Richtig: Störende Mitbewerber werden schon mal so vom Markt gedrängt, um so an den ganzen Kuchen zu kommen.ralle123 hat geschrieben:Welcher Gewerbetreibende verkauft regelmäßig Ware unter Einkaufspreis? (Von Lockangeboten und großangelegten Rabattschlachten um Mitbewerber zu verdrängen mal ab)
Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Vielleicht auch den nachfolgenden Satz berücksichtigen:Zafilutsche hat geschrieben:Richtig: Störende Mitbewerber werden schon mal so vom Markt gedrängt, um so an den ganzen Kuchen zu kommen.ralle123 hat geschrieben:Welcher Gewerbetreibende verkauft regelmäßig Ware unter Einkaufspreis? (Von Lockangeboten und großangelegten Rabattschlachten um Mitbewerber zu verdrängen mal ab)
Bei derzeit etwa 2,5 mio angebotenen gebrauchten Kleidungsstücken...Dies aus einem Verkauf von regelmäßig vieleicht 5-10 solcher Artikel im Monat zu konstruieren, dürfte schwer fallen.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
schwer ist relativ Urteil vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13- Demnach 140 Artikel in 24 Monaten macht....? so rund 6 Artikel im Monat Und die sind hervorragend dokumentiert, wenn's drauf ankommt.ralle123 hat geschrieben:Dies aus einem Verkauf von regelmäßig vieleicht 5-10 solcher Artikel im Monat zu konstruieren, dürfte schwer fallen.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
In dem von Zafilutsche einstellten Beitrag geht es zwar um tatsächlich "nur" 140 Artikel in 24 Monaten, allerdings ausschließlich um Pelzmäntel in verschiedenen Größen. Ich glaube kaum, dass die Freundin des TE so viele gleiche Teile shoppt (auch wenn ich sie nicht kenne). Vergleichen kann man das wohl nicht.
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=32169
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Tja - wir wissen dass neben Textilien
Wenn's stress gibt, dann wird die Gegenseite wahrscheinlich alle Register ziehen, um schadfrei aus einer Nummer kommen zu wollen. Ob das nun Pelze, Schallplatten, Briefmarken oder leere Umverpackungen sind. Die Schwelle kann jedenfalls verdammt niedrig sein und mehr wollte ich gar nicht betonen. Die Schlüsse muss man dann selbst ziehen.
Wenn's kein Problem darstellen kann, ist doch alles prima!
Veräußert werden.Alternativ auch mal Einrichtungsgegenstände oder nicht mehr benötigte Geräte, ...
Wenn's stress gibt, dann wird die Gegenseite wahrscheinlich alle Register ziehen, um schadfrei aus einer Nummer kommen zu wollen. Ob das nun Pelze, Schallplatten, Briefmarken oder leere Umverpackungen sind. Die Schwelle kann jedenfalls verdammt niedrig sein und mehr wollte ich gar nicht betonen. Die Schlüsse muss man dann selbst ziehen.
Wenn's kein Problem darstellen kann, ist doch alles prima!
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Es geht ausschließlich um haushaltsübliche Mengen (zumindest für einen Haushalt mit einer Frau die einen Klamotten Tick hat)
Mit Verlaub, 6 Pelze im Monat zähle ich auch aufgrund des zu erwartenden hohen Verkaufserlöses nicht mehr als haushaltsüblich.
Und das dann auch noch über 4 verschiedene Accounts mit einem Erlös von >100.000 Euro
Die Klientel, die den Kleiderschrank voll mit hunderten Pelzen hängen hat, verkauft diese wohl äußerst selten auf eigene Rechnung in Onlineauktionshäusern.
Daher finde ich das Urteil nachvollziehbar.
Mit Verlaub, 6 Pelze im Monat zähle ich auch aufgrund des zu erwartenden hohen Verkaufserlöses nicht mehr als haushaltsüblich.
