gedreht. Man sieht ohne Weiteres, wo die Mischbatterie installiert werden wird. Ob dem Laien dabei bewußt wird, daß die Armatur weiter herausragen wird, ist eine andere Sache. Insoweit dürfte dem Laien zugute kommen, daß selbst dem fachkundigen Installateur das offensichtlich nicht bewußt war, als er die Wanne verkehrtherum eingebaut hat.

Eine Frage die sich das Gericht aber wohl stellen wird könnte sein, warum man ein Werk abgenommen hat, obwohl es noch gar nicht vollständig (mit Mischbatterie) fertiggestellt gewesen sein soll. Das ist doch eher ungewöhnlich, auch vom Bauablauf her.
das sind die Konstruktionen, die im Laufe ihres Lebens dann in der Wohnung drunter einen Wasserschaden verursacht.
Unsinn.
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ktown
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von ktown »

Etienne777 hat geschrieben:Eine Frage die sich das Gericht aber wohl stellen wird könnte sein, warum man ein Werk abgenommen hat, obwohl es noch gar nicht vollständig (mit Mischbatterie) fertiggestellt gewesen sein soll. Das ist doch eher ungewöhnlich, auch vom Bauablauf her.
Wie vom TE beschrieben, war es ja keine Abnahme.
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karli
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von karli »

Meiner Ansicht nach wäre zu klären, wer hier mit wem einen Vertrag hat, wer hier dem Käufer einen Preisnachlass gewährt hat und wofür genau der Preisnachlass gewährt wurde.

Ich denke nicht, daß der Käufer jeweils einen Werkvertrag mit den einzelnen Handwerkern geschlossen hat.
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Wolf2016
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Wolf2016 »

Etienne777 hat geschrieben:
aber wenn das tatsächlich richtig ist
Das Gefälle beträgt pro Meter Rohrlänge 10 mm, bei angenommenen 1,5 Metern folglich 15 mm. So knapp ist keine Muffenverbindung, daß man die paar mm nicht zurechtschieben könnte.
wurde der Besteller = Laie vom Handwerker mit Herrschaftswissen arglistig getäuscht
Aber kann er das auch beweisen? Man muß immerhin davon ausgehen, daß der Handwerker das bestreiten wird und behauptet, man habe sich allein zur Meidung des Umbauaufwands auf den Preisnachlaß geeinigt.

Dass ein Herumdrehen (in die beauftragte Richtung) nicht möglich sei, wegen des Gefälles) wurde schriftlich mitgeteilt.....
Und man kann von einem Laien ja nicht erwarten, dass er das beurteilen kann. Zumal zu dem Zeitpunkt noch keine Armatur
angebracht war. vermutlich aber die Leitungen schon lagen.
Mein Gefühl sagt mir, dass da ein paar Handwerker sich die Arbeit sparen wollten und dachten dass der Kunde das eh erst beim ersten Baden merkt. Falls die selber überhaupt darüber nachdachten, dass die Armatur dann absolut störend ist.
Etienne777
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Etienne777 »

Dass ein Herumdrehen (in die beauftragte Richtung) nicht möglich sei, wegen des Gefälles) wurde schriftlich mitgeteilt.....
Liegt das noch vor? Dann wäre ja im Zweifel die Täuschung leicht nachzuweisen.

Mich würde der genaue Wortlaut der Mitteilung in Sache Wanne mal interessieren.
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fragenfueralle
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von fragenfueralle »

Wolf2016 hat geschrieben:Dass ein Herumdrehen (in die beauftragte Richtung) nicht möglich sei, wegen des Gefälles) wurde schriftlich mitgeteilt.....
Und man kann von einem Laien ja nicht erwarten, dass er das beurteilen kann. Zumal zu dem Zeitpunkt noch keine Armatur
angebracht war. vermutlich aber die Leitungen schon lagen....
Was bedeutet "vermutlich"? Hat derjenige, der die Änderung akzeptiert hat das denn nicht selbst vor Ort in Augenschein genommen und die Falschmontage nur aus der Ferne akzeptiert?
Wolf2016 hat geschrieben:...
bei einer Besichtigung wurde die Badewanne falsch herum vorgefunden und eben der Nachlass (immerhin ist der Blickwinkel ein anderer) vereinbart. Erst bei der Wohnungsabnahme mit Bauherr (der Komplex hat 13 ETW), Verwalter, Eigentümer, usw. , war dann auch die Armatur angebracht.
Allerdings wurde da auch das Protokoll -ohne jeglichen Vorbehalt- unterschrieben....
Also wer alles hat das vor Ort (Ergänzung: bei der ersten "Besichtigung") "falsch herum vorgefunden"?

Vielleicht auch noch von Belang: sind Leitungs- und Badewannenmontage Gewerke deselben "Betriebes" bzw. sind das dieselben Monteure?
Zuletzt geändert von fragenfueralle am 31.08.18, 09:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von ktown »

fragenfueralle hat geschrieben:Vielleicht auch noch von Belang: sind Leitungs- und Badewannenmontage Gewerke deselben "Betriebes" bzw. sind das dieselben Monteure?
Wenn so viele Personen bei der Abnahme dabei waren,
Erst bei der Wohnungsabnahme mit Bauherr (der Komplex hat 13 ETW), Verwalter, Eigentümer, usw. , war dann auch die Armatur angebracht.
dann scheint mir für den Eigentümer nur ein Vertragspartner zur Verfügung zu stehen. :wink:
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fragenfueralle
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von fragenfueralle »

Dann würde ich sagen: Baumurks von dem "einen" Vertragspartner (wenn der Montagebetrieb damit gemeint war). Und getäuscht würde ich mich als Bauherr / Eigentümer auch.
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karli
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von karli »

Ich denke, daß hier genug Argumente gefunden werden können um die Willenserklärung bezüglich des mangelhaft ausgeführten Werkvertrages anzufechten.

