Etienne777 hat geschrieben:
Der AG hat ja eigentlich keine Veranlassung irgendeinen Umbauaufwand zu vermeiden. Wenn die Armatur noch nicht montiert war, das scheint so gewesen zu sein, überblickt ein Laie das Problem nicht. Der Handwerker sehr wohl.
Warum sollte ein Handwerker ein Problem sehen wo keins ist ? In welcher Norm steht denn die Position der Badewannenarmatur ? Kannte der Installateur die Wannenform voher ? Es gibt Kunden die möchten die Armaturen am "Kopfende" haben...hätte er dem Bauherren auch noch sagen müssen das die Blickrichtung aus de Wanne nun Richtung Türe und nicht mehr Richtung Fenster ist oder das man nun rechts anstelle links herum aus der Wanne raus muss ??
Etienne777 hat geschrieben:der AG wurde über den Tisch gezogen. Das ist arglistige Täuschung. Der Handwerker hätte nach den Regeln der Handwerkskunst darauf hinweisen MÜSSEN, dass die Armatur dann immer im Weg sein wird. Das ist nicht bloß eine Schönheitsfehler, das ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der Funktion.
Vieleicht ist der TE auch nur unproportional geformt, ungelenkig, ein Dauernörgler etc.... und jemand anderes hätte kein Problem
Etienne777 hat geschrieben:Das wäre anders gewesen, wenn die Armatur bereits montiert gewesen wäre.
Die Rohre lagen mit Sicherheit, das die Position der Armatur bekannt war auch da zum einen in den Plänen und zum anderen ersichtlich und in der Regel kann man auch davon ausgehen das ein Bauherr sich die Wannanarmatur voher in einer Ausstellung angesehen hat und somit auch deren Form und Größe bekannt war. Ansonsten könnte man auch einfach eine kleinere Armatur montieren zb mit seitlichen Hebel und geringerer Ausladung. Das wäre dann auch ein Verhältnissmäßiger Aufwand im gegensatz zu alles ändern jetzt wo es fertig ist obwohl es voher mit viel weniger Aufwand möglich war aber der Bauherr ja lieber das Geld nahm.
Mir stellt sich die Frage warum der Bauherr nicht auf den Nachlass verzichtet hat und auf die gewünschte Montage bestand ?
Als Handwerker würde ich mich hier jetzt auch quer stellen.