Eventueller Betrug des Betreuers

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Ildiko
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Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von Ildiko »

Sehr geehrte Forenmitglieder

Der Betreuer meines Bekannten hatte seine Nichte im Juni 2013 als Haushälterin für den zu
Betreuenden eingestellt. Im August 2017 kam mein Bekannter ins Pflegeheim und im Dezember
2017 wurde seine Wohnung aufgelöst. Trotzdem hat der Betreuer seiner Nichte (Nichte des Betreuers)
nicht gekündigt. Die Haushälterin bekam mon. netto ca. € 2600,00 plus 13. Monatsgehalt.
Erst als ich durch Zufall dahinter kam und dem Lohnbüro gemeldet habe, das mein Bekannter schon fast ein Jahr im Pflegeheim ist, hat der Betreuer sie im Juni zum 30.09. 2018 gekündigt.
Dadurch entstand ein Schaden von ca. 31.200,00 die die Haushälterin fürs Nichtstun bekommen hat.
Ist so ein Betreuer der so handelt noch tragbar, oder müsste er vom Betreuungsgericht abgesetzt werden?

MfG
Ildiko
Knocks
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von Knocks »

Schon erstaunlich wenn man sich mal die " Betreuerpflichten " online betrachtet, wo beispielshalber geschrieben steht, das dieser regelmäßig dem Betreuungsgericht zur Rechenschaft verpflichtet ist, und empfehle ihnen dringstens sich dort über dessen Pflichten zu belesen.

"Zum Wohle des Betreuten"...nun ja, darüber ließe sich streiten, wenn man wüßte welche Dienstleistungen dem Betreuten in dieser Zeit durch die " Haushälterin "zu Teil wurde, was eine solche Vorteilsgabe im Amt rechtfertigte. :roll:

Natürlich nur rein fiktiv.

Was da wohl die Betreuerhaftpflichtversicherung zu sagen wird, wenn der Schaden aus derartiger Amtspflichtverletzung bei ihnen eingeklagt wird?
Ildiko
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von Ildiko »

Die Haushälterin hatte gar nichts mehr zu tun, da mein Bekannter ja seit August 2017 im Pflegeheim ist. Einer Fremden hätte der Betreuer wahrscheinlich schon im September 2017 gekündigt, aber es handelte sich ja um seine Nichte.
MfG
Ildiko
khmlev
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von khmlev »

Ildiko hat geschrieben:Ist so ein Betreuer der so handelt noch tragbar, oder müsste er vom Betreuungsgericht abgesetzt werden?
Unter Schilderung des Sachverhaltes kann dies dem Betreuungsgericht angezeigt und ein Betreuerwechsel angeregt werden.
Gruß
khmlev
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winterspaziergang

Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von winterspaziergang »

und dass der Betreuer seiner Nichte ein Jahr lang fürs Nichtstun in einem nicht mehr vorhandenen Haushalt ein Jahr lang einen üppigen Lohn von 2600 Euro gezahlt hat, wäre nicht als Veruntreuung zu ahnden?
khmlev
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von khmlev »

Das Betreuungsgericht wird nach Anhörung und Überprüfung eine Entscheidung treffen. Ggg. ist es dann Aufgabe des neuen Betreuers Strafanzeige zu stellen und vom alten Betreuer Schadensersatz zu fordern.
Gruß
khmlev
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lottchen
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von lottchen »

Der Schaden dürfte bedeutend höher sein als 31.200€. Das ist ja nur das Netto-Gehalt der Haushälterin. Dazu kommen ja noch ihre Steuern und die vom Arbeitgeber. Und das alles hat der Betreute gezahlt. Ich würde mich hier auch sofort ans Betreuungsgericht wenden.
Ildiko
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von Ildiko »

Mein Rechtsanwalt hat sich schon vor ca. 2 Wochen ans Betreuungsgericht gewandt, und einen Betreuerwechsel vorgeschlagen. Aber bis jetzt hat er noch keine Antwort erhalten. Ich selber wollte nur wissen, wie Laien zu der Sache stehen.