Und das dann auch noch über 4 verschiedene Accounts mit einem Erlös von >100.000 Euro
Die Klientel, die den Kleiderschrank voll mit hunderten Pelzen hängen hat, verkauft diese wohl äußerst selten auf eigene Rechnung in Onlineauktionshäusern.
Daher finde ich das Urteil nachvollziehbar.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Meines Erachtens ist es zweitrangig, ob steuerrechtlich der Verkäufer als Gewerbetreibender betrachtet wird. Wenn Formulierungen gleichlautend immer wieder im Angebotstext auftauchen, dann können sie ganz schnell AGB Charakter bekommen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Dann dürfte so ziemlich jeder Betreiber dort gewerblich handeln, da der Gewährleisungsausschluss wohl kaum mit jeden Artikel neu formuliert wird.ktown hat geschrieben:Meines Erachtens ist es zweitrangig, ob steuerrechtlich der Verkäufer als Gewerbetreibender betrachtet wird. Wenn Formulierungen gleichlautend immer wieder im Angebotstext auftauchen, dann können sie ganz schnell AGB Charakter bekommen.
Zudem gibt es bereits entsprechende Portal im Internet, die eine rechtssichere Formulierung vorgeben, welche von einer Vielzahl an Verkäufern genutzt wird.
Ich wüsste nicht wie man aus Formulierungen der Verkaufsbeschreibung auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen kann.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Dann schauen sie mal ins BGB und sie werden feststellen, dass dieser Zusatz daraus resultiert und keine selbst formulierter Text ist.ralle123 hat geschrieben:Dann dürfte so ziemlich jeder Betreiber dort gewerblich handeln, da der Gewährleisungsausschluss wohl kaum mit jeden Artikel neu formuliert wird.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Betreiber oder user? Einen Gewährleistungsausschluss ist für gewerblich handelnde nicht möglich. Bestenfalls kann die Gewährleistungszeit bei Gebraucht Artikeln auf 12 Monate reduziert werden.ralle123 hat geschrieben: Dann dürfte so ziemlich jeder Betreiber dort gewerblich handeln, da der Gewährleisungsausschluss wohl kaum mit jeden Artikel neu formuliert wird.
Zumindest sind zwischen den Vertragsparteien regeln vereinbart. In wie fern vorgefertigte Formulierungshilfen auch rechtssicher sind, sei mal dahingestellt.ralle123 hat geschrieben:Zudem gibt es bereits entsprechende Portal im Internet, die eine rechtssichere Formulierung vorgeben, welche von einer Vielzahl an Verkäufern genutzt wird.
Alle meine Kunden sind sehr zufrieden mit diesem Artikel... (hört sich ja nicht an wie - das ist ein Privatverkauf). Sehr gerne genommen wird auch "Nagelneuer original verpackter" ...) ... oder die Farbe kann ausgesucht werden.ralle123 hat geschrieben:Ich wüsste nicht wie man aus Formulierungen der Verkaufsbeschreibung auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen kann.
die Lieferzeit beträgt ...
Möglichkeiten gibt's zu Hauff in Verkaufsbeschreibungen.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Hallo,ralle123 hat geschrieben:Dann dürfte so ziemlich jeder Betreiber dort gewerblich handeln, da der Gewährleisungsausschluss wohl kaum mit jeden Artikel neu formuliert wird.ktown hat geschrieben:Meines Erachtens ist es zweitrangig, ob steuerrechtlich der Verkäufer als Gewerbetreibender betrachtet wird. Wenn Formulierungen gleichlautend immer wieder im Angebotstext auftauchen, dann können sie ganz schnell AGB Charakter bekommen.
Zudem gibt es bereits entsprechende Portal im Internet, die eine rechtssichere Formulierung vorgeben, welche von einer Vielzahl an Verkäufern genutzt wird.
Ich wüsste nicht wie man aus Formulierungen der Verkaufsbeschreibung auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen kann.
das spielt doch gar keine Rolle, auch Privatleute können AGB verwenden, das macht sie nicht zu Kaufleuten, es bleibt ein Privatverkauf. Die §§ 305 ff. gelten auch für Privatleute, der "Verwender" von AGB kann auch ein Privater sein.