Man könnte weiterhin einmal prüfen, ob vielleicht sogar ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB besteht und ob der Unternehmer seinen Informationspflichten gemäß § 312d BGB nachgekommen ist.
Bei einer, zwischen Tür und Angel geschlossenen Vereinbarung kaum vorstellbar.

Ein brauchbarer Rechtsanwalt wird da sicher einen Weg finden.
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lottchen
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von lottchen »

Ich würde mir auf alle Fälle mal ein paar Packungen Wandfliesen und vielleicht auch ein paar Bodenfliesen sichern, solange es diese noch gibt. Die verschwinden gern schnell mal aus dem Handel und dann steht man doof da, wenn umgebaut werden muss. Denn dass entweder die Wanne gedreht oder die Mischbatterie versetzt werden muss dürfte ja wohl unstreitig sein. Wer auch immer die Kosten letztendlich trägt.
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Biggi0001 »

Praktische Lösung, VIELLEICHT:
https://goo.gl/images/duzxPz
Geberit Badewannenablauf mit Zulauffunktion
https://www.ambista.com/de/badewannenar ... tion-43518

Ansonsten einfach mal mit einem Badspezialisten (nicht den Baumarkt um die Ecke;)) sprechen, es gibt so viele Sonderlösungen auf dem Markt.....
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
ktown
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von ktown »

und wie soll das helfen?
Hierfür müssten die Wasserleitungen umgelegt werden.
Da kann man gleich die Badewanne umdrehen.
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Der Hilfesuchende
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Der Hilfesuchende »

Etienne777 hat geschrieben: Der AG hat ja eigentlich keine Veranlassung irgendeinen Umbauaufwand zu vermeiden. Wenn die Armatur noch nicht montiert war, das scheint so gewesen zu sein, überblickt ein Laie das Problem nicht. Der Handwerker sehr wohl.
Warum sollte ein Handwerker ein Problem sehen wo keins ist ? In welcher Norm steht denn die Position der Badewannenarmatur ? Kannte der Installateur die Wannenform voher ? Es gibt Kunden die möchten die Armaturen am "Kopfende" haben...hätte er dem Bauherren auch noch sagen müssen das die Blickrichtung aus de Wanne nun Richtung Türe und nicht mehr Richtung Fenster ist oder das man nun rechts anstelle links herum aus der Wanne raus muss ??
Etienne777 hat geschrieben:der AG wurde über den Tisch gezogen. Das ist arglistige Täuschung. Der Handwerker hätte nach den Regeln der Handwerkskunst darauf hinweisen MÜSSEN, dass die Armatur dann immer im Weg sein wird. Das ist nicht bloß eine Schönheitsfehler, das ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der Funktion.
Vieleicht ist der TE auch nur unproportional geformt, ungelenkig, ein Dauernörgler etc.... und jemand anderes hätte kein Problem
Etienne777 hat geschrieben:Das wäre anders gewesen, wenn die Armatur bereits montiert gewesen wäre.
Die Rohre lagen mit Sicherheit, das die Position der Armatur bekannt war auch da zum einen in den Plänen und zum anderen ersichtlich und in der Regel kann man auch davon ausgehen das ein Bauherr sich die Wannanarmatur voher in einer Ausstellung angesehen hat und somit auch deren Form und Größe bekannt war. Ansonsten könnte man auch einfach eine kleinere Armatur montieren zb mit seitlichen Hebel und geringerer Ausladung. Das wäre dann auch ein Verhältnissmäßiger Aufwand im gegensatz zu alles ändern jetzt wo es fertig ist obwohl es voher mit viel weniger Aufwand möglich war aber der Bauherr ja lieber das Geld nahm.

Mir stellt sich die Frage warum der Bauherr nicht auf den Nachlass verzichtet hat und auf die gewünschte Montage bestand ?

Als Handwerker würde ich mich hier jetzt auch quer stellen.
ktown
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von ktown »

Der Hilfesuchende hat geschrieben:In welcher Norm steht denn die Position der Badewannenarmatur ?
Das lernt man spätestens im 2. Lehrjahr. Hier mal alles schön aufgezählt für Laien.
Man beachte besonders die Seite 18.
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Re: Badewannenarmatur falsch angebracht

Beitrag von Der Hilfesuchende »

ktown hat geschrieben:
Der Hilfesuchende hat geschrieben:In welcher Norm steht denn die Position der Badewannenarmatur ?
Das lernt man spätestens im 2. Lehrjahr. Hier mal alles schön aufgezählt für Laien.
Man beachte besonders die Seite 18.
Ich warte immer noch auf die anzuwendene Norm. Verlinktes ist eine Herstellerunterlage speziell für den Hersteller Hansa. Darin zitierte Normen beziehen sich nur auf barrierefrei und öffentlich,
benötigt wird aber die für den privaten Bereich.....oh warte mal....es könnte sein das es für den privaten Bereich keine Norm gibt aus der Maße hervorgehen. Das kann man dann auch gerne bei Hansa erfragen, die werden das bestätigen. Aber vieleicht zaubert ja jemand was aus dem Hut, bin mal gespannt.

Hier noch ein Zitat aus der Unterlage : dienen der Beratung. Irgendwelche Rechte können hieraus nicht abgeleitet werden / Stand 2003

gruß
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