MfG
Ildiko
khmlev
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von khmlev »

So schnell geht das beim Betreuungsgericht nicht. Dem Betreuer wird jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Anwalt wird vermutlich auch keine Antwort erhalten, da "Bekannte" des Betreuten als Beteilgte hinzugezogen werden können, sofern sie eine Person des Vertrauens des Betreuten sind (Par. 274 Abs. 4 Ziff. 1). Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
Gruß
khmlev
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WHKD2000
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von WHKD2000 »

spätestens die Erben des Betreuten werden diesen "Betreuer" wohl mit Leichtigkeit "zur Verantwortung ziehen" können :lachen: :lachen:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
WHKD2000
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von WHKD2000 »

Knocks hat geschrieben: "Zum Wohle des Betreuten"...nun ja, darüber ließe sich streiten, wenn man wüßte welche Dienstleistungen dem Betreuten in dieser Zeit durch die " Haushälterin "zu Teil wurde, was eine solche Vorteilsgabe im Amt rechtfertigte. :roll:

Natürlich nur rein fiktiv.

Was da wohl die Betreuerhaftpflichtversicherung zu sagen wird, wenn der Schaden aus derartiger Amtspflichtverletzung bei ihnen eingeklagt wird?
naja,Ihrer Fantasie wollen wir jetzt hier keinen Raum geben :shock: :shock:

und die Versicherung wird sich natürlich quer stellen,um nicht leisten zu müssen
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
WHKD2000
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von WHKD2000 »

Ildiko hat geschrieben:Mein Rechtsanwalt hat sich schon vor ca. 2 Wochen ans Betreuungsgericht gewandt, und einen Betreuerwechsel vorgeschlagen. Aber bis jetzt hat er noch keine Antwort erhalten. Ich selber wollte nur wissen, wie Laien zu der Sache stehen.

MfG
Ildiko
manch Laie kennt die Praxis besser als wie ein RA :roll:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
WHKD2000
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von WHKD2000 »

khmlev hat geschrieben:Das Betreuungsgericht wird nach Anhörung und Überprüfung eine Entscheidung treffen. Ggg. ist es dann Aufgabe des neuen Betreuers Strafanzeige zu stellen und vom alten Betreuer Schadensersatz zu fordern.

wozu Aufgabe?das macht der doch von alleine,wenn er seinen Job ernst nimmt. :engel:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Ildiko
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von Ildiko »

khmlev hat geschrieben:So schnell geht das beim Betreuungsgericht nicht. Dem Betreuer wird jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Anwalt wird vermutlich auch keine Antwort erhalten, da "Bekannte" des Betreuten als Beteilgte hinzugezogen werden können, sofern sie eine Person des Vertrauens des Betreuten sind (Par. 274 Abs. 4 Ziff. 1). Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
Warum sollte mein Anwalt keine Antwort vom Betreuungsgericht erhalten, nachdem er es war, der die Sache dem Betreuungsgericht gemeldet hat? Und bei den Vertrauenspersonen handelt es ich nur um Vertraute des Betreuers.
Am Anfang war ich - und wäre es immer noch - die Vertrauensperson des Betreuten. Aber das hat der Betreuer mit Lügen, die er beim
Amtsgericht über mich erzählt hat, bald kaputtgemacht

MfG
Ildiko
khmlev
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von khmlev »

Ildiko hat geschrieben:Warum sollte mein Anwalt keine Antwort vom Betreuungsgericht erhalten, nachdem er es war, der die Sache dem Betreuungsgericht gemeldet hat?
Weil der Mandant des Anwalts nur Beteiligter des Verfahrens wird, wenn das Nachlassgericht im Wege des pflichtgemäßen Ermessen den Mandanten des Anwaltes zum Beteiligten des Verfahrens macht. Auskunft erhalten nur Beteiligte des Verfahrens.
Gruß
khmlev
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