Wenn das Fristversäumnis eine auflösende Bedingung nach § 158 II BGB sein soll, stelle ich mir aber die Frage: Was ist mit den Gebühren? Kann man sich die gut schreiben lassen, auch wenn der Käufer nicht mitspielt?
Das ist wahrscheinlich Geschmackssache, aber mir als Verkäufer wäre ein Rücktrittsrecht sympathischer. Ist der Kaupreis nicht bis ... auf dem VK-Konto eingegangen hat der VK das Recht ohne weitere Mahnung über die Plattform vom KV zurückzutreten.
Erhält man dann die Gebühren von der Plattform zurück? Das lohnt kaum, aber im Prinzip müsste man sonst auch noch regeln, dass der Käufer die Gebühren zu tragen hat.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Mit einer Glaskugel stellt man eine Behauptung auf.ralle123 hat geschrieben:In welche Richtung läuft das Thema hier?
Können Sie ihrer Glaskugel auch die Lottozahlen von der heutigen Ziehung entnehmen? Ich würde Sie hälftig an den 27 Millionen beteiligen.Das könnte die Frage aufwerfen, sind gleich mehrere gleichartige (neue?) Artikel über die I-Plattform verkauft worden?
Falls ja, könnte die zweite Frage auftauchen: Wird gewerblich gehandelt?
Dann müsste das Beispiel etwas anders gestrickt werden.
Hier wurde eine Vermutung bzw. Frage gestellt.
es müsste halt lebensnah sein und nicht ausschließlich die Interessen des Verkäufers berücksichtigenralle123 hat geschrieben:Es ist einfach lästig, die Sachen erst Wochen später wieder inserieren zu können, wenn ensprechende Fristen abgelaufen sind.
Die Formulierung war nur beispielhaft, könnte naürlich auch beliebig z.B. auf 3 Werktage verändert werden.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Ja allerdings ist die m.E. derart weit hergeholt, dass ich mir den Spruch mit der Glaskugel nicht verkneifen konnte.winterspaziergang hat geschrieben: Mit einer Glaskugel stellt man eine Behauptung auf.
Hier wurde eine Vermutung bzw. Frage gestellt.
Wessen Interessen sollen denn sonst mit einem Zahlungsziel verfolgt werden?winterspaziergang hat geschrieben: es müsste halt lebensnah sein und nicht ausschließlich die Interessen des Verkäufers berücksichtigen
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
passt dennoch nicht und so weit hergeholt war das nichtralle123 hat geschrieben:Ja allerdings ist die m.E. derart weit hergeholt, dass ich mir den Spruch mit der Glaskugel nicht verkneifen konnte.winterspaziergang hat geschrieben: Mit einer Glaskugel stellt man eine Behauptung auf.
Hier wurde eine Vermutung bzw. Frage gestellt.
Es geht nicht um das Zahlungsziel als solches, sondern die Bedingungen - oder?ralle123 hat geschrieben:Wessen Interessen sollen denn sonst mit einem Zahlungsziel verfolgt werden?winterspaziergang hat geschrieben: es müsste halt lebensnah sein und nicht ausschließlich die Interessen des Verkäufers berücksichtigen
Und es ging um eine Bedingung, nach deren Nichterfüllung die Ware anderweitig verkauft, mithin der Kaufvertrag sofort nichtig ist.
Und diese Bedingung muss nun mal beider Interessen berücksichtigen.
Wenn man hier wirklich fragt und keine Wunschantwort verfolgt, sollte man nicht den Sachverhalt nach einer Antwort verändern.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Um dem 307 gerecht zu werden, müssen beide Seite gleich behandelt werden.ralle123 hat geschrieben:Wessen Interessen sollen denn sonst mit einem Zahlungsziel verfolgt werